>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
Hallo,
ich hatte selbst einmal als Verwaltungsbeirat damit zu tun Absturzsicherungen/Zäune auf einem Hanggrundstück anbringen zu lassen und würde folgendermassen vorgehen:
Zunächst einmal eindeutig die Rechtliche/Technische Seite abklären,
d.h. es gilt die jeweilige Landesbauordnung. Zusätzlich würde ich einen Termin mit einem Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes machen, eventuell gibt es noch Sonderregelungen oder auch praktische Tipps, was genau zu tun bzw. zu beachten ist !
..dann ist m.E. eine Zaunmontage eine bauliche Änderung, zwar im Sondernutzungsrecht aber dennoch im Gemeinschaftseigentum, d.h. alle müssen informiert und gefragt werden....
Wenn die Angelegenheit dringend ist und die diesjährige ETV bereits gelaufen ist, kann man im Wege eines "Umlaufbeschlusses" dies Problem klären !
zur Kostentragung sollte die TE eindeutige Auskunft geben können, ansonsten muss ein Beschluss herbeigeführt werden.
Da auch haftungsrechtliche Fragen (die WEG insgesamt haftet für die Verkehrssicherung des Grundstückes/Gebäudes) eine grosse Rolle spielen, sollten alle o.g. Schritte sorgfältig geplant und durchgeführt werden !
-- Editiert Barni Gröllheimer am 30.05.2012 15:49
von Barni Gröllheimer am 30.05.2012 15:40
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