>Zeitnahes Versterben von Ehegatten
Ums Pflichtteil geht es mir nicht, aber ich finde meine Frage naheliegend, wenn ein Paar keine gemeinsamen Kinder hat oder diese zwar hat, aber auch Kinder aus früherer Ehe da sind. Denn oft wollen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, jedoch werden sie sich nicht einigen, was nach dem Tod des zuletzt Versterbenden geschehen soll - nicht unabhängig davon, wer es ist. Sie möchte, falls sie ihn überlebt, nach ihrem Tod nur an ihre Kinder oder sonstigen Verwandten vererben; aber er nur an seine, falls er sie überlebt. Also wird es so in das gemeinsame
Testament aufgenommen, oder aber die Klausel für den zuletzt Versterbenden wird weggelassen.
Jedenfalls ist damit noch nicht gesagt, was bei gleichzeitigem Versterben geschehen soll. Das kann aber dringend sein, falls es passiert, denn wenn sich der gemeinsame Besitz (je nach Güterstand) nicht leicht trennen läßt, entsteht sonst gemäß gesetzlicher Erbfolge eine Erbengemeinschaft aus den beiden verschiedenen Sippen, die sich aber vielleicht sehr fremd sind und wie man sie kennt, sich Konflikte liefern werden, was die beiden Erblasser vermeiden möchten.
Außerdem könnten die beiden Erblasser damit rechnen, daß sie zusammen kurz hintereinander sterben, z.B. durch gemeinsamen Unfall, so kurz, daß zwischendurch nicht der Nachlaß und die Bestattung geregelt werden können. Dann ist ungewiß, ob das Gericht sie für zugleich verstorben erklärt, und wenn nicht, erbt die Sippe des Letztverstorbenen allein, was aber vielleicht nicht im Sinne von beiden war, z.B. weil er seinen zuvor verstorbenen Partner so nicht mehr bestatten lassen kann und somit diese Aufgabe an die fremde Sippe fällt.
von dirk_kf am 26.12.2009 14:02
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