Zeitmietvertrag?

24. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb460579-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag?

Hallo,
Ich habe vor ca zwei Jahren einen Mietvertrag bis 2020 abgeschlossen. Dieser enthält aber keine Gründe des Vermieters für die Befristung.
Nun habe ich den Vertrag mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt, da ich davon ausgehe, dass es ein "normaler" Mietvertrag ist. Den entsprechenden Passus als Erklärung habe ich in die Kündigung mit hinein formuliert. Die Kündigung ist mit Einschreiben/Rückschein zugegangen und der Rückschein ist zurück.
Der Vermieter schreibt nun, dass es sich doch um einen Zeitmietvertrag handelt.
Kaution habe ich nicht bezahlt.
Wie soll ich weiter verfahren? Hatte die Idee einfach auszuziehen und ihm die Schlüssel ebenfalls per Einschreiben Rückschein zu übersenden.

:???:

-- Editier von fb460579-44 am 24.02.2017 08:26

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Bitte mal den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel wie er im Vertrag steht.

Oder die Seite des Vertrages als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hochladen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Handelt es sich denn um einen Mietvertrag über Wohnraum?

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#3
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

https://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/zeitmietvertrag.html

Seit 1.9.2001 gibt es Änderungen


-- Editiert von Banane123 am 25.02.2017 11:41

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ein Laie kann schnell mal einen Zeitmietvertrag (mit bestimmten Regeln nur bei Wohnraum!) und einen Vertrag mit vereinbarter Mindestmietzeit verwechseln.
Von daher (wie schon gesagt)

Zitat (von Anitari):
Bitte mal den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel wie er im Vertrag steht.
Oder die Seite des Vertrages als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hochladen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Scheint ja nicht so oder nicht mehr wichtig zu sein.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2317x hilfreich)

Vielleicht geht es gar nicht um Wohnraum, diese wichtige Frage wurde nicht mehr beantwortet.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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