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Zeuge bestätigt Darstellung von Ernst August

AFP VOM 21.10.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 1047 Aufrufe
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Prinz, Welfe

Prügelprozess in Hildesheim

Im Prozess gegen Prinz Ernst August von Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung hat ein Zeuge der Verteidigung die Darstellung des Prinzen bestätigt, wonach er dem Hotelier Josef Brunlehner in Kenia lediglich zwei Ohrfeigen versetzt hat. Der 37-jährige Kenianer Salim M. sagte vor dem Landgericht Hildesheim, der Prinz habe Brunlehner auf der kenianischen Ferieninsel Lamu "mit der Hand zweimal ins Gesicht geschlagen". Der Zeuge versicherte, dass Ernst August nichts in der Hand hielt und den Hotelier auf die Wangen schlug.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Welfenprinzen dagegen vor, Brunlehner im Januar 2000 aus Verärgerung über den Lärm einer Diskothek mit einem Gegenstand krankenhausreif geschlagen zu haben. Ein Gutachter hatte in dem Prozess ausgesagt, dass die Verletzungen Brunlehners auf einen Schlagring oder einen anderen Gegenstand zurückzuführen seien. Dazu sagte der Zeuge Salim M., die Verletzungen am Oberkörper könnten nicht bei dem von ihm beobachteten Zwischenfall entstanden sein. Nach Darstellung des Zeugen war der Prinz wegen der lauten Musik des Hoteliers "sehr wütend und schimpfte auf deutsch". Gemeinsam mit einem anderen Kenianer sei es ihm aber gelungen, den Prinzen "nach dem Kampf" daran zu hindern, Brunlehner zu verfolgen.

Das Landgericht Hannover hatte Ernst August bereits 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt, woraufhin er als vorbestraft galt. Der Prinz erreichte aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Das Gericht will in den kommenden Wochen weitere vom Verteidiger des Prinzen ausfindig gemachte Augenzeugen vernehmen. Damit aber rückt auch die Ladung der Ehefrau des Angeklagten, der monegassischen Prinzessin Caroline, als Zeugin näher. Der Vorsitzende Richter Andreas Schlüter machte am Mittwoch deutlich, dass er dafür die Termine am 26. oder 27. November nutzen will, wenn bis dahin keine weiteren Prozessverzögerungen auftreten.

21. Oktober 2009 - 14.07 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009




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