Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?
Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?
von Trailor85 am 11.08.2007 19:35
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>Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?
Hy Trailor,Würde an Deiner Stelle mal beim Bundesverband anfragen, ob dies so im Tarif vorgesehen ist, oder sich diese ZA etwas zuviel erlaubt.Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.Hauptgeschäftsstelle Berlin
Kronenstraße 3
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 60 98 0
Fax: 030 / 20 60 98 11
E-Mail:
mail(at)amp-info.de
Also, den Vertrag darfste dann also einem Rechtsanwalt gar nicht zur Prüfung vorlegen!Ob dieser Vertrag dann gesetzeskonform ist, wage ich zu bezweifeln...
Ich würde diesen Vertrag so nicht unterschreiben! wobei 'AMP/CGZP' noch am wenigsten von den 3 Tarifparteien bezahlen
Gruss vom Strand
von Sailor2006 am 11.08.2007 21:37
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>Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?
... rechsschutz oder mitgliedschaft in der gewerkschaft oder bei der kab würde dir erlauben, die verträge rechtlich prüfen zu lassen.... klingen tut das alles so, als hätte es vor einem arbeitsgericht keinen bestand.
von blaubär49 am 13.08.2007 08:47
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>Zeitarbeitsverträge = Knebelvetrag?
--- editiert vom Adminvon Trailor85 am 15.08.2007 06:29
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