Hallo,
ich arbeite seit Nov 16 in Elternteilzeit in Elternzeitvertretung in einem Einsatzunternehmen, den Vertrag habe ich mit einer sehr bekannten Zeitarbeitsfirma.
Mein Vertrag ist befristet, bis 13.11.17
Nun wird hier umstrukturiert und die Situation hat sich dahingehend geändert, dass man mich wohl nur noch bis zum 31.10. benötigt und also wohl mit einer Frist von 4 Wochen vorher entlässt..
Wie sind nun meine Rechte für die verbleibenden 2 Wochen? Muss der Verleiher mein Gehalt weiterzahlen? Hab eich Anspruch auf eine Entschädigung für den Ausfall?
Der Verleiher hat schon durchblicken lassen, dass er für mich keinen direkten Anschlusseinsatz hat..
Danke für Eure Tipps!
Gruß,
FrolleinJo
Zeitarbeit - Einsatz vorzeitig beendet
12. September 2017
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Frage vom 12. September 2017 | 10:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit - Einsatz vorzeitig beendet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. September 2017 | 12:36
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Hier dürfte ein Tarifvertrag Anwendung finden, den haben fast alle ZA-Unternehmen, erst recht die bekannten. Dort gibt es Regelungen für den Fall des Nichteinsatzes. Gerne werden dafür ja Plusstunden von den Unternehmen aufgebaut. In der Regel gilt ansonsten, dass der Arbeitgeber bei Nichtbeschäftigung des AN im Annahmeverzug ist und deshalb die Zeit bezahlen muss.
#2
Antwort vom 12. September 2017 | 14:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119628 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie sind nun meine Rechte für die verbleibenden 2 Wochen? :
Das sollte sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Einfach mal lesen.
Bei Problemen mit der Interpetation gerne hier fragen.
Und jetzt?
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