Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?

11. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)
Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?

--- editiert vom Admin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 201x hilfreich)

Hy Trailor,

Würde an Deiner Stelle mal beim Bundesverband anfragen, ob dies so im Tarif vorgesehen ist, oder sich diese ZA etwas zuviel erlaubt.

Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
Hauptgeschäftsstelle Berlin
Kronenstraße 3
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 60 98 0
Fax: 030 / 20 60 98 11
E-Mail:
mail(at)amp-info.de



Also, den Vertrag darfste dann also einem Rechtsanwalt gar nicht zur Prüfung vorlegen!

Ob dieser Vertrag dann gesetzeskonform ist, wage ich zu bezweifeln...


Ich würde diesen Vertrag so nicht unterschreiben!

wobei 'AMP/CGZP' noch am wenigsten von den 3 Tarifparteien bezahlen


Gruss vom Strand

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... rechsschutz oder mitgliedschaft in der gewerkschaft oder bei der kab würde dir erlauben, die verträge rechtlich prüfen zu lassen.
... klingen tut das alles so, als hätte es vor einem arbeitsgericht keinen bestand.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

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