Zeuge entlastet Angeklagten – Freispruch?

29. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.05.2017 18:36:31
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Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeuge entlastet Angeklagten – Freispruch?

Hallo Zusammen,
ich habe heute einen Bericht im Internet gelesen und Frage mich was das mit der freien richterlichen Beweiswürdigung zu tun hat !? Ist das normal, das ein Gericht einen Angeklagten freisprechen muss wenn jemand anderes die Tat auf sich nimmt. in dem Bericht steht ja das der Richter keinerlei Zweifel hat das der Zeuge de schuld auf sich genommen hat um den Angeklagten zu Schützen. Da hätte man sich die Kosten einer Gerichtsverhandlung doch sparen können und vorher schon auf eine Anklage verzichten können. ich weiß bei dem Bericht ehrlich nicht ob ich lachen, oder mir an den Kopf fassen soll :-/ habe den Artikel unten mal rein Kopiert :-) liebe Grüße


Nachrodt-Wiblingwerde.. Ein 48-jähriger Nachrodt-Wiblingwerder stand jetzt wegen Drogenbesitzes vor dem Amtsgericht. Der einschlägig Vorbestrafte hatte diesmal allerdings Glück: Sein treuer Freund übernahm die Verantwortung für den verbotenen Besitz. Der Prozess endete mit einem Freispruch. Nach einem Tipp war die Polizei am 10. Februar bei dem Nachrodt-Wiblingwerder vorstellig geworden, hatte seine Wohnung durchsucht und war tatsächlich fündig geworden: Unter anderem in einer Jacke an der Garderobe und in einem Schrank hatten die Beamten Marihuana und Haschisch entdeckt. Auf diese Weise erneut auf der Anklagebank gelandet, wollte der 48-Jährige die Sache nicht auf sich sitzen lassen. „Das gehörte meinem Kollegen, der bei mir geschlafen hat. Der konnte nicht alleine sein, weil seine Mutter im Sterben lag." Heroin
Tatsächlich bestätigte der Kumpel diese Version im Zeugenstand. „Ich kann nur sagen, dass das mir gehörte, dass das mein Rauschgift war", betonte der 49-Jährige. Dann allerdings überraschte er mit der Aussage, es sei Heroin gewesen. Von Marihuana wollte er zunächst nichts wissen und versetzte damit seinen angeklagten Freund in Rage. Der zischte wütend: „Du trinkst kein Bier mehr vorher." Dann, ganz plötzlich, beteuerte der Zeuge: „Das war auch meins. Das habe ich mitgebracht. Das war meins, ganz klar." Nach dieser ungeschickten, aber unumstößlichen Schuldübernahme blieb dem Gericht gar nichts anderes übrig, als den 48-Jährigen freizusprechen. Richter Dirk ließ keine Zweifel aufkommen: „Der Kollege hat es auf sich genommen, dagegen kommen wir hier nicht an." Trotzdem ermahne er ihn deutlich und dringend: „Lassen sie es sein

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Capri85123):
Ist das normal, das ein Gericht einen Angeklagten freisprechen muss wenn jemand anderes die Tat auf sich nimmt.

Nö.
Es muss von Seiten des Gerichtes weder freigesprochen werden, noch muss verurteilt werden.
Der Richter entscheidet nach Beweislage und seiner Interpretation der Beweise.



Zitat (von Capri85123):
in dem Bericht steht ja das der Richter keinerlei Zweifel hat das der Zeuge de schuld auf sich genommen hat um den Angeklagten zu Schützen.

Nö, in dem Bericht steht die Interpretation des Reporters. Und die können gerade in dem Bereich manchmal ganz schön abweichen von der Realität.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12319.05.2017 18:36:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mag sein das ein Bericht eines Reporters, ganz schön von der Realität abweicht,
allerdings stelle ich mir die Frage wenn ich solche Artikel lese ( dieser ist nicht der einzige) warum diese sowas einfach schreiben können wenn es nicht der Wahrheit entspricht,
ich habe schon einige Artikel gelesen, da wurde ein Angeklagter von einem Zeugen entlastet der die Tat zum Schutz des Angeklagten auf sich genommen hat und der Richter dies genau wusste, den Angeklagten aber unter diesen Umständen Frei gesprochen hat oder das Verfahren eingestellt hat.
Denn wie will ein Richter beurteilen ob ein Zeuge lügt? bzw wie will er einem Zeugen beweisen das er aus Schutz dem Angeklagten gegenüber die Schuld auf sich nimmt, wenn er bei seiner unumstößlichen Schuldübernahme bleibt, es kann gelogen sein, es kann aber auch die Wahrheit sein,
ein Richter wird ja sicher nicht Gefahr laufen einen Unschuldigen in Gefängnis zu schicken.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das kommt auf den Einzelfall an. Richter sind keine Vollidioten. Man kann aus dem Compound Akte/Aussage sich in der Regel schon ein Bild über das machen, was tatsächlich gewesen sein kann und was nicht. Und jemand, der weder die Akte kennt, noch beim Verfahren dabei war, der kann sich nur schlecht ein Urteil erlauben. Dass nirgendwo so viel gelogen wird wie beim eigenen Anwalt und beim Gericht, das weiss doch nun jeder.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12319.05.2017 18:36:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist mir bewusst, es geht auch nicht darum wo mehr oder weniger gelogen wird,
sondern um die Tatsache, das ein Richter einen Angeklagten frei spricht, weil ein Zeuge dessen Schuld auf sich nimmt, obwohl offensichtlich klar ist, das dieser lügt um seinen "Kumpel" zu schützen.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nun ja, es scheint ja nicht klar zu sein.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12319.05.2017 18:36:31
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, Der Zweifel an der Schuld besteht ja durch die selbstbelastende Aussage des Zeugen. Es gibt keinen greifbaren Beweis dafür daß der Zeuge lügt, es kann also so gewesen sein. Natürlich kann man dagegen argumentieren daß der Zeuge unglaubwürdig wirkt. Das ist aber nichts greibares, und deswegen wurde der Angeklagte frei gesprochen.


-- Editiert von Capri85123 am 30.04.2017 10:21

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Wer als Zeuge vor Gericht falsch aussagt, kann sogar strafrechtlich belangt werden.
Der Staatsanwalt kann auch gegen das Urteil vorgehen solange es noch nicht rechtskräftig ist. Dann geht es in die nächste Runde.

Also gut möglich, das hier das Ende noch gar nicht erreicht ist.
Der Richter aber wegen der aktuellen Beweislage die Sache erst mal beendet hat



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von Capri85123):
Ich denke, Der Zweifel an der Schuld besteht ja durch die selbstbelastende Aussage des Zeugen. Es gibt keinen greifbaren Beweis dafür daß der Zeuge lügt, es kann also so gewesen sein. Natürlich kann man dagegen argumentieren daß der Zeuge unglaubwürdig wirkt. Das ist aber nichts greibares, und deswegen wurde der Angeklagte frei gesprochen.


-- Editiert von Capri85123 am 30.04.2017 10:21


Man kann auch -ohne Zweifel- der Überzeugung sein, dass der Zeuge lügt. Sicherlich ist es schwierig ein falsches Getändnis zu erschüttern, wenn man nichts weiter hat als das falsche Geständnis, aber es ist nicht unmöglich.

Und da Richter keine "Urteilsauswurfmaschinen" sind und auch nicht einer der Klon des anderen, hätte ein anderer Richter evtl. bei solch einem depperten Zeugen anders geurteilt. Man weiß es nicht. Man weiß auch nicht ob solch ein Urteil in der Berufung bestand hätte, Ebensowenig weiß man ob dieser Freispruch in der Berufung Beständ hätte, wenn die StA sie eingelegt hätte.

