Meine Freundin hat einen Zeitmietvertrag, der noch vor dem Inkrafttreten des neuen Mietrechts abgeschlossen wurde.
Nun möchten wir zusammenziehen und brauchen deshalb mehr Räume - insbesondere, weil ich meinen Sohn mit in die Beziehung einbringe..
Der Vertrag läuft aber noch bis Ende 2004.
Welche Möglichkeiten gibt es, diesen vorzeitig zu beenden, ohne dass ein Nachmieter
gestellt werden muss?
Zeitmietvertrag - vorzeitig beenden, ohne dass ein Nachmieter gestellt werden muss?
18. März 2002
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Frage vom 18. März 2002 | 19:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag - vorzeitig beenden, ohne dass ein Nachmieter gestellt werden muss?
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#1
Antwort vom 21. März 2002 | 01:42
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
eigentlich nicht.
Man könnte allerdings daran denken, den Vermieter unter angemessener Fristsetzung zur Zustimmung zur Untervermietung aufzufordern. Verweigert er diese, was nicht selten der Fall ist, so besteht ein ein Sonderkündigungsrecht. Zumindest sind die Vermieter danach oftmals gesprächsbereiter, da ihnen der Gedanke einer "unkontrollierten" Untervermietung nicht behagt.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Scharnhorst
Rechtsanwalt
#2
Antwort vom 13. Juli 2004 | 00:06
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wie verhält es sich, wenn eine Untervermietung durch Klausel im Mietvertrag ausgeschlossen ist?
Danke und Gruß
Holger
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#3
Antwort vom 13. Juli 2004 | 00:50
Von
Status: Schüler (450 Beiträge, 301x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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