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Zehntausende Haustürgeschäfte womöglich unwirksam

AFP VOM 26.9.2007 | Nachrichten - Nachrichten | 3854 Aufrufe
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Haustürgeschäfte, unwirksam

Bertelsmann macht Rückzieher in Streit um Widerrufe

Zehntausende Verbraucher, die von Vertretern an der Haustür teure Waren aufgeschwatzt bekommen haben, können sich mit Chancen auf Erfolg nachträglich aus dem Kaufvertrag herausklagen. Dies ergab sich im Streit zwischen einem Verbraucher und der Tochtergesellschaft des Bertelsmann-Verlags immediaONE vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Klagen haben demnach Aussicht auf Erfolg, wenn sich die Widerrufsbelehrung im Kaufvertrag am Muster der Informationspflichtenverordnung orientiert. Nachdem der BGH in der mündlichen Verhandlung angedeutet hatte, dass diese Belehrung den Verbraucher benachteiligt, zog die immediaOne ihre Revision zurück, um kein nachteiliges Grundsatzurteil zu riskieren.

Der Kläger hatte Anfang Oktober 2004 an der Haustür einen Kaufvertrag über eine Lexikon-DVD zum Preis von rund 1800 Euro abgeschlossen und wollte die Bestellung widerrufen, nachdem die DVD vier Wochen später geliefert worden war. In der Widerrufsbelehrung hieß es dazu, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne und zur Wahrung der Frist die "rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache" genüge. Der BGH deutete an, dass er diese Klausel für widersprüchlich und unklar hält. Die Widerrufsfrist ende nach 14 Tagen. Erhalte ein Kunde die Ware danach, so wie im aktuellen Fall, sei diese Frist abgelaufen und er könne die Ware nicht mehr für einen Widerruf zurücksenden.

Mit der Revisionsrücknahme wurde das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Koblenz rechtskräftig. Demnach durfte der Verbraucher wegen der missverständlichen Widerrufsbelehrung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Anwalt der immediaONE, Guido Toussaint, sprach vor dem BGH von einer "erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung" des Verfahrens. Die Bertelsmann-Tochter schließe jedes Jahr mehrere Zehntausend solcher Verträge ab. Die DVDs würden aber immer erst nach Ablauf der 14-Tage-Frist geliefert, um zu verhindern, dass sie kopiert und per Widerruf zurückgeschickt werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wertete den Rückzieher der immediaONE als Etappensieg für die Verbraucher. Wegen weiterer anhängiger Gerichtsverfahren bestünden gute Chancen, dass der BGH die umstrittene Musterbelehrung bald endgültig kippen könnte. Betroffene Verbraucher bekämen dann ein unbegrenztes Widerrufsrecht und könnten auch ältere Verträge nachträglich überprüfen lassen, sagte die Juristin der Verbraucherzentrale, Ulrike Weingand.

26. September 2007 - 14.55 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2007




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