Zeitarbeit-Übernahme zur Festanstellung

14. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Pille_LA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitarbeit-Übernahme zur Festanstellung

Hallo zusammen,

Ich bin seit ca 2 monaten bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und der Chef von dem Betrieb in den Ich "entliehen" worden bin möchte mich am besten sofort Übernehmen.
Leider ist er nicht gewillt die horende Ablösesumme zu zahlen den die ZAF verlangt.
Meine Frage lautet nun: wenn Ich bei der ZAF kündige und sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhälltnisses mit der ZAF zu dem Betrieb wechsele, kann die ZAF trotzdem diese "Vermittlungsgebühr" verlangen???


Danke schonmal im Vorraus
Gruß Martin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Was steht in deinem Arbeitsvertrag? (Wechsel in Betrieb wird oftmals für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen.)

UND: was haben Zeitarbeitsfirma und Betrieb dies bezüglich vereinbart?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pille_LA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

In meinem Arbeitsvertrag konnte Ich dazu überhaupt nichts finden, was die ZAF und der Betrieb untereinander Vertraglich vereinbart haben weiß Ich leider nicht.
Normal kümmert sich ja der neue Arbeitgeber darum aber Ich denk mir halt n bissl eigeninitiative ist nicht verkehrt oder ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
wenn Ich bei der ZAF kündige und sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhälltnisses mit der ZAF zu dem Betrieb wechsele, kann die ZAF trotzdem diese "Vermittlungsgebühr" verlangen?


Die ZAF wird bestimmt so clever gewesen sein, den Vertrag mit dem Entleiher so zu gestalten, dass sie auch in diesem Fall ihre Gebühr verlangen kann. Würde mich wundern, wenns nicht so wäre.

quote:
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?


Da steht dazu sicher nichts drin, weil die Zeitarbeitsfirmen nach dem AÜG so eine Einschränkung mit dem AN gar nicht vereinbaren dürfen.

MfG

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pille_LA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

naja gut danke erstmal für die Infos, Ich werde meinem "Entleihbetrieb" das mal so weitergeben

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich meine mal etwas von unserem BR dbzgl. gehört zu haben: innerhalb eines Jahres wird Vermittlungsgebühr i.H.v. circa drei Bruttomonatszahlungen (nicht Brutto-Monatslohn des AN!) an die Zeitarbeitsfirma fällig.

Wir machen das in unserer Firma so, dass wir bei Leuten, die wir fest einstellen wollen, entweder eine Ablösesumme an den Verleiher zahlen (--> 3 Bruttomonatszahlungen) oder den Umweg der Nicht-Verlängerung gehen. D.h.: wir kündigen die Verlängerung beim Verleiher, bitten den Ex-Mitarbeiter telefonisch um seine Bewerbungsunterlagen (nach Kündigung und Nicht-Weiterbeschäftigung bei unserem Unternehmen), bei interner Einstellungszusage seitens Personalleitung und BR schreiben wir dem Ex-Mitarbeiter ,,Geduld, wir prüfen die Vakanz einer möglichen Einstellung", und nach Ablauf der Jahresfrist unterbreiten wir dem Ex-Mitarbeiter einen festen Arbeitsvertrag und haben uns so die Vermittlungsgebühr gespart.

Setzt aber voraus, dass der Ex-Mitarbeiter mitzieht und nach den zwölf Monaten nicht doch woanders anfängt bzw. von dort zu uns wechseln will. Hat Vor- und Nachteile. Aber in der jetzigen ,,Krisenzeit" halte ich es für legitim, dass man als zukünftiger Arbeitgeber so verfährt um sich die Vermittlungsgebühr zu sparen.



-- Editiert am 17.04.2009 11:41

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kajla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

du kannst doch bei der Leihfirma kündigen, vorausgesetzt, dass es mit dem Chef abgesprochen ist. Die Leihfirma kann dich nicht als leibeigene betrachten.

2x Hilfreiche Antwort

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