Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 
Zeckenbiss kann auch ein Dienstunfall sein - 1/1
AFP vom 25.02.2010   |   1486 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Zeckenbiss kann auch ein Dienstunfall sein

Bundesgericht gibt Lehrerin nach Klage recht

Der Biss einer Zecke und die daraus folgende Borreliose-Infektion können ein Dienstunfall sein. Das hat am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall einer Lehrerin entschieden. (Az: 2 C 81.08)

Mehr zum Thema:
Zeckenbiss   Dienstunfall  

Sie hatte Grundschüler bei einer mehrtätigen Klassenfahrt auf einen im Walt gelegenen Bauernhof begleitet. Dabei hatte sie die Kinder auch während ihrer Pausen im Wald zu beaufsichtigen. Während der Klassenfahrt biss eine Zecke zu, und die Lehrerin musste mit einer Borreliose-Infektion mehrere Tage ins Krankenhaus. Die Bakterien-Infektion, die auch das Zentralnervensystem schädigen kann, kann aber später wieder aufleben. Daher wollte die Lehrerin den Zeckenbiss als Dienstunfall anerkannt haben.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte ihre Klage abgewiesen mit der Begründung, ein Zeckenbiss gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko. Dem widersprach nun das Bundesverwaltungsgericht: Zeit und Ort des Bisses seien ausreichend genau festgestellt worden. Die Beamtin habe sich "aus dienstlichen Gründen im natürlichen Lebensraum von Zecken aufgehalten". Damit sei auch der Zeckenbiss ein Dienstunfall.

25. Februar 2010 - 17.57 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010



123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94203
beantwortete Fragen
25
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal