Guten Tag,
ich habe mit einen Mieter einen Zeitmietvertrag über 2 Jahre gahabt welcher am 1.9.2014 beendet gewesen wäre.
Leider zieht der Mieter nicht aus.
1, Welche form des Mietverhältnisses besteht jetzt ist das ein unbefristeter Mietvertrag ?
2; Da ich eine Miete 750€ inklusiv Nebenkosten vereinbart hatte, kann ich diese jetz wie üblich entsprechend alle 2 Jahre erhöhen ?
Vielen Dank für euer Feedback
UPC
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Zeitmietvertrag ausgelaufen Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zu 1 ist die Frage, ob die Befristung wirksam war.
Zu 2 im Rahmen der gesetzlichen Regelungen: JA
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Vielen dank für die Antwort,
Die Befristung war nicht wirksam.
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Hallo,
wenn kein Eigenbedarf da ist , ist in den meisten Fällen die Befristung ungültig.
Der Vertrag läuft daher nun unbefristet und die entsprechenden Gesetze gelten.
Ja, die Mieterhöhungen sind nun im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
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"Chylla"
Das die Befristung unwirksam war spielt jetzt keine Rolle mehr.
Der Vertrag ist unbefristet. Erhöhung der Kaltmiete nach BGB § 558
möglich.
quote:<hr size=1 noshade>kann ich diese jetz wie üblich entsprechend alle 2 Jahre erhöhen ? <hr size=1 noshade>
Das mag zwar irgendwo üblich sein, aber nicht zulässig. Jedenfalls um den Höchstsatz von 20 bzw. 15 %. Das ist nur alle 3 Jahre zulässig.
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Und wenn die ortsübliche Miete erreicht ist, dann ist auch Schluss mit der Erhöhung.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
quote:<hr size=1 noshade>Erhöhung der Kaltmiete nach BGB § 558 möglich. <hr size=1 noshade>
Erhöhung der Inklusivmiete! Heizkosten müssten rausgerechnet werden, falls die enthalten sein sollten (was schon lange nicht mehr zulässig ist).
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quote:
Heizkosten müssten rausgerechnet werden, falls die enthalten sein sollten (was schon lange nicht mehr zulässig ist).
von kathi2008 am 09.01.2015 11:58
Sofern es kein 2FH ist in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.
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quote:
Sofern es kein 2FH ist in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen.
Selbst da darf man meines Wissens nach die Warmmiete (inkl. Heizkosten) nicht als Ausgangsbasis für eine Mieterhöhung nehmen.
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