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Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden

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Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden

Hallo Fachleute,
ich habe folgendes Problem:
Der Eigentümer des Nachbarhauses und ich haben vor 4-5 Jahren jeweils ein Haus vom gleichen Voreigentümer erworben. Da es sich bei den beiden Grundstücken um den gleichen Besitzer handelt, gab es selbstverständlich keine Probleme.
Nun hat der Nachbar ein Gartentor geschlossen, da meine Mieter die Mülltonnen über sein Grundstück an die Straße stellten. Dieses haben sie schon seit Jahrzehnten getan. Eine eingetragenes Wegerecht oder ähnliches ist uns nicht bekannt. Obwohl ich dieses Vorgehen bemängelte, blieb das Tor geschlossen und meine Mieter müssen die Mülltonnen nun durch den Hausflur nach vorne auf die Straße bringen (eine weitere Zuwegung in den Garten gibt es nicht). Das führte natürlich zu Ärger mit meinen Mietern.
In den letzten Wochen hat unser Nachbar das Grundstück einmessen lassen und es wurde festgestellt, dass der vorhandene Gartenzaun nicht vollständig auf der Grenze steht, sondern teilweise auf seinem Grundstück. Dieses wurde sicherlich seinerzeit (vor ca. 50-60 Jahren) so gemacht, weil eine Kastanie direkt mittig auf der Grenze steht und der Zaun auf der Nachbarseite daran vorbei geführt wurde. Nun möchte der Nachbar seinen Zaun erneuern (nicht nur den zu unserer Seite, sondern um sein gesamtes Grundstück) und verlangt aus diesem Grund, dass wir uns an den Kosten beteiligen. Der derzeitige Zaun ist zwar nicht mehr schön, jedoch noch vollständig intakt. Und dass dieser nicht auf der Grenze steht, war ja damals beabsichtigt. Kann der Nachbar den Zaun versetzen und von uns die Hälfte der Kosten dafür verlangen?
Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß, Caro

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von Caro0815 am 05.06.2011 18:03
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
quote:
...die Kosten muss er alleine tragen.

Das kann man nicht pauschal sagen!

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von pOtH am 05.06.2011 23:56
Status: Unsterblich (941 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
quote:
Obwohl ich dieses Vorgehen bemängelte, blieb das Tor geschlossen

Du meintest sicher 'Weil '
Oder ist es für dich normal, das man fremdes Eigentum einfach missachtet und ohne Erlaubnis nutzt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 06.06.2011 04:13
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
Vielen Dank für eure Antworten. Hier noch einmal das Problem etwas deutlicher formuliert:

Meines Wissens gelten für solche Einfriedigungen das Nachbarrechtsgesetz NW. In §32 ist davon die Rede, dass ein Grundstückseigentümer einen Zaun verlangen kann, d.h. ihn in Absprache mit dem Nachbarn errichten lassen kann und die Kosten anteilig von beiden übernommen werden müssen.
Die Frage ging dahin, ob in unserem Fall (ein vorhanderer Zaun steht nicht genau auf der Grenze) der Nachbar verlangen kann, dass wir uns an den Kosten eines neuen Zaunes auf der Grenze beteiligen. Meines Erachtens wurde der Zaun seinerzeit beabsichtigt so aufgestellt, da ein großer Baum genau auf der Grenze steht (deshalb wurde der Zaun auf der Seite des Nachbarn am Baum vorbei geführt). Fakt ist, dass der Nachbar sein gesamtes Grundstück neu einzäunen lassen möchte und nun die derzeitge Position des vorhandenen Zaunes zum Anlass nimmt, uns die Hälfte der Kosten in Rechnung zu stellen.

an von Harry van Sell:
Nein, ich habe mich nicht verschrieben. Selbstverständlich halte ich es nicht für normal, dass man fremdes Eigentum missachtet. Aber in unserem Falle wurde ja seinerzeit den Mietern erlaubt, diesen Weg zu nutzen - nur wurde dieses scheinbar nicht schriftlich festgehalten. Warum auch? - es handelte sich ja damals bei beiden Grundstücken um ein und denselben Eigentümer. Und dieser wird mit sich selbst ja keinen Vertrag machen. Blöd ist nur, dass diese Problematik erst nach dem Verkauf der beiden Grundstücke aufgetreten ist, so dass hier auch nachträglich nichts mehr schriftlich fixiert werden kann. Ob ein Gewohnheitsrecht oder ein anderes Recht durch die über 50-jährige Nutzung des Weges abgeleitet werden kann, lassen wir gerade prüfen.

Gruß, Caro

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von Caro0815 am 06.06.2011 09:12
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
Ich gehe mal davon aus, das für euch das Nachbarrecht NRW gilt.

Wenn der Zaun genau auf der Grenze oder auf eurem Grundstück stände, dann könnte der Nachbar nicht die Erneuerung mit Kostenteilung fordern.
Steht der alte Zaun aber auf seinem Grundstück, dann gehört er auch ihm. Er kann ihn ihn also abreißen und anschließend gemäß §32 die gemeinsame Einfriedung verlangen. Dann habt ihr natürlich ein Mitspracherecht beim Material und Gestaltung des Zaunes.

