Ich habe einen Zeitmietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen.
Meine beiden Kinder haben ein Zimmer was zu Problemen führt,
deshalb möchte ich vorher kündigen. Desweiteren möchte ich eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingehen und zusammenziehen.
Habe ich eine Möglichkeit vorher zu kündigen??
Zeitmietvertrag
9. Juli 2002
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Frage vom 9. Juli 2002 | 13:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitmietvertrag
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#1
Antwort vom 9. Juli 2002 | 21:34
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Zunächsteinmal müßte man wissen, wann Ihr Mietvertrag geschlossen wurde, vor oder nach dem 01.09.01?
Die näheren Einzelheiten finden Sie dann unter:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2956&f=ratgeber_mietrecht_zeitmietvertragaltundneu&p=2
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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