Zaunhöhe Baden-Würrtemberg

25. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)
Zaunhöhe Baden-Würrtemberg

Hallo,

weiss einer wie hoch man sein Grundstück in BaWü maximal einzäunen darf? Braucht man ab einer bestimmten Höhe eine Genehmigung?

Ärgert der Nachbar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sad
Status:
Praktikant
(680 Beiträge, 237x hilfreich)

Hallo,
Baden-Württemberg hat keine festen ,klaren Regelungen, gehe mal von ortsüblich aus, das sind meistens 1,20-1,50m, oft Maschendraht.
Frage mal bei eurem Bauamt nach, die können es dir genau sagen.
Gruß
sad

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123Luck
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 156x hilfreich)

@Catlady

das hier hilf dir sicherlich weiter:

Einfriedung Nachbarschaftsgesetz Baden Württemberg


§ 11
Tote Einfriedigungen

(1) Mit toten Einfriedigungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.

(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht.

(3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.

(4) Freistehende Mauern mit einem geringeren Abstand von der Grenze als 0,50 m dürfen nicht gegen das Nachbargrundstück abgedacht werden.
§ 12
Hecken

(1) Mit Hecken bis 1,80 m Höhe ist ein Abstand von 0,50 m, mit höheren Hecken ein entsprechend der Mehrhöhe größerer Abstand einzuhalten.

(2) Die Hecke ist bis zur Hälfte des nach Absatz 1 vorgeschriebenen Abstands zurückzuschneiden. Das gilt nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe, wenn das Nachbargrundstück innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt und nicht landwirtschaftlich genutzt wird (Innerortslage).

(3) Der Besitzer der Hecke ist zu ihrer Verkürzung und zum Zurückschneiden der Zweige verpflichtet, jedoch nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.



Lg 123Luck

16x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
User0852
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 89x hilfreich)

Interessiert mich auch.

Kann jemand sagen, was unter "landwirtschaftlich genutzt werden" zu verstehen ist - reicht es, wenn mein Nachbar ein Beet an der Grenze hat auf dem neben Blumen auch ein paar Tomaten oder etwas Salat wächst?

89x Hilfreiche Antwort

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