Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Hallo zusammen,
schon bei der Besichtigung der Wohnung sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Wohnung wegen Eigenbedarf befristet ist. Dies war für uns zu verkraften, da es uns wichtig war erst einmal was gefunden zu haben. Nun erhielten wir den Mietvertrag und mussten feststellen, dass ein Zeitmietvertrag aufgesetzt worden war. Dies ist durch den Vermieter zwar nachvollziehbar, aber wir möchten uns nicht über die gesamte Zeit, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung (falls wir doch etwas anderes unbefristetes finden) auf diese Wohnung festlegen. Schließlich besteht für den Vermieter ein Kündigungrecht wegen Eigenbedarf wenn wir einen unbefristeten Vertrag aufsetzen würden und es käme auf dasselbe hinaus, nur mit dem Unterschied das wir auch das Recht zu kündigen hätten.
Nachdem ich den Vermieter darauf angesprochen habe, teilte er mir mit, dass er mit einer vorzeitigen Kündigung durch uns einverstanden wäre und wir einen Änderungsvertrag aufsetzen sollten der dies regelt. Er möchte keinen unbefristeten Vertrag mit anschließender Kündigung wegen Eigenbedarf. Allerdings halte ich es für fraglich ob so etwas rechtens ist. Da ich ja einen Zeitmietvertrag abschließe und ich diesen doch nicht einfach aufheben kann wenn die Form des Zeitmietvertrages zutrifft.
Nun meine Frage:
1. Hat so ein Änderungsvertrag gültigkeit und kann ich aufgrund dessen dann auch kündigen bzw. reicht es wenn man unter die Begründung des Zeitmietvertrages schreiben würde das der Mieter trotzdem ein gesetzliches Kündigungsrecht hat?
2. Wenn er den Mietvertrag unbefristet Aufsetzen würde und uns direkt kündigen würde, zu dem von Ihm gesetzten Datum. Könnte ich dann innerhalb der Zeit eine weitere Kündigung schreiben mit einem früheren Datum? Wäre diese dann gültig?
Danke und Gruß
von smashi am 26.06.2012 08:54
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>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Das sehe ich auch so, dass der Zeitmietvertrag dadurch seine Daseinsberechtigung verlieren könnte. Nur befinde ich mich halt in dem Dilemma, dass er darauf besteht das das Ende des mietzautraums festgehalten wird und ich möchte die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung haben.
Wenn wir jetzt so einen Zusatz im Mietvertrag aufnehmen würden. Würde dann bei einer Auseinandersetzung (was ich ja nicht will) eher der Zusatz oder der Zeitmietvertrag gekippt? Das eine könnte ich verkraften.
In §575 Abs. 4 BGB steht "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Diese Regelung wäre ja nicht zum Nachteil für den Mieter.
Oh man. Es bewahrheitet sich mal wieder. Man braucht einen Anwalt und einen Steuerberater in der Familie/Freundeskreis.
von smashi am 26.06.2012 12:01
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>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
quote:
Wäre mal interessant zu erfahren, wie genau der jetzige Vertrag in Bezug auf den Zeitraum wörtlich verfasst ist.
Kannst Du mal die Klausel wortwörltich hier einstellen ??
Also, da steht:
"Vertrag mit bestimmter Dauer/Zeitmietvertrag:
Der Mietvertrag endet am 31.12.2018.
...
Dieses Mietverhältnis ist befristet, weil
der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung nutzen will für sich selbst:
Name des Vermieters"
Hatte zwischenzeitlich jetzt schon mit einem Anwalt gesprochen. Der sagte mir, das man das durchaus machen kann. Der Mieter stellt sich dadurch ja nicht schlechter. Wenn er darauf eingeht werde ich das wohl so machen.
von smashi am 26.06.2012 20:21
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