Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Zeitung: Staatsanwaltschaft geht im Fall Pömmelte in Berufung - 1/1
AFP vom 23.05.2006   |   2626 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Zeitung: Staatsanwaltschaft geht im Fall Pömmelte in Berufung

- Behörde hält Strafe für 20-jährigen Haupttäter für zu gering

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg will nach einem Zeitungsbericht das Urteil gegen die vier Peiniger eines zwölfjährigen Jungen äthiopischer Abstammung anfechten. Eine Behördensprecherin kündigte gegenüber der "Financial Times Deutschland" (Mittwochausgabe) an, Berufung einlegen zu wollen. Die Behörde halte das Strafmaß für den 20-jährigen Haupttäter von dreieinhalb Jahren Jugendhaft für zu gering. Laut Bericht bemängelt die Staatsanwaltschaft zudem, dass nur er allein wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt wurde. In nächster Instanz muss nun die Jugendkammer des Landgerichts Magdeburg über den Fall entscheiden.

Das Amtsgericht Schönebeck hatte es am Montag als erwiesen angesehen, dass die jungen Männer den dunkelhäutigen Jungen am 9. Januar in Pömmelte bei Magdeburg mit Schlägen und Tritten schwer verletzten. So sollen sie ihr Opfer mit einer Waffe bedroht und ihn genötigt haben, ihre Springerstiefel zu lecken. Auch hatten sie eine Zigarette auf seinem Ausgenlid ausgedrückt. Der Junge hatte erhebliche Kopf- und Gesichtsverletzungen erlitten und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.




Der zweite Täter, ein 16-Jähriger, bekam zwei Jahre Jugendhaft, wobei nach einem halben Jahr in Freiheit entschieden wird, ob er die Haft antreten muss oder sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Der dritte und vierte Komplize, 16 Jahre alte Zwillingsbrüder, erhielten Bewährungstrafen von jeweils einem Jahr und sieben Monaten.

23. Mai 2006 - 16.44 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2006



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94214
beantwortete Fragen
25
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal