Zeitarbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit und Mutterschutz

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)
Zeitarbeitsvertrag mit vorgeschalteter Probezeit und Mutterschutz

Hallo Forumteilnehmer,

Seit dem 11.04.2003, arbeite ich in einem Unternehmen mit einem Zeitvertrag mit folgendem Original-Text:

Der Arbeitnehmer tritt mit Wirkung vom 11.04.2003 in die Dienste der Firma ein. Der Zeitraum des Arbeitsverhältnisses wird auf 18 Monate festgelegt. Dem Arbeitsverhältnis ist ein Probearbeitsverhältnis von 6 Monaten vorgeschaltet.

Seit dem 18.03.2004, ist dem Arbeitgeber bekannt, dass ich schwanger bin (Meldung mit Attest). Am 20.09.2004 gehe ich in den vorgeburtlichen Mutterschutz – hätte also Anspruch auf die Mutterschutzzahlungen der Krankenkasse und die ergänzenden Zahlungen des Arbeitgebers.

Meine zwei Kolleginnen haben vor einer Woche ihre Vertragsverlängerungen erhalten und zwar für ein Vierteljahr – ich nicht...

Das bedeutet, dass der AG davon ausgeht, dass das Vertragsverhältnis am 11.10.2004 endet..... Ich bin mir aufgrund der Formulierung nicht sicher – eigentlich war ich in dem Glauben, dass mein Vertrag 18 Monate plus 6 Monate Probezeit andauert, also insgesamt 24 Monate, demzufolge bis zum 11.04.2005....

Jetzt habe ich folgende Fragen:

1. Wie lange dauert das Vertragsverhältnis? Endet es am
11.10.2004 oder am 11.04.2005?

2. Ist es eventuell vielleicht kein rechtmäßig befristeter Vertrag?

3. Was muss ich veranlassen, wenn nach 3 Wochen
vorgeburtlichen Mutterschutz die Zahlungen des Arbeitgebers
ausbleiben?

4. Wenn die Befristung auf 18 Monate korrekt ist, darf dann mein
AG nur mir die Vierteljahresverlängerung des Vertrages nicht
gewähren?

6. was für Pflichten habe ich – Behördengänge etc. wenn mein
Vertrag – wie aus AG-Sicht wohl angedacht am 11.10.2004
endet?

Vielen Dank vorab für eure Beiträge

VLG

-----------------
"nefertari1968"

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mafalda
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 19x hilfreich)

ich denke, die formulierung kann nur im sinne einer beendigung in 4.05 ausgelegt werden.

unwirksame befristung? aus der ferne: nein

das spannende ist die frage der verlängerungspflicht. da steckt m.e. einiger zündstoff drin und ist eine frage des einzelfalls. ich denke zwar, dass es hier durchgeht, aber wer weiss ...
im übrigen sollte wegen der einzelheiten mit einem anwalt rücksprache gehalten werden.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Mafalda,

danke für deine Antwort! Das mit dem Anwalt ist ja richtig - aber ich sollte an die Zukunft mit Kind denken - das heißt dann wohl - Zähne zusammenbeissen und durch....

Wenn der AG in der vorgeburtlichen Mutterschutzphase die Zahlung einstellt, habe ich ganz "banale" Probleme, wie Krankenversicherungsschutz etc. Sicherlich werden die Behördengänge zwischen dem 8. und dem 9. Monat sehr interessant - einen Vorgeschmack haben die Telefonate mit den verschiedenen Instanzen ja bereits hinterlassen....

Der errechnete Geburtstermin ist am 01.11.d.J. - drück mir die Daumen - bitte.

LG nefertari1968

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo Nefertari,
erstmal alles Gute in der Schwangerschaft.
Wie ist denn im Vertrag der Übergang von der Probezeit zur Fristzeit geregelt? Ich hatte mal einen (gültigen) Arbeitsvertrag, der besagte, dass "wenn nicht 4 Wochen vor Ende der Probezeit ein neuer Vertrag geschlossen wird, das Arbeitsverhältnis endet."
Nimm auf jeden Fall Kontakt mit deiner Krankenkasse auf, wie es um die Weiterzahlung geht.
Sollte die Vertragsbeendigung gültig sein: Ich glaube, du bleibst noch 4 Monate kostenfrei krankenversichert.
Im Mutterschutz stehst du dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung und erhälst daher kein Arbeitslosengeld. Nimm also Kontakt mit dem Sozialamt auf.
Wende dich an die Mutter-Kind-Stiftung, Caritas usw. um Unterstützung für die Erstlingsausstattung usw. zu erhalten.
Viel Glück noch einmal und ein gesundes Kind (gibt es eigentlich einen Ehemann? dann kannst du dich doch Familienversichern lassen)

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Ergänzung:

Wer zwischen den Zeilen meiner Beiräge liest, wird auch verstehen, um was es eben -leider- auch geht.

Da ist z.B. die offene Frage, was Mutterschutz eigentlich bewirken will, wenn alle zuständigen, öffentlichen Stellen nicht zuständig sein wollen um dann an andere öffentliche Instanzen verweisen, die das dann wiederum auch tun - Das hat nichts mit fundierten Rechtsauskünften zu tun - mir ist wohl klar, dass hier keine Aussagen zu bekommen sind.... Aber stellen das Bundesministerium für Frauen oder das zuständige Gewerbeaufsichtsamt nicht eigentlich auch Schutzinstanzen für schwangere Arbeitnehmerinnen dar?

Eine weitere offene Frage stellt sich bei der Betrachtung der Rechtslage für schwangere Frauen mit befristeten Verträgen - Warum bin ich vor Kündigung bei unbefristeten Verträgen geschützt, nicht aber vor Auslauf eines Zeitvertrages? Für mich kommt das einer Kündigung gleich!

Wäre ich in der Probezeit und würde meinem Chef die Schwangerschaft melden, kann er mich nicht kündigen, arbeite ich aber seit über einem Jahr in einem Unternehmen mit Zeitarbeitsvertrag, dann werde ich "rausgekegelt", mit der Zusage einen neuen Vertrag zu erhalten, wenn alles vorbei wäre, die Kolleginnen hingegen, die nicht schwanger sind, bekommen eine Vertragsverlängerung - Sorry, dass ich das nicht verstehen kann....

Und zu guter Letzt, ist es rechtlich angemessen, eine Schwangere, die bis zum letztmöglichen Zeitpunkt gearbeitet hat, dem Sozialamt auszuliefern? Schädigt das nicht im Umkehrschluss die Allgemeinheit, wenn eigentlich andere Stellen für die finanzielle Absicherung zuständig sein sollten, so z.B. der Arbeitgeber?


Liebe Grüße
Kristin

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Hallo Kristin,

zum Thema Befristung: dies ist (leider) so richtig. Gekündigt werden darf dir nicht in der Schwangerschaft, aber Befristungen können ohne weiteres auslaufen. Dies sieht das Gesetz so vor. eine Befristung steht ja schon von vornherein fest. Stell dir mal vor, jede Frau würde, um eine Befristung zu umgehen und sich in einen unbefristeten Vertrag zu "mogeln" schwanger - dann würden entweder keine Frauen mehr eingestellt oder wir hätten keine Demographischen Probleme mit unserer Rente ;)

Du bist seit Juli 2003 verpflichtet, 3 Monate vor Ende der Befristung bei der Agentur für Arbeit "von Arbeitslosigkeit bedroht" zu melden. Eine Kürzung des Arbeitslosgengeldes (solltest du welches erhalten) darfst du nicht bekommen, da diese Regelung erst für Verträge, die ab Juli 03 abgeschlossen wurden gilt.

Mutterschutz bedeutet die Mutter und das Kind zu schützen aber nicht in finanzieller Hinsicht. Daher ist der Arbeitgeber nicht mehr zuständig für dich, wenn dein Beschäftigungsverhältnis geendet hat. Wende dich aber auf jeden Fall an die Krankenkasse und an das Arbeitsamt. Zum Beispiel steht jeder Mutter in der Elternzeit ALG 2 demnächst zu (wenn frau bedürftig ist).

Das Sozialamt springt erst einmal ein, wenn eine Zuständigkeit für Finanzen nicht geklärt ist, damit du erst einmal Miete und Essen etc zahlen kannst. Caritas, Pro Familia etc helfen dir gerne auch weiter. Wende dich also an diese.

hoffe ich konnte etwas helfen
Gruß
Marion

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Forummitglieder,

nach meinem Beitrag, den Antworten in diesem und in anderen Foren, und den mittlerweile gesammelten Erfahrungswerten, verbleibt mir nur zu sagen, dass Frauen im gebährfähigem Alter mit Kinderwunsch möglichst keine Zeitarbeitsverträge unterzeichnen sollten.

Leider ist das angesichts der von Arbeitgeberseite und Staat erwarteten Flexibilisierung der Arbeitnehmer mehr als theoretisch....

Bleibt nur die Wahlmöglichkeit sich dann bewusst nicht für Kinder zu entscheiden.

Die Konsequenz hieraus dürften wir bei der weiterhin sinkenden Geburtenrate bemerken.... Deutschland wird alt, sehr alt - und künftige Renteneinzahler werden einfach zunehmend nicht mehr "erzeugt", das Steueraufkommen und die Kaufkraft werden merklich sinken (ebenso wie das Rentenniveau)...

Für das produzierende Gewerbe noch die Anmerkung, dass die Produktpalette frühzeitig auf alte (und zunehmend arme) Menschen ausgerichtet werden sollte, ebenso wie alle Werbemaßnahmen. Sonst gibt es ja noch mehr Arbeitslose und dann sogar auf Managerebene :-)
Das geht wohl nicht gut...

Ich für meinen Teil, werde meine Familienplanung - 36-jährig - mit diesem Einzelkind beenden.

Viel Glück allen anderen Müttern...

VLG nefertari1968

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

-Ergänzung-

Bei Vertragsauslauf nach dem Beginn der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist, ist die werdende Mutter über die Krankenversicherung abgesichert, die ergänzenden Zahlungen des AG fallen allerdings mit dem Auslauf des A.-Vertrages weg.

Frauen die vor Beginn dieser Mutterschutzfrist von einem Vertragsauslauf betroffen sind, bleibt tatsächlich nur der Gang zum Sozialamt.

Ich denke, da besteht ein gesetzlicher Nachbesserungsbedarf...

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Hallo Profis und Leidensgenossen,

heute hat mein Chef mir auch noch schriftlich bestätigt, was ich ohnehin wusste...

Tenor: Der Vertrag läuft zu Termin X aus und wir bedauern, sie nicht weiterbeschäftigen zu können....

Was will der Gute damit bezwecken, beim Zeitarbeitsvertrag ist so ein Schreiben doch total unnötig - oder versucht er sich abzusichern, weil das Vertragsende nicht eindeutig formuliert ist?

Wie reagiere ich denn jetzt am Besten darauf, doch zum Anwalt???

Danke und LG nefertari1968

-- Editiert von nefertari1968 am 21.09.2004 19:23:39

3x Hilfreiche Antwort

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