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#9
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Das der Richter nun völlig frei also völlig abwegig entscheiden kann, stimmt so aber auch nicht.
Er muss sich zb an die aus der Rechtssprechung entwickelten Denkgesetze halten, es gibt diverse Urteile des BVerfG und des BGH, dass zb bei völlig blödsinnigen Freisprüchen oder Verurteilungen dies in Form des materiellen Rechtes also aufgrund der Verletzung der Gesetze in die Revision geht, falls Berufung etc. ausgeschöpft ist, auch eine Verfassungsbeschwerde ist möglich.

Der Richter ist z.b nicht verpflichtet einem Zeugen zu glauben, wenn es sich um einen einzigen Zeugen handelt, dann muss er bei Aussage gegen Aussage sogar genau prüfen, ansonsten kann er aufgrund von Zweifeln freisprechen.

Es müssen allerdings Gründe für eine Verurteilung oder Freispruch genannt werden, dass steht dann meist im Urteil ( Schutzbehauptung des Angeklagten oder Unglaubwürdigkeit des Belastungszeugen etc. )

Eig ist § 261 StPO eine Errungenschaft, denn früher bis ins Jahr 1877 galt, dass mehrere Zeugen also zwei vorhanden sein mussten, damit überall verurteilt werden konnte, und davor war es so, dass wenn zwei Zeugen sich einig war, also einen Angeklagten belasteten, der Richter dann sogar verurteilen MUSSTE, selbst wenn er den Zeugen nicht glaubt.
Heute ist das anders: selbst bei 100 Zeugen darf der Richter den Angeklagten freisprechen, er muss es aber nicht.

Viele sehen darin einen Fortschritt in der StPO

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Vielleicht mal ein Beispiel aus der Praxis. Frau behauptete, von Mann vergewaltigt worden sein. Sehr glaubhaft und detailliert. Mit Datum, Tatort u.s.w. Mann bestritt vehement. Seine Ehefrau gab ihm ein Alibi. Sie wurde vereidigt, sowohl vom Gericht als auch von der Staatsanwältin mit Verhandlungsunterbrechungen (Denkpause für die Frau) intensiv auf mögliche Folgen dieser Aussage hingewiesen. Vergewaltiger erhielt eine Freiheitsstrafe, noch am selben Tag leitete die Staatsanwältin ein Ermittlungsverfahren gegen die Ehefrau ein. Es kam zur Anklage. In ihrer eigenen Verhandlung meinte sie dann, man habe ihr gesagt, wenn sie das so aussage, könne ihr Mann auf gar keinen Fall verurteilt werden, das dürfte das Gericht nicht. Und sie liebe ihn doch so sehr.

Ergebnis: Ehemann im Gefängnis, Ehefrau, da vereidigt, erhielt auch eine Freiheitsstrafe, die allerdings auf Bewährung. Sie verlor ihren Job als Beamtin im Finanzamt.

So kann es kommen.

wirdwerden

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Das der Richter nun völlig frei also völlig abwegig entscheiden kann, stimmt so aber auch nicht.
Er muss sich zb an die aus der Rechtssprechung entwickelten Denkgesetze halten,

Nö, muss er ja eben nicht.
Es besteht dann nur die Gefahr, das das von der nächsten Instanz korrigiert wird - wenn denn einer dagegen vorgeht. Ansonsten wird auch das dümmste Urteil tatsächlich rechtskräftig.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Es kann - muss aber net - immer zulasten des Angeklagten gehen.
Beweisregeln gibt es hier nun mal nicht mehr, dsss hat Vor und Nachteile.
Außerdem - zwar nicht hier - sind ja die meisten Gerichte mit Schöffen besetzt oder ?
Ein Richter kann irren aber alle drei ? Ich denke unwahrscheinlich.
Und wenn ein Richter gegen Denkgesetze verstößt wäre das ja auch verfassungswidrig
Ich glaube in Deutschland müssen erst die Instanzen dafür durch sein, bevor man Verfassungsbeschwerde einreichen könnte, nämlich wenn ein Richter so krsss gegen die Gesetze verstößt das es verfsssungswidrig wird.
Art 6 emrk gilt in Deutschland genauso wie § 261 stpo, dass wird immer vergessen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mgrasek100):
Außerdem - zwar nicht hier - sind ja die meisten Gerichte mit Schöffen besetzt oder ?

Genau, oder.
85% aller Verfahren finden ohne Schöffen statt.



Zitat (von mgrasek100):
Ein Richter kann irren aber alle drei ? Ich denke unwahrscheinlich.

Schöffen sind - im Gegensatz zum Berufsrichter - Laien.
Es gibt Richter die ganz gut wissen wie man die Schöffen richtig "lenkt".
Und dann gibt es auch Schöffen, die sich nicht richtig mit dem Fall beschäftigen und dann entsprechend abstimmen.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Soweit ich weiß muss zumindest bei Verbrechen das Gericht mit Schöffen besetzt sein

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es kommt nicht darauf an, was angeklagt wird, sondern darauf, wo der Staatsanwalt anklagt und das Verfahren zugelassen wird. Amtsgericht (Einzelrichter oder Schöffengericht), Landgericht, oder Oberlandesgericht.

wirdwerden

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

So stimmt das nun auch nicht. Die StA muss sich bei der Anklage schon nach dem GVG richten und dort gibt durchaus Zuständigkeiten nach Taten:

Verbrechen gehen immer -da hat mgrasek schon Recht- zum Schöffengericht (es sei denn das LG, große Strafkammer ist nach §§ 74 , 74a GVG zwingend zuständig), nie zum Strafeinzelrichter. Letzterer ist nur bei Vergehen zuständig (und auch nur bei solchen, bei denen im konkreten Fall nicht mehr als 2 Jahre zu erwarten ist)

Für die in § 74(2) GVG genannten Taten ist zwingend die Große Strafkammer am Landgericht zuständig (als Schwurgerichtskammer). Ferner ist die große Strafkammer für die in § 74a GVG genannten Taten zuständig, wenn die dort genannten weiteren Bedingungen vorliegen. Ferner ist die große Strafkammer am LG zwingend zuständig für alle Verbrechen, deren Mindeststrafe oberhalb von 4 Jahren liegt.

Für die OLG siehe entsprechend § 120 ff. GVG .

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Streetworker: ich bin davon ausgegangen, dass jeder hier weiss, dass der Staatsanwalt einen Lippenstiftdiebstahl im Supermarkt nicht bei der großen Strafkammer am Landgericht anklagt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sorry, aber du hast auf mgrasek seinen Beitrag, dass bei Verbrechen immer Schöffen involviert sind, geschrieben, dass es nicht darauf ankommt, was angeklagt wird. Und das ist halt nicht richtig. Es kommt drauf an. Die StA ist insoweit in ihrer Wahlmöglichkeit wo sie anklagen will nicht unwesentlich eingeschränkt, bzw. hat halt bei bestimmten Delikten nicht "die Wahl".

Verbrechen können nicht zum Einzelrichter angeklagt werden und bestimmte Verbrechen nicht mal zum Schöffengericht.

Nimm es doch nicht persönlich, ich wollte es einfach nur nicht falsch stehen lassen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.05.2017 20:45

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich nehm doch nichts persönlich. Ich war nur unter dem Eindruck, dass #14 falsch herum an die Sache rangeht. Nur das wollte ich klarstellen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Alles was in Richtung Verbrechen geht wird nicht durch Einzelrichter verhsndelt, der Gedanke ist der, dass insbesondere bei Verbrechen eben größeres Vertrauen der Bevölkerung in dsd Gericht hergestellt werden soll.
Bei fast allen Verbrechen gibt es meist keine Bewährung mehr, bei Vergehen hingegen fast immer, so dsss der persönliche Einschnitt bei Verbrechen höher ist, darum gibt es Schöffen und Schöffen sollten eig auch nicht gelenkt sein, denn sie haben die gleichen Rechte wie Berufsrichter auch gilt für sie § 839 BGB wonach sie bei falschen urteilen nicht zur Haftung herangezogen werden können.
Das heißt die Angst dem Richter nicht zu folgen und ein Falschurteil zu forcieren greift nicht, da Schöffen eig eine immunität haben, Ihnen kann also nichts passieren, sie sollten daher mütiger sein und ihre Gedanken mit einbringen insbesondere ihren gesunden Menschenverstand, denn Urteile ergehen in Deutschland im Namen des Volkes und in NRW lt derer Verfassung im Namen des Deutschen Volkes

Ich weiß auch nicht, ob ein blindes Folgen eines Schöffen nicht sogar strafbar wäre, wenn also ein Schöffe selbst Zweifel hat, muss er den Angeklagten doch freisprechen, wenn er sich aber vom Berufsrichter leiten lässt, dann würde er ja - obwohl das Recht hier einen Freispruch zwingend macht- eine Verurteilung mit unterstützen, hier würde dann vorsatz vorliegen oder eine Tat durch unterlassen

Wenn ich also Zweifel habe so sagt das Recht ( in dubio pro reo ) also Freispruch, dass ergibt sich aus dem Recht also dem GG und Art 6 EMRK .
Ich finde wenn ein Schöffe selbst Zweifel hat, sich vom Berufsrichter aber überrreden lässt ohne selbst die Zweifel zu verlieren wirkt doch sn einem Richterspruch mit, von dem er also nicht überzeugt ist, zumindest würde dem Schöffen bei einer Verurteilung und folgender Haftstrafe des Angeklagten aufgrund des Urteils dann selbst eine Anklage zu einer versuchten Freiheitsberaubung drohen, ich wüsste jedenfalls nicht wiedo das bei Richtern oder Schöffen nicht gelten sollte, wenn sie doch bewusst jemanden verurteilen, von deren schuld sie nicht überzeugt sind.

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#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Alles was in Richtung Verbrechen geht wird nicht durch Einzelrichter verhsndelt, der Gedanke ist der, dass insbesondere bei Verbrechen eben größeres Vertrauen der Bevölkerung in dsd Gericht hergestellt werden soll.
Bei fast allen Verbrechen gibt es meist keine Bewährung mehr


Auch das stimmt wieder so nicht ... :devil:

Nicht alles was "in Richtung" Verbrechen geht, sondern was Verbrechen ist . Das ist in § 12 StGB ja sehr klar abgegrenzt.

Auch das es bei fast allen Verbrechen keine Bewährung mehr gibt, ist so nicht richtig. Verbrechen geht ab 1 Jahr Mindeststrafe los. Bis 2 Jahre geht Bewährung. Keine Bewährung mehr (zwingend) gibt es bei Verbrechen, die eine Mindeststrafandrohung über 2 Jahre haben. Und selbst da kann man über den minderschweren Fall und seine Strafrahmenverschiebung noch zu einer Bewährungsstrafe kommen. Ein Verbrechen bleibt das Delikt trotz Strafrahmenverschiebung.

Zitat:
darum gibt es Schöffen und Schöffen sollten eig auch nicht gelenkt sein


Sollten nicht.... Die Praxis sieht aber manchmal anders aus.

Zitat:
wenn er sich aber vom Berufsrichter leiten lässt, dann würde er ja - obwohl das Recht hier einen Freispruch zwingend macht- eine Verurteilung mit unterstützen,


Beim "leiten" geht es ja auch nicht nur um Schuld- oder Freispruch, sondern auch ums Strafmaß, Aussetzung zur Bewährung usw.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich sagte ja: NICHT jedes Verbrechen endet mit Knast sber doch viele.
Es kommt auf das Delikt drauf an.

Das Thema Schöffen ist halt so wie oben beschrieben, denn Schöffen sollten unabhängig sein, der Angeklagte hat ja auch ein Recht auf volle Besetzung, dass ist halt nicht gegeben, wenn die Schöffen das machen was der Richter Ihnen vorgibt, ein faires Verfahren ist das nicht, da dem Angeklagten mehrere Stimmen aus dem Volk genommen werden.
Ich finde Schöffen sollten auch nicht ausgewählt werden, die sollten sich beim Gericht selber bewerben, dann haben sie vielleicht mehr Elan sich auch da einzubringen

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