Hallo,
Ich habe vor ca zwei Jahren einen Mietvertrag
bis 2020 abgeschlossen. Dieser enthält aber keine Gründe des Vermieters für die Befristung.
Nun habe ich den Vertrag mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten gekündigt, da ich davon ausgehe, dass es ein "normaler" Mietvertrag ist. Den entsprechenden Passus als Erklärung habe ich in die Kündigung mit hinein formuliert. Die Kündigung ist mit Einschreiben/Rückschein zugegangen und der Rückschein ist zurück.
Der Vermieter schreibt nun, dass es sich doch um einen Zeitmietvertrag handelt.
Kaution habe ich nicht bezahlt.
Wie soll ich weiter verfahren? Hatte die Idee einfach auszuziehen und ihm die Schlüssel ebenfalls per Einschreiben Rückschein zu übersenden.
-- Editier von fb460579-44 am 24.02.2017 08:26
Zeitmietvertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bitte mal den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel wie er im Vertrag steht.
Oder die Seite des Vertrages als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hochladen.
Handelt es sich denn um einen Mietvertrag über Wohnraum?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/lexikon/zeitmietvertrag.html
Seit 1.9.2001 gibt es Änderungen
-- Editiert von Banane123 am 25.02.2017 11:41
Ein Laie kann schnell mal einen Zeitmietvertrag (mit bestimmten Regeln nur bei Wohnraum!) und einen Vertrag mit vereinbarter Mindestmietzeit verwechseln.
Von daher (wie schon gesagt)
ZitatBitte mal den exakten Wortlaut der entsprechenden Klausel wie er im Vertrag steht. :
Oder die Seite des Vertrages als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hochladen.
Scheint ja nicht so oder nicht mehr wichtig zu sein.
Vielleicht geht es gar nicht um Wohnraum, diese wichtige Frage wurde nicht mehr beantwortet.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
39 Antworten
-
25 Antworten