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Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?

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Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?

Hallo zusammen,

schon bei der Besichtigung der Wohnung sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Wohnung wegen Eigenbedarf befristet ist. Dies war für uns zu verkraften, da es uns wichtig war erst einmal was gefunden zu haben. Nun erhielten wir den Mietvertrag und mussten feststellen, dass ein Zeitmietvertrag aufgesetzt worden war. Dies ist durch den Vermieter zwar nachvollziehbar, aber wir möchten uns nicht über die gesamte Zeit, ohne Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung (falls wir doch etwas anderes unbefristetes finden) auf diese Wohnung festlegen. Schließlich besteht für den Vermieter ein Kündigungrecht wegen Eigenbedarf wenn wir einen unbefristeten Vertrag aufsetzen würden und es käme auf dasselbe hinaus, nur mit dem Unterschied das wir auch das Recht zu kündigen hätten.

Nachdem ich den Vermieter darauf angesprochen habe, teilte er mir mit, dass er mit einer vorzeitigen Kündigung durch uns einverstanden wäre und wir einen Änderungsvertrag aufsetzen sollten der dies regelt. Er möchte keinen unbefristeten Vertrag mit anschließender Kündigung  wegen Eigenbedarf. Allerdings halte ich es für fraglich ob so etwas rechtens ist. Da ich ja einen Zeitmietvertrag abschließe und ich diesen doch nicht einfach aufheben kann wenn die Form des Zeitmietvertrages zutrifft.

Nun meine Frage:
1. Hat so ein Änderungsvertrag gültigkeit und kann ich aufgrund dessen dann auch kündigen bzw. reicht es wenn man unter die Begründung des Zeitmietvertrages schreiben würde das der Mieter trotzdem ein gesetzliches Kündigungsrecht hat?
2. Wenn er den Mietvertrag unbefristet Aufsetzen würde und uns direkt kündigen würde, zu dem von Ihm gesetzten Datum. Könnte ich dann innerhalb der Zeit eine weitere Kündigung schreiben mit einem früheren Datum? Wäre diese dann gültig?

Danke und Gruß




von smashi am 26.06.2012 08:54
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1362 weitere Beiträge zum Thema "Zeitmietvertrag".


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>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Der Zeitmietvertrag lebt davon, dass Beginn und Ende festgelegt sind, weiterhin ist der Grund für die Befristung anzugeben, in Deinem Fall wäre das, dass der Vermieter selbst einziehen möchte.
Ich denke, dass eine Klausel, die eine ordentliche Kündigung des Mieters einschließt, den Sinn des Zeitmietvertrags nicht entspricht. Inwiefern dieser Zeitvertrag dann noch Gültigkeit hat, sollte ein Fachanwalt feststellen.

Grundsätzlich lässt ein Zeitmietvertrag alle Sonderkündigungen zu: bei Mieterhöhung, bei Modernisierung, bei Ablehnung der Untervermietung hast Du ein Sonderkündigungsrecht.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"


von SueCologne am 26.06.2012 09:32
Status: Unsterblich (1557 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Das sehe ich auch so, dass der Zeitmietvertrag dadurch seine Daseinsberechtigung verlieren könnte. Nur befinde ich mich halt in dem Dilemma, dass er darauf besteht das das Ende des mietzautraums festgehalten wird und ich möchte die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung haben.

Wenn wir jetzt so einen Zusatz im Mietvertrag aufnehmen würden. Würde dann bei einer Auseinandersetzung (was ich ja nicht will) eher der Zusatz oder der Zeitmietvertrag gekippt? Das eine könnte ich verkraften.

In §575 Abs. 4 BGB steht "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam". Diese Regelung wäre ja nicht zum Nachteil für den Mieter.

Oh man. Es bewahrheitet sich mal wieder. Man braucht einen Anwalt und einen Steuerberater in der Familie/Freundeskreis.


von smashi am 26.06.2012 12:01
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Falls Du scharf auf die Wohnung bist solltest Du mal einen Zwanni investieren und hier auf den Seiten den Fachanwalt bemühen.




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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"


von SueCologne am 26.06.2012 12:47
Status: Unsterblich (1557 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Wäre mal interessant zu erfahren, wie genau der jetzige Vertrag in Bezug auf den Zeitraum wörtlich verfasst ist.

Kannst Du mal die Klausel wortwörltich hier einstellen ??


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" "


von Michael32 am 26.06.2012 18:48
Status: Tao (5385 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)

>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
quote:
Das sehe ich auch so, dass der Zeitmietvertrag dadurch seine Daseinsberechtigung verlieren könnte. Nur befinde ich mich halt in dem Dilemma, dass er darauf besteht das das Ende des mietzautraums festgehalten wird und ich möchte die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung haben.

Hier wird ein nicht existierendes Problem gewälzt...

Nach § 575 BGB ist eine Befristung nur wirksam, wenn ein zulässiger Befristungsgrund genannt wird. Diese Vorschrift dient ausschließlich dem Schutz des Mieters.
Weitere Regelungen über die Bedingungen des Vertrags sind in der genannten Vorschrift nicht enthalten. Die Parteien sind selbstverständlich frei darin, ein beliebiges Kündigungsrecht des Mieters zu vereinbaren. Die Befristungsvereinbarung hat - Einhaltung der Voraussetzungen unterstellt - selbstverständlich trotzdem Bestand. Das Mietverhältnis endet ohne Kündigung zum vereinbarten Termin.

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von RMHV am 26.06.2012 19:15
Status: Philosoph (523 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
quote:
Wäre mal interessant zu erfahren, wie genau der jetzige Vertrag in Bezug auf den Zeitraum wörtlich verfasst ist.
Kannst Du mal die Klausel wortwörltich hier einstellen ??

Also, da steht:

"Vertrag mit bestimmter Dauer/Zeitmietvertrag:
Der Mietvertrag endet am 31.12.2018.
...
Dieses Mietverhältnis ist befristet, weil
der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Wohnung nutzen will für sich selbst:
Name des Vermieters"

Hatte zwischenzeitlich jetzt schon mit einem Anwalt gesprochen. Der sagte mir, das man das durchaus machen kann. Der Mieter stellt sich dadurch ja nicht schlechter. Wenn er darauf eingeht werde ich das wohl so machen.



von smashi am 26.06.2012 20:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zeitmietvertrag mit Kündigungsrecht?
Bin jetzt nicht der Profi, aber die Begründung kommt mir etwas mager vor.

Sieh mal hier :

http://www.frag-einen-anwalt.de/Formulierung-Mietdauer-bei-einem-Zeitmietvertrag-__f52903.html

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von Michael32 am 26.06.2012 20:34
Status: Tao (5385 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 69 User(n) bewertet)


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