Zeitarbeit - Vertragstrafe

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bizerba93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeitarbeit - Vertragstrafe

Hallo,
ich habe ein kleines Problem. ich hab heute normal Nachtschicht ab 22 Uhr.
Jetzt ist das Problem das es mir ca ab 17 Uhr schlechter geht und ich später auch Fieber gekriegt habe. Ich habe versucht die Leihfirma anzurufen um zusagen das ich Krank bin aber die haben schon geschlossen und in den Betrieb wo ich verliehn worden bin habe ich nur vom Empfang die Telefonnummer und die waren auch ab 16 Uhr nicht mehr da.

Jetzt habe ich die befürchtung das ich eine Vertragsstrafe kriege weil ich jetzt unentschuldigt fehle.

Kann ich wegen sowas eine Vertragsstrafe kriegen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Was genau ist denn bezüglich der Meldung geregelt?



Außer Telefon vom Empfang, wird es doch noch Telefon vom Vorgesetzen geben?
E-Mail?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Bizerba93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau ist denn bezüglich der Meldung geregelt?



Außer Telefon vom Empfang, wird es doch noch Telefon vom Vorgesetzen geben?
E-Mail?


Die Nummer vom Vorgesetzten habe ich leider nicht

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Internetseite der Firma? Dort Durchwahlnummern raussuchen und ausprobieren.

Was steht denn zu Vertragsstrafe in deinem Vertrag? Und nochmal Harrys Frage: Was ist bzg. der Krankmeldung geregelt??

2x Hilfreiche Antwort

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