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Zellteilung, Hermaphrodit werden, oder wie soll man's anstellen?

AFP VOM 5.3.2004 | Unterhaltung - Denkwürdige Urteile | 7641 Aufrufe
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künstliche, Befruchtung

Zellteilung, Hermaphrodit werden, oder wie soll man's anstellen?

Krankenkasse muss Deckung übernehmen

Was gehört zu einer Befruchtung? Der Bundesgerichtshof hat endgültig bewiesen, dass zum Kinderkriegen ein Mann und eine Frau gehören. Einem zeugungsunfähigen Mann wurde das Recht auf die vollständige Erstattung der Kosten für eine künstliche Befruchtung zugesprochen. Seine Krankenkasse hatte sich zuvor geweigert, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen und wollte sich mit einer Spitzfindigkeit aus der Affäre ziehen. ( Az IV ZR 25/03)

Die private Krankenkasse wollte nur für Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas aufkommen. Sie hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass die Entnahme sowie das spätere Einsetzen der befruchteten Eizelle ja schließlich an der Frau vorgenommen werden und somit nicht durch die Krankenversicherung des Mannes gedeckt sind. Das müsse die Krankenkasse der Frau bezahlen.

Das wurde höchstrichterlich widerlegt. Die Reagenzglasbefruchtung allein würde nichts bringen. Nur die komplette Behandlung könne zu einer Schwangerschaft führen. Mit diesem Urteil hat das Gericht der etwas merkwürdigen Auffassung der Krankenkasse von einer künstlichen Befruchtung den Wind aus den Segeln genommen.

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