Zamazon fordert Geld ohne Ware...

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
Zamazon fordert Geld ohne Ware...

Bestellung bei einem kleinen, unbedeutenden Online-Handel namens "Zamazon" auf Rechung:

Vertragsbedingung: Zahlung der Ware ab Erhalt binnen 30 Tage.
Lieferzeit mit ca 3 Wochen angegeben. ( Bestelldatum 8.7.2017)

3 Wochen später kommt Ware. Jedoch vollkommen falscher Artikel.
Diesen direkt zurückgesendet und dieser wurde binnen 2 Tagen von der Zamazon-Logistik als zurückgesendet vermerkt, da Falschlieferung.

Dann Mail: dass korrekter Artikel ca 3-4 Wochen Lieferzeit benötigt. Lieferrung ca 15. - 20.9.2017

Dann vor 14 Tagen: Mail Rechnung bezahlen. Nun mit Mahngebühr, ebenso E-Mail mit Androhung von Inkasso wenn bis 2.9. nicht bezahlt wird.

Dann wenige Tage später Sperrung des Accounts mit Verweis auf offene Forderung. Telefonisch und per Mail keine Klärung möglich. Da wird darauf verwiesen, dass Zahlung zu leisten ist, sonst keinen Zugang mehr und Inkassomaßnahme. Ebenso vollständige Stornierung der Bestellung. Also keine Ersatzlieferung mehr,

Mein Verweis auf Kaufvertrag auf Rechung mit dem Zusatz : Zahlung binnen 30 Tagen ab Erhalt der Ware ( korrekte Ware mal vorausgesetzt) wird nicht drauf eingegangen, sondern die Zamazon-Logik lautet: Zahlung der Rechung + MG und dann Erstattung des Kaufbetrages beantragen und hoffen, dass Zamazon aus Kulanz auch die MG mit erstattet.
Sollte ich das nicht tun wären die Folgen: Inkasso, ein gesperrtes Konto oder direkt gelöscht und keinen Zugang mehr zu Vorrausgezahlten Leistungen Prime, Media, etc.

Macht das Sinn?

Welche Möglichkeiten bestehen zur Abwehr der Forderung?

Gibt es Möglichkeiten die Bestellung einzufordern, denn der bestellte Artikel war auch ein wahres Schnäppchen. Regulärer Listenpreis 345,- , Kaufpreis Neu 81,-

Freue mich über Tipps eurerseits.




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Welche Möglichkeiten bestehen zur Abwehr der Forderung?
Einfach nicht zahlen, wo ist das Problem?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Soweit klar.
Unter diesen Bedingungen werde ich natürlich keinen Cent bezahlen.

Meine Frage bezog sich eher auf den Umstand ob Zamazons Logik der weiteren Aufrechterhaltung der Forderung auch nur Ansatzweise irgendwie rechtlich begründbar, bzw widerlegbar ist.

Lt. Aussage des Mitarbeiters muss die Rechnung, da korrekt gestellt und Ware geliefert wurde auch bezahlt werden.
Unabhängig davon ob die Ware falsch und war längst wieder zurückgesendet wurde.

Aussage: Sie müssen bezahlen, auch die MG sonst entstehen noch mehr Kosten durch Inkasso. Wenn Sie bezahlt haben, beantragen Sie die Rückgutschrift, dann erhalten Sie den Kaufbetrag und möglicherweise die Mahngebühr zurück. Falls nicht wird es an ein Inkassounternehmen abgegeben und diese würden ebenso auch deren eigene Kosten "beitreiben".


Dann kommt auch noch die Frage auf ob ich bei einem verbindlichen Kauf einen Rechtsanspruch auf die Lieferung habe, da der Artikel sehr günstig war. Zamazon hat im Zuge der Kontosperrung natürlich auch die Ersatzlieferung storniert, somit kann ich nicht mehr erwarten den Artikel zum günstigen Preis zu erhalten. Sondern müsste nun erneut bestellen, aber eben wieder für 345 und nicht für 81,-...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von hamburger134):
Dann kommt auch noch die Frage auf ob ich bei einem verbindlichen Kauf einen Rechtsanspruch auf die Lieferung habe, da der Artikel sehr günstig war.

Nö.
Zum einen kann der Verkäufer immer noch anfechten.


Dann müsste man schauen, wann der Kauf überhaupt verbindlich wird, oft erst mit Lieferung der korrekten Ware.
Des Weiteren muss man prüfen wer war denn der Verkäufer? Z oder einer der zahlreichen dort agierenden Händler?



Zitat (von hamburger134):
Meine Frage bezog sich eher auf den Umstand ob Zamazons Logik der weiteren Aufrechterhaltung der Forderung auch nur Ansatzweise irgendwie rechtlich begründbar, ... ist.

Nö.

Muss man denen aber notfalls mittels Gerichtsentscheid beibringen.



Ich würde mal ein Einschreiben mit entsprechendem Inhalt senden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde mal ein Einschreiben mit entsprechendem Inhalt senden.
Warum noch Geld investieren?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Na man will die Zusatzdienste und den Schnäppchenkauf nicht verlieren und das ganze mit möglichst geringem Aufwand ...





-- Editiert von Harry van Sell am 16.09.2017 23:40

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Na man will die Zusatzdienste und den Schnäppchenkauf nicht verlieren und das ganze mit möglichst geringem Aufwand ...
Achso, das mit dem Einschreiben war auf beide Zitate gemünzt. Dann vielleicht OK, obwohl ich eigentlich keine realistische Chