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"Zeitungszeugen" dürfen NS-Blätter bis zum Jahr 1938 veröffentlichen

AFP VOM 25.3.2009 | Nachrichten - Vor Gericht | 2937 Aufrufe
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Zeitungszeugen

Nachdrucke ab 1939 auf Antrag Bayerns dagegen verboten

Das umstrittene Projekt "Zeitungszeugen" darf nach einer Gerichtsentscheidung vollständige Nachdrucke von Nazi-Zeitungen wie den "Völkischen Beobachter" bis zum Erscheinungsjahr 1938 veröffentlichen. Wie das Landgericht München I am Mittwoch entschied, ist dagegen für die Jahre 1939 bis 1945 das vom Freistaat Bayern erlassene Verbot des Nachdrucks zulässig. Für die Jahre vor Beginn des Zweiten Weltkriegs sind dem Urteil zufolge die vom bayerischen Finanzministerium reklamierten Urheberrechte an den NS-Zeitungen abgelaufen. Das Finanzministerium kündigte an, gegen diese Entscheidung "aus grundsätzlichen Erwägungen" Rechtsmittel einzulegen. (Az. 21 O 1425/09)

Der britische Verleger Peter McGee hatte zum Jahrestag von Hitlers Machtergreifung am 30. Januar 1933 zum ersten Mal die "Zeitungszeugen" veröffentlicht. Darin beigelegt waren Nachdrucke einer damaligen Ausgabe der deutsch-nationalen "Deutsche Allgemeine Zeitung", des nationalsozialistischen "Angriff" und des kommunistischen "Kämpfer". McGee wollte von da an wöchentlich Zeitungen aus den Jahren der bis 1945 dauernden nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland nachdrucken.

Hinter dem Projekt von McGee stehen eine Reihe namhafter Historiker. Dennoch protestierte die bayerische Landesregierung nach dem Ersterscheinen scharf. So ließ das bayerische Justizministerium eine ganze Anzahl der "Zeitungszeugen" beschlagnahmen. Das Landgericht verneinte das Urheberrecht Bayerns auch mit der Begründung, dass Adolf Hitler als Herausgeber des "Völkischen Beobachters" keine eigene schöpferische Leistung erbracht habe. Bayern hatte nach Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten die Rechte der Nazi-Presse und auch die Urheberrechte Adolf Hitlers übertragen bekommen.

25. März 2009 - 15.46 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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