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Zeitpunkt Gehaltszahlung zulässig?

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Zeitpunkt Gehaltszahlung zulässig?

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu folgendem Beispiel:

Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag in dem folgendes zur Lohnzahlung steht:

"Die Vergütung für die monatlich erbrachte Arbeitsleistung wird jeweils ab dem 20. Kalendertag des Folgemonats fällig."

Ist diese Formulierung überhaupt zulässig? Darf im Vertrag "ab dem 20." stehen oder muss das auf einen Tag bezogen sein, also "am 20."?
Falls zulässig, wann muss das Gehalt spätestens da sein?
Der Arbeitgeber zahlt dank dieser Formulierung das Gehalt wann er will, mal am 20. (eher selten) oder auch mal erst am 28.. Wann kann er in Verzug gesetzt werden?

-- Editiert am 20.06.2011 13:06


von LuiseKoschinsky am 20.06.2011 12:51
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Zeitpunkt Gehaltszahlung zulässig?

praktisch gesehen bedeutet die formulierung "das gehalt wird ab dem 20. fällig " dasselbe wie "am 20.",
nämlich nur, daß du sie vor dem 20. nicht verlangen kannst
(§ 271 BGB)

ab zeitpunkt der fälligkeit gerät der AG automatisch in verzug, falls das geld nicht da ist

also bedeutet "ab dem 20." nicht, daß er zahlen kann, wann er will, sondern daß das geld spätestens am 20. da sein muß



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von kriegsrat am 20.06.2011 19:59
Status: Philosoph (550 Beiträge)
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