Hallo liebe Experten,
folgender Sachverhalt: Ich habe über meine Hausratversicherung auch mein Fahrrad vor Diebstahl geschützt. Nun wurde mein Fahrrad trotz Sicherung eines 80-Euro-Schlosses geklaut.
Angaben zum Rad: Im August 2016 für 600 Euro neu gekauft, Rechnung ist vorhanden. Diebstahl Mitte Februar.
Die Versicherung hat mich heute darüber informiert, den Schaden mit 240 Euro zu regulieren. Nun frage ich mich: Ist das rechtens? Wie dieser Betrag zustande gekommen ist, weiß ich nicht. Was kann ich tun, um zumindest annähernd den ursprünglichen Wert zurückerstattet zu bekommen?
Für Hinweise und Ratschläge bin ich sehr dankbar.
Zeitwert Fahrrad bei Hausratversicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatWie dieser Betrag zustande gekommen ist, weiß ich nicht. :
Das kann man ja zeitnah ändern...
ZitatWas kann ich tun, um zumindest annähernd den ursprünglichen Wert zurückerstattet zu bekommen? :
Die Ahnunglosigkeit bezüglich des Ersttungsbetrages reduzieren wäre der erste Schritt.
Wenn das geschenen ist, kann man weitersehen.
Hallo,
gibt es bei dieser Versicherung vielleicht eine Selbstbeteiligung?
Das ist mein erster Gedanke, der diesen - wirklich sehr niedrigem - Betrag erklären würde.
Stefan
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Bei vielen Versicherungen ist die Erstattung für Fahrräder auch limitiert.
Zumindest früher war es üblich, dass Fahrräder standardmäßig nur mit 1% der Versicherungssumme versichert waren. D.h. wenn der ganze Hausrat mit 24000€ versichert war, dann wurde bei Fahrraddiebstahl maximal 240€ (= 1% von 24000€) gezahlt - auch wenn das Fahrrad mehr wert war.
Entschädigungsgrenze
Selbstbeteiligung
Unterversicherung
Unzureichender Wertnachweis
Beitragsverrechnung
Gründe könnte es viele geben, dazu wird sich die Versicherung sicherlich äußern.
Vielen Dank für alle Antworten.
Ich habe die Versicherung telefonisch um Auskunft gebeten (wurde abgewimmelt) und schriftlich. Antwort: "Versicherungsschutz besteht gemäß Ihrem Antrag in Höhe von 240,00 Euro. Weitere Entschädigung können wir daher nicht leisten." Also: Keine Antwort in einer Antwort.
Ich bin alle Klauseln durchgegangen und habe keinen stichhaltigen Anhaltspunkt gefunden.
Im Vertrag steht: " Entschädigungshöhe, Entschädigungsgrenzen
a) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den
vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme
(siehe Abschnitt „A" § 9 VHB 2008) für Hausrat
begrenzt."
Dort steht aber auch nichts über vereinbarte Prozentsätze bei Fahrrädern.
Eine 1%-Klausel steht im Vertrag ausdrücklich für Kraftfahrzeuge, nicht jedoch für Fahrräder.
Ich bin jetzt ein bisschen ratlos und kontaktiere schnellstmöglich die Verbraucherzentrale. Wenn ich Widerspruch einlegen will, muss ich das bestimmt schnell tun. Wie schnell, sagt mir die Versicherung natürlich auch nicht...
ZitatVersicherungsschutz besteht gemäß Ihrem Antrag in Höhe von 240,00 Euro. :
Ich persönlich würde so antworten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
In meinem Antrag konnte ich diese Beschränkung genauso wenig finden wie in den restlichen vertraglichen Vereinbarungen.
Ich fordere Sie auf, mir statt orakelhafter Textbausteine die konkrete Rechtsgrundlage / die konkrete Stelle zu benennen, an der sich diese Information in für Verbraucher verständlichen Worten findet.
ZitatEine 1%-Klausel steht im Vertrag ausdrücklich für Kraftfahrzeuge, nicht jedoch für Fahrräder. :
Und was steht in Deinem Vertrag zum Ersatz von Fahrrädern?
Ich würde, wie vom Unternehmen empfohlen, erstmal in die Unterlagen schauen.
Berry
Das steht im versicherungsschein, nicht in den Bedingungen.
In den Bedingungen kann man lange suchen
-- Editiert von Lazyboy am 04.04.2017 20:54
ZitatIn den Bedingungen kann man lange suchen :
Nö. Hier muss es sich ja um Zusatzbedingungen "Fahrradklausel" handeln. Ein Blick in den Antrag, was zum Fahrrad vereinbart wurde, sollte da helfen.
Berry
Was ich nicht finde:
1. Wo wurde das Fahrrad gestohlen? Zu Hause oder unterwegs?
2. Wurde eine extra Fahrradversicherung (1 bis x% von der HR Versicherungssumme) abgeschlossen oder die reine HR Versicherung?
Das Fahrrad wurde tagsüber auf der Straße gestohlen, während ich auf Arbeit war. Es gibt dort keine Möglichkeit, es geschützt unterzustellen. Bei der Gelegenheit wurde auch mein 80-Euro-Schloss gestohlen, das offenbar nicht mitversichert ist (oder?).
Ich habe den Fahrrad-Diebstahlschutz per gesonderter Vereinbarung in die HR-Versicherung eingeschlossen.
Normalerweise ist ein Schloss mitversichert, hilft aber nicht viel wenn die Entschädigungsgrenze bei 240€ liegt, dann ist eben da Ende.
Der Antrag ist sicherlich interessant, Vertragsinhalte gibt aber letzlich nur der Versicherungsschein inkl Bedinungen wieder, und E-Grenzen stehen eben im Schein und nicht (nur) in den Bedingungen
Zitatdas offenbar nicht mitversichert ist (oder?). :
In ermangelung einer funktionsfähigen Glaskugel, weis ich leider nicht, was genau in Deiner Vertraglichen Vereinbarung so allesdrin steht...
Zitat:Ich habe den Fahrrad-Diebstahlschutz per gesonderter Vereinbarung in die HR-Versicherung eingeschlossen.
Wie hoch ist die vereinbarte HR Versicherungssumme und mit welchen Prozentsatz davon wurde die Fahrradversicherung abgeschlossen?
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