Zeitspanne der Gehaltszahlung

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Z1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitspanne der Gehaltszahlung

Guten Tag,

Ich hätte eine Frage zu folgendem Fall:
In meinem Arbeitsvertrag steht bezüglich der Gehaltszahlung "Die Zahlung des Gehalts ist jeweils entsprechend der beim Arbeitgeber üblichen Auszahlungsweise, spätestens bis zum 15. des Folgemonats, zur Zahlung fällig."
In der Praxis sieht es so aus, dass das Gehalt wirklich immer unterschiedlich kommt. Mal am 4ten des Folgemonats, mal am 8ten oder auch tatsächlich erst am 15ten.
Wenn es richtig schlecht läuft bekomme ich beispielsweise mein Gehalt für den Mai am 1. Juni und das Gehalt für den Juni am 15. Juli. Somit muss ich 1,5 Monate lang mit einem Monatsgehalt auskommen und davon alle meine "Fixkosten" für 2 Monate bezahlen. Ich habe versucht so gut es geht alle meine Verbindlichkeiten auf den jeweils den 15ten zu legen, dies ist jedoch nicht immer möglich. Denn viele Vermieter, Banken, Versicherungen etc. buchen einfach zum 1ten ab.
Wenn man sich über die Regelung bei der Geschäftsführung beschwert darf man sich anhören, dass man nicht mit seinem Geld haushalten könne. Dies finde ich einfach nur eine Unverschämtheit.
Bevor ich diesbezüglich etwas unternehme wollte ich mich zunächst erkundigen, ob diese Regelung wirklich rechtsgültig ist. Kann es wirklich sein, dass der AG eine Spanne von ca. 2 Wochen zur Gehaltszahlung festlegen darf?

Schon einmal vielen Dank vorab!

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Klar ist diese Regelung rechtsgültig. Dein Gehalt wird doch spätestens am 15. eines Monats überwiesen. Der Arbeitgeber kann aber auch früher anweisen. Wo ist das Problem?

Zu Deine "Rechnung": Wenn das eine Gehalt am 1. Juni kommt, das nächste am 15. Juli ... dann sind das zwar 1,5 Monate ... aber wenn das nächste Gehalt dann zum 1.August kommt, hast Du ein "Monatsgehalt" für zwei Wochen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17382 Beiträge, 6471x hilfreich)

... so ganz ohne irgendeinen Puffer wird es wirklich schnell unangenehm.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.. so ganz ohne irgendeinen Puffer wird es wirklich schnell unangenehm.

Stimmt.
Ist aber hier nicht das Problem vom Arbeitgeber wenn er bis zum 15. gezahlt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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