Zeitwert Fahrrad bei Hausratversicherung?

30. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Contenance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitwert Fahrrad bei Hausratversicherung?

Hallo liebe Experten,

folgender Sachverhalt: Ich habe über meine Hausratversicherung auch mein Fahrrad vor Diebstahl geschützt. Nun wurde mein Fahrrad trotz Sicherung eines 80-Euro-Schlosses geklaut.
Angaben zum Rad: Im August 2016 für 600 Euro neu gekauft, Rechnung ist vorhanden. Diebstahl Mitte Februar.

Die Versicherung hat mich heute darüber informiert, den Schaden mit 240 Euro zu regulieren. Nun frage ich mich: Ist das rechtens? Wie dieser Betrag zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Was kann ich tun, um zumindest annähernd den ursprünglichen Wert zurückerstattet zu bekommen?

Für Hinweise und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

Probleme mit der Versicherung?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Contenance):
Wie dieser Betrag zustande gekommen ist, weiß ich nicht.

Das kann man ja zeitnah ändern...



Zitat (von Contenance):
Was kann ich tun, um zumindest annähernd den ursprünglichen Wert zurückerstattet zu bekommen?

Die Ahnunglosigkeit bezüglich des Ersttungsbetrages reduzieren wäre der erste Schritt.

Wenn das geschenen ist, kann man weitersehen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

gibt es bei dieser Versicherung vielleicht eine Selbstbeteiligung?
Das ist mein erster Gedanke, der diesen - wirklich sehr niedrigem - Betrag erklären würde.

Stefan

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Bei vielen Versicherungen ist die Erstattung für Fahrräder auch limitiert.
Zumindest früher war es üblich, dass Fahrräder standardmäßig nur mit 1% der Versicherungssumme versichert waren. D.h. wenn der ganze Hausrat mit 24000€ versichert war, dann wurde bei Fahrraddiebstahl maximal 240€ (= 1% von 24000€) gezahlt - auch wenn das Fahrrad mehr wert war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Entschädigungsgrenze
Selbstbeteiligung
Unterversicherung
Unzureichender Wertnachweis
Beitragsverrechnung

Gründe könnte es viele geben, dazu wird sich die Versicherung sicherlich äußern.

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#5
 Von 
Contenance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für alle Antworten.

Ich habe die Versicherung telefonisch um Auskunft gebeten (wurde abgewimmelt) und schriftlich. Antwort: "Versicherungsschutz besteht gemäß Ihrem Antrag in Höhe von 240,00 Euro. Weitere Entschädigung können wir daher nicht leisten." Also: Keine Antwort in einer Antwort.

Ich bin alle Klauseln durchgegangen und habe keinen stichhaltigen Anhaltspunkt gefunden.

Im Vertrag steht: " Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den
vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme
(siehe Abschnitt „A" § 9 VHB 2008) für Hausrat
begrenzt."

Dort steht aber auch nichts über vereinbarte Prozentsätze bei Fahrrädern.

Eine 1%-Klausel steht im Vertrag ausdrücklich für Kraftfahrzeuge, nicht jedoch für Fahrräder.

Ich bin jetzt ein bisschen ratlos und kontaktiere schnellstmöglich die Verbraucherzentrale. Wenn ich Widerspruch einlegen will, muss ich das bestimmt schnell tun. Wie schnell, sagt mir die Versicherung natürlich auch nicht...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Contenance):
Versicherungsschutz besteht gemäß Ihrem Antrag in Höhe von 240,00 Euro.

Ich persönlich würde so antworten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In meinem Antrag konnte ich diese Beschränkung genauso wenig finden wie in den restlichen vertraglichen Vereinbarungen.
Ich fordere Sie auf, mir statt orakelhafter Textbausteine die konkrete Rechtsgrundlage / die konkrete Stelle zu benennen, an der sich diese Information in für Verbraucher verständlichen Worten findet.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Contenance):
Eine 1%-Klausel steht im Vertrag ausdrücklich für Kraftfahrzeuge, nicht jedoch für Fahrräder.


Und was steht in Deinem Vertrag zum Ersatz von Fahrrädern?

Ich würde, wie vom Unternehmen empfohlen, erstmal in die Unterlagen schauen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Das steht im versicherungsschein, nicht in den Bedingungen.
In den Bedingungen kann man lange suchen



-- Editiert von Lazyboy am 04.04.2017 20:54

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
In den Bedingungen kann man lange suchen


Nö. Hier muss es sich ja um Zusatzbedingungen "Fahrradklausel" handeln. Ein Blick in den Antrag, was zum Fahrrad vereinbart wurde, sollte da helfen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Was ich nicht finde:
1. Wo wurde das Fahrrad gestohlen? Zu Hause oder unterwegs?
2. Wurde eine extra Fahrradversicherung (1 bis x% von der HR Versicherungssumme) abgeschlossen oder die reine HR Versicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Contenance
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Fahrrad wurde tagsüber auf der Straße gestohlen, während ich auf Arbeit war. Es gibt dort keine Möglichkeit, es geschützt unterzustellen. Bei der Gelegenheit wurde auch mein 80-Euro-Schloss gestohlen, das offenbar nicht mitversichert ist (oder?).

Ich habe den Fahrrad-Diebstahlschutz per gesonderter Vereinbarung in die HR-Versicherung eingeschlossen.

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#12
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Normalerweise ist ein Schloss mitversichert, hilft aber nicht viel wenn die Entschädigungsgrenze bei 240€ liegt, dann ist eben da Ende.

Der Antrag ist sicherlich interessant, Vertragsinhalte gibt aber letzlich nur der Versicherungsschein inkl Bedinungen wieder, und E-Grenzen stehen eben im Schein und nicht (nur) in den Bedingungen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Contenance):
das offenbar nicht mitversichert ist (oder?).

In ermangelung einer funktionsfähigen Glaskugel, weis ich leider nicht, was genau in Deiner Vertraglichen Vereinbarung so allesdrin steht...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat:
Ich habe den Fahrrad-Diebstahlschutz per gesonderter Vereinbarung in die HR-Versicherung eingeschlossen.

Wie hoch ist die vereinbarte HR Versicherungssumme und mit welchen Prozentsatz davon wurde die Fahrradversicherung abgeschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

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