>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
Vielen Dank für eure Antworten. Hier noch einmal das Problem etwas deutlicher formuliert:
Meines Wissens gelten für solche Einfriedigungen das Nachbarrechtsgesetz NW. In §32 ist davon die Rede, dass ein Grundstückseigentümer einen Zaun verlangen kann, d.h. ihn in Absprache mit dem Nachbarn errichten lassen kann und die Kosten anteilig von beiden übernommen werden müssen.
Die Frage ging dahin, ob in unserem Fall (ein vorhanderer Zaun steht nicht genau auf der Grenze) der Nachbar verlangen kann, dass wir uns an den Kosten eines neuen Zaunes auf der Grenze beteiligen. Meines Erachtens wurde der Zaun seinerzeit beabsichtigt so aufgestellt, da ein großer Baum genau auf der Grenze steht (deshalb wurde der Zaun auf der Seite des Nachbarn am Baum vorbei geführt). Fakt ist, dass der Nachbar sein gesamtes Grundstück neu einzäunen lassen möchte und nun die derzeitge Position des vorhandenen Zaunes zum Anlass nimmt, uns die Hälfte der Kosten in Rechnung zu stellen.
an von Harry van Sell:
Nein, ich habe mich nicht verschrieben. Selbstverständlich halte ich es nicht für normal, dass man fremdes Eigentum missachtet. Aber in unserem Falle wurde ja seinerzeit den Mietern erlaubt, diesen Weg zu nutzen - nur wurde dieses scheinbar nicht schriftlich festgehalten. Warum auch? - es handelte sich ja damals bei beiden Grundstücken um ein und denselben Eigentümer. Und dieser wird mit sich selbst ja keinen Vertrag machen. Blöd ist nur, dass diese Problematik erst nach dem Verkauf der beiden Grundstücke aufgetreten ist, so dass hier auch nachträglich nichts mehr schriftlich fixiert werden kann. Ob ein Gewohnheitsrecht oder ein anderes Recht durch die über 50-jährige Nutzung des Weges abgeleitet werden kann, lassen wir gerade prüfen.
Gruß, Caro
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von Caro0815 am 06.06.2011 09:12
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