Insgesamt scheint es sich hier aber um ein menschliches Problem zwischen eurem Nachbarn und euren Mietern zu handeln, wenn der Nachbar erst 4 Jahre nach dem Kauf den Weg für die Mülltonnen versperrt. Hier würde ich zunächst mal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen!

Frage: Gibt es vor dem Haus keine Möglichkeit für die Aufstellung der Mülltonnen?

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von joebeuel am 06.06.2011 11:25
Status: Unsterblich (853 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
Hallo Joe,
vielen Dank - mit der Antwort kann ich mehr anfangen. Der Zaun steht übrigens ungefähr zur Hälfte auf der Grenze (teilweise davon sogar wenige cm auf unserem Grundstück) und die andere Hälfte auf seinem Grundstück.

Du hast es übrigens völlig richtig erkannt, dass es hier ein menschliches Problem gibt (welches sicherlich auch nicht durch eine Einigung beseitigt werden kann). Anfangs haben wir uns und die Mieter beider Häuser sehr gut verstanden, weil alles erst einmal so blieb wie früher. Dann hat er einigen Mietern gekündigt, um das Erdgeschoss inklusive Garten für sich zu nutzen und umzubauen. Im Rahmen dieser Maßnahme hat er uns dann angesprochen, dass unsere Mieter den Weg nicht mehr nutzen dürfen und er das gemeinsame Tor verschließen werde. Wir hatten daraufhin mehrere Telefonate und persönliche Gespräche geführt, die jedoch zu keinem Erfolg führten. Wir hatten ihm damals zugesagt, dass wir unter der Voraussetzung, dass wir den Weg weiterhin nutzen können, uns eventuell an der Erneuerung des Zaunes beteiligen würden. Die Erneuerung war übrigens schon lange geplant und damals war auch nicht die Rede einer Verpflichtung zur anteiligen Kostenübernahme (wir gingen ja beide davon aus, dass der Zaun genau auf der Grenze steht). Unser Angebot war absolut freiwillig und an die Nutzungsmöglichkeit gebunden. Nach mehreren Monaten fordert er von uns aufgrund unserer Zusage eine Kostenübernahme und will von den Bedingungen nichts mehr wissen. Selbst der Makler soll damals Dinge zugesagt haben, die er nie gesagt hat (so hat uns dieser das bestätigt).
Im Rahmen des Umbaus hat er wie selbstverständlich keine Rücksicht auf uns genommen. So wurden nach der Fassadensanierung die Regenfallrohre nicht wieder angeschlossen sondern nur mit einem Abzweig in unsere Richtung versehen und das Regenwasser lief gegen unsere Hauswand. Wir hatten ihn mehrfach höflich gebeten, diesen Mangel zu beseitigen. Erst als wir ihm nach 5 Monaten ein Schreiben schickten und ihm erklärten, dass an unserem Haus mittlerweile Schäden aufgetreten sind, hat er reagiert. Wie auch immer - wir werden es nie erfolgreich beenden können. Geben wir jetzt nach, kommt gleich das nächste und geben wir nicht nach, bleibt der Streit bestehen.
Gruß,
Caro

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von Caro0815 am 06.06.2011 12:16
Status: Praktikant (15 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
Noch eine kleine Ergänzung: wenn ein neuer Zaun auf der gemeinsamen Grenze errichtet wird und das nachbarrecht eine Kostenteilung zwischen beiden Nachbarn vorsieht, müsstet Ihr nur die Hälfte der Kosten für das Versetzen des alten Zauns tragen (der ist schließlich noch intakt und bräuchte nur versetzt zu werden) - im höchsten Falle die Hälfte der Kosten für einen einfachen Maschendrahtzaun. Die hälftige Beteiligung an einem aufwändigeren Zaun kann der Nachbar nicht verlangen - diese Mehrkosten sind sein Privatvergnügen.

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von cobold64 am 06.06.2011 17:21
Status: Unsterblich (822 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
quote:
Ob ein Gewohnheitsrecht oder ein anderes Recht durch die über 50-jährige Nutzung des Weges abgeleitet werden kann, lassen wir gerade prüfen.

Das Ergebnis wäre glaube ich sehr interessant ... insbesondere die Rechtsgrundlage ...

Eine Art Notwegerecht würde wohl aufgrund von alternativen Wegen ausscheiden.

Und für ein Wegerecht sehe ich auch keine Grundlage.





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von Harry van Sell am 06.06.2011 22:11
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>Zaun auf Nachbargrundstück soll versetzt werden
@Gilhorn Ich muss zu meiner Schande gestehen schon viel weiter Gedacht zu haben ohne ins Detail zu gehen. Meine Aussage das man das nicht pauschal sagen kann bezog sich aufs Nachbarschaftsrecht, die möglichkeit das der Nachbar den alten Zaun einreißt u. den Nachbar auffordert sich an den Kosten zu beteiligen b.z.w könnte es (je nach Bundesland u. Gemeindesatzung(?)) sein das der TE für die Einfriedung an dieser Grenze zuständig ist.

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von pOtH am 12.06.2011 23:18
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