Ich habe zum 15.09. bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen. Ich habe einen unbefristeten Vertrag (35std) mit 6 Monaten probezeit und 26 Tage Urlaub. Mein Stundenlohn setzt sich zusammen aus tariflichem Grundgehalt und Zuschlägen von meiner Firma (halb/halb).
Jetzt folgende Situation:
Die Auftragslage über den Jahreswechsel war nicht so gut, weswegen ich für einige (bis jetzt 9)Tage zu hause bleiben musste. Für 1 Tag hatte ich Urlaub genommen. Auf meinem Zeitkonto sind bis dahin ca. 30 Plusstunden gewesen. Jetzt hat meine Firma heute gemeint ich soll doch noch für ein paar von den tagen nachträglich Urlaub beantragen weil mein Zeitkonto nicht ausreicht um das auszugleichen. Ich habe denen zu verstehen gegeben dass ich das nicht möchte weil das für mich kein Urlaub war, ich musste mich ja bereithalten. Und die Stunden vom Zeitkonto sind doch dafür eigentlich auch nicht gedacht oder? Daraufhin haben die gemeint dass mein Urlaub ja sowieso verfällt sonst wegen Jahresende. Ist das so auch in der Probezeit? Jetzt bin ich unsicher wie ich das jetzt am besten machen soll. Was wäre denn die korrekte Vorgehensweise? Eigentlich dachte ich dass wenn ich keinen Auftrag erhalte ich für 7 Stunden/Tag mein tarfliches Grundgehalt bekomme (ohne die zuschläge halt).
Wär schön wenn mir jemand helfen könnte....
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Zeitarbeit-AG verlangt nachträglich Urlaubsantrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn nicht genug Arbeit da ist, ist das zunächst Sache des Arbeitgebers. Du warst und bist arbeitswillig und der Arbeitgeber in Annahmeverzug, wie das im Fachjargon heißt. Verpflichtet bist du dazu nicht, Urlaub für diese Zeit zu nehmen.
Und was das Verfallen des Urlaubs angeht: wenn Urlaub im laufenden Jahr nicht genommen werden kann, wird der Anspruch bis März des Folgejahres verlängert. In deinem speziellen Fall hattest du wegen der Probezeit ohne ihn noch keinen Anspruch auf Urlaub. Allerdings heißt Probezeit auch, dass du in diesem Zeitraum ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kannst. Recht ist mit unter etwas Spezielles, Klugheit etwas anderes.
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Manchmal sind arbeitgeberseitige Kündigungen der richtige Weg.
Was könnte hier dagegen sprechen, die Zeitarbeitsfirma zu wechseln? Das rechtlich grenzwidrige Verhalten wäre da doch eher ein guter Grund, Neues anzustreben.
Zum Thema "Verfall des Urlaubs"
Tarifvertrag der IGZ (z.B.):
quote:
6.2.4. Der Urlaubsanspruch erlischt nach Ablauf des
Kalenderjahres, wenn er nicht zuvor erfolglos geltend
gemacht wurde [color=red]oder aus betrieblichen Gründen[/color] oder
wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. In
den genannten Fällen wird der Resturlaub in das Fol-
gejahr übertragen. Wird dieser Resturlaub durch den
Arbeitnehmer nicht bis spätestens zum 31. März des
Folgejahres in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch zu diesem Zeitpunkt.
Was steht dazu in dem für Sie gültigen Tarifvertrag?
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