Zeitbefristete Arbeitsvertrag mit verschiedenem Lohn steuern

5. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
castefa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitbefristete Arbeitsvertrag mit verschiedenem Lohn steuern

Hallo.

Das Lohn wäre 900€ von Januar bis Mai.

Dann wird es 2500€ Juni und Juli. Dann ziehe ich ins Ausland um.

Wie wird das überhaupt besteuert? Muss ich etwas besonders merken?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Höchstwahrscheinlich mit Steuerklasse 1.
Zumindest in den Monaten Juni und Juli wird Lohnsteuer einbehalten. Die kannst Du Dir im Rahmen der Steuererklärung großteils, wenn nicht sogar komplett wiederholen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
castefa
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Höchstwahrscheinlich mit Steuerklasse 1.
Zumindest in den Monaten Juni und Juli wird Lohnsteuer einbehalten. Die kannst Du Dir im Rahmen der Steuererklärung großteils, wenn nicht sogar komplett wiederholen.


Oh aber ich werde hier nicht sein, um eine Steuererklärung zu machen.

Als ich in Groß Britannien arbeitete, und bin wieder zurück zu meinem Land (in der EU) schickten sie mir die extra Steuer, die ich nicht bezahlen müsste. Hoffentlich ist es auch so ohne weitere Burokratie in Deutschland

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Eine Steuererklärung kann man auch aus einem anderen Land versenden.
Und um die wirst Du nicht herumkommen.

Und wenn Du ab August im Ausland arbeitest wird es richtig interessant.

-- Editiert von Garfield73 am 05.04.2017 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Oh aber ich werde hier nicht sein, um eine Steuererklärung zu machen.


Die Formulare gibt es im Internet und die kann man dann auch per Post an das Finanzamt schicken. Den Bescheid schickt das Finanzamt auch nach GB und das Geld wird auch problemlos auf ein ausländisches Konto überwiesen.

Zitat:
Hoffentlich ist es auch so ohne weitere Burokratie in Deutschland


Die deutsche Steuererklärung musst Du schon ausfüllen und abgeben um das Geld zurückzubekommen. Darin musst Du auch Dein Einkommen in GB von August bis Dezember angeben.

Hier https://www.formulare-bfinv.de/ bekommt man die Formulare online

-- Editiert von hh am 05.04.2017 13:27

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen