Zeignisentwurf Arbeitszeugnis, bitte um Beurteilung

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
alexgrade
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)
Zeignisentwurf Arbeitszeugnis, bitte um Beurteilung

Herr XYZ identifizierte sich in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen und mit seinen Aufgaben und hat eine ausgezeichnete Arbeitsmotivation. Seine Einsatzbereitschaft, sein Enthusiasmus und seine optimistische Haltung zeigten positive Wirkungen.

Er ist ein geistig beweglicher Mitarbeiter und beherrscht sein Metier. Er erfüllte die Anforderungen seiner Funktion jederzeit vollkommen und realisierte praxisgerechte, operative Lösungen.

Sein profundes Fachwissen und seine umfassende Berufserfahrung befähigen ihn auch bei komplexen Fragen und in schwierigen Lagen zu selbständigen und fundierten Entscheidungen. Ein sicheres Auftreten sowie Flexibilität sind für diese Position Qualitäten, mit denen Herr XYZ seine Erfahrung und sein Fachwissen stets in allerbester Form ergänzte. Mit seinen Leistungen waren wir in vollem Umfang zufrieden.

Herr XYZ ist ein äußerst verantwortungsbewusster und zuverlässiger Mitarbeiter, dessen Arbeitsstil sich stets durch eine sorgfältige Planung, Systematik und klare Strukturierung auszeichnet.

Durch seine charakterliche Integrität und sein aktives und kooperatives Wesen ist er bei Vorgesetzten und Kollegen im In- und Ausland, aber auch bei Kunden und Partnern gleichermaßen anerkannt und beliebt.

Herr XYZ verlässt unser Unternehmen aus privaten Gründen. Wir bedauern, dass wir Herrn XYZ dadurch als Mitarbeiter verlieren und wünschen ihm auch weiterhin viel Erfolg für seinen zukünftigen beruflichen Werdegang.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alexgrade
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Keiner?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Auch wenn einige ungewöhnlich Forlmulierungen enthalten sind, würde ich da eine 1-2 als Note drin sehen.

Sofern sich seine Tätigkeiten nicht aus der Stellenbezeichnung eindeutig ergeben oder in einer normierten Berufbeschreibung zu finden ist, sollt eman durchaus noch aufführen was genau er eigentlich gemacht hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alexgrade
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank!

3x Hilfreiche Antwort

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