Zeitspanne zwischen Arbeitslohn und Elterngeld
Hallo.
Wer ist in der Zeitspanne zwischen Arbeitslohn und Elterngeld zuständig?
konkreter Fall:
Die angehende Kindesmutter hat ein Beschäftigungsverbot (Risikoschwangerschaft). Der Arbeitgeber hat sie freigestellt.
Der Arbeitsvertrag (vom 01.12.2009, Pflegedienst) wurde in der zweiten Verlängerung bis zum 30.11.2012 befristet und läuft dann aus. Ihr wurde bereits (mündlich) mitgeteilt dass die AWO sie so (1 Jahr Elternpause) nicht weiterbeschäftigen will.
Mutterschutz besteht ab dem 05.12.2012.
Was erhält die zukünftige Mutter vom 01.12.2012 bis zur Geburt des Kindes?
ALG 1 oder ALG 2?
Sie wird sich Ende August wegen voraussichtlicher Nichtverlängerung beim Jobcenter melden, ist jedoch wegen Beschäftigungsverbot nicht vermittelbar.
(Die Arbeitsverträge werden noch vom Anwalt dahingehend geprüft ob die zweite Verlängerung überhaupt statthaft war, also ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.)
Was sollte sie tun bzw. wer wäre überhaupt zuständig?
Heirat geplant für Oktober.
-- Speedy
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von Speedy Gonzales am 04.08.2012 12:32
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