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Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht

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Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht

Hallo,
in einem als Sondernutzungsrecht eingetragenen Gartenanteil gibt es eine Böschungsmauer, auf dieser muss eine Absturzsicherung, sprich Zaun, errichtet werden.
Wer muß die Kosten hierfür tragen, die WEG oder der Eigentümer, dem das Sondernutungsrecht zusteht?
Handelt es sich hierbei um eine bauliche Änderung und muss einstimmig beschlossen werden? Oder kann der Sondernutzungsberechtigte den Zaun ohne Genehmigung erstellen, da dieser in der Landesbauordnung vorgeschrieben ist?
Vielen Dank für alle Rückmeldungen,
Hansbär

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von hansbär am 30.05.2012 14:08
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

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>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
wie hoch ist die Böschungsmauer?

seit wann existiert sie?

wer hat sie gebaut?

wer hat wann festgestellt, das eine Absturzsicherung erforderlich ist?

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von gaga92 am 30.05.2012 14:18
Status: Philosoph (536 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
>wie hoch ist die Böschungsmauer?
ca 2m hoch

>seit wann existiert sie?
Schon über 10 Jahre

>wer hat sie gebaut?
gute Frage, ist das wichtig?

>wer hat wann festgestellt, das eine Absturzsicherung erforderlich ist?
Bisher gibt es Holzpfosten mit waagerechten Drähten, an diesen wächst Wein. Die Pfosten sind abgefault, daher habe ich mich informiert was da vorgeschrieben ist.



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von hansbär am 30.05.2012 14:28
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
Hallo,

ich hatte selbst einmal als Verwaltungsbeirat damit zu tun Absturzsicherungen/Zäune auf einem Hanggrundstück anbringen zu lassen und würde folgendermassen vorgehen:

Zunächst einmal eindeutig die Rechtliche/Technische Seite abklären,
d.h. es gilt die jeweilige Landesbauordnung. Zusätzlich würde ich einen Termin mit einem Mitarbeiter des zuständigen Bauamtes machen, eventuell gibt es noch Sonderregelungen oder auch praktische Tipps, was genau zu tun bzw. zu beachten ist !

..dann ist m.E. eine Zaunmontage eine bauliche Änderung, zwar im Sondernutzungsrecht aber dennoch im Gemeinschaftseigentum, d.h. alle müssen informiert und gefragt werden....
Wenn die Angelegenheit dringend ist und die diesjährige ETV bereits gelaufen ist, kann man im Wege eines "Umlaufbeschlusses" dies Problem klären !

zur Kostentragung sollte die TE eindeutige Auskunft geben können, ansonsten muss ein Beschluss herbeigeführt werden.

Da auch haftungsrechtliche Fragen (die WEG insgesamt haftet für die Verkehrssicherung des Grundstückes/Gebäudes) eine grosse Rolle spielen, sollten alle o.g. Schritte sorgfältig geplant und durchgeführt werden !


-- Editiert Barni Gröllheimer am 30.05.2012 15:49


von Barni Gröllheimer am 30.05.2012 15:40
Status: Unsterblich (1501 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 30 User(n) bewertet)

>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
quote:
>wer hat wann festgestellt, das eine Absturzsicherung erforderlich ist?
Bisher gibt es Holzpfosten mit waagerechten Drähten, an diesen wächst Wein. Die Pfosten sind abgefault,

Es war also bereits eine Absturzsicherung vorhanden.
Dann dürfte es doch eher eine Instandhaltung bzw. ein gleichwertiger Ersatz sein. Und eher keine bauliche Veränderung.


Ist es denn eine Absturzsicherung innerhalb des Sondernutzungsrechts? Oder an der Grenze Sondernutzungsrecht zu anderem Gemeinschaftseigentum? Oder zum Nachbarn?

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"Heike aus Bochum"

-- Editiert Heike J am 30.05.2012 17:22


von Heike J am 30.05.2012 17:21
Status: Unsterblich (1056 Beiträge)
Userwertung:  3,3  von 5 (von 27 User(n) bewertet)

>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
Nein, das was es bisher gab war lediglich eine Art Rankhilfe für Weinstöcke, die an der Kante gepflanzt sind. Es erfüllt in keiner Weise die Anforderungen an eine Absturzsicherung. Bisher habe ich die Wohnung selbst bewohnt, daher war das nicht so tragisch, jetzt möchte ich jedoch vermieten.
Die Böschungsmauer befindet sich komplett innerhalb des Sondernutzungsrechtes.

Gruß Hansbär

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von hansbär am 30.05.2012 21:53
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
quote:
>wer hat sie gebaut?
gute Frage, ist das wichtig?

Wenn die Mauer komplet innerhalb des Sondernutzungsbereichs liegt und vom Inhaber des Sondernutzungsrechts gebaut wurde, dann dürften alle Pflegemaßnahmen für die Mauer zu Lasten des Besitzers gehen.

Wenn die Mauer jedoch zusammen mit dem Haus erstellt wurde, und eventuell eine wichtige Rolle bei Hangsicherung gegen Erdrutsche o.ä. spielt, dann dürfte die WEG zuständig sein. Falls der Inhaber des Sondernutzungsrechts aber die Gestaltung der Absturzsicherung selbst bestimmen will, dann wird er das nur durch Übernahme der Kosten erreichen können.



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von gaga92 am 31.05.2012 10:04
Status: Philosoph (536 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 6 User(n) bewertet)

>Zaun in Gartenanteil / Sondernutzungsrecht
Auch wenn ich mich wiederhole allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen muss diese Massnahme sorgfältig geplant werden:

Rücksprache/Vororttermin mit dem örtlichen Bauamt
Rücksprache mit der WEG
Gegebenenfalls Herbeiführung eines Beschlusses

Wenn es eine Böschungsmauer ist, die es zu sichern gilt, wie eingangs dieses Threads beschrieben ist m.E. die WEG zuständig, selbst dann, wenn es innerhalb eines SNR liegt.

Eine Mauer mit Stützfunktion ist m.E. zwingend Gemeinschaftseigentum und da greift die Verkehrssicherungspflicht der WEG!


von Barni Gröllheimer am 31.05.2012 10:50
Status: Unsterblich (1501 Beiträge)
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