Zaunhöhe in Bayern
Hallo,
wir haben uns vor drei Wochen einen Windhund angeschaft (heute: knapp 4 Monate alt). Da diese Hunde relativ hoch springen können, haben wir unser Tor, das wir nicht benutzten mit 1,80m hohen Sichtschutzwänden zugebaut und die Seite zu unserem Nachbarn ebenfalls mit solchen Wänden abgesichert. Wir mussten schnell handeln, da unser Hund bereits beim Tor plötzlich außerhalb des Grundstücks stand; unseren Nachbarn konnten wir leider nicht fragen, da er eine Woche im Urlaub war, was wir nicht wussten; wir stellten erst beim Versuch, uns mit ihm darüber zu unterhalten fest, dass er nicht da ist! Ca. zwei Wochen zuvor hatten wir ihn jedoch schon darauf hingewiesen, er möge doch unseren Hund nicht an seine ca. 90 cm hohe Mauer, die deshalb errichtet werden musste (da ihm sonst sein Grundstück bei Regen nach seiner Auffüllung davonschwimmt) locken, da er sonst versucht wäre, darüber zu springen und ihn darauf hingewiesen, dass wir hier wohl einen Zaun errichten müssen. Nun kam unser Nachbar aus dem Urlaub zurück und beklagt sich darüber, dass die ca. 90 cm der Wände, die seine Mauer zu unserem Grundstück übersteigen, ihm die ganze Morgensonne (der Zaun ist von seiner Sicht aus Richtung Osten) für seinen Gemüsegarten nimmt und ist säuerlich, dass wir nicht auf unsere Kosten einen wesentlich teureren Maschendrahtzaun errichtet haben!
Frage:
Wie hoch darf ein Zaun ab Oberkante einer Mauer in Bayern sein, der den Hund und den Nachbarn vor dem "Darüberspringen" unseres Hundes schützen muss? Kann der Nachbar verlangen, dass ihm der Zaun gefallen muss? Wenn ja, wer muss die Kosten dafür tragen, dass wir die Wände bereits gekauft haben, ggf. wieder abreisen müssen und einen Maschendrahtzaun errichten lassen sollen?
P.S. der sichtbare Teil der Mauer ist auf Nachbars Grundstück max. 15 cm hoch!
Danke für Eure Info!
von adbluesilk am 18.07.2005 16:55
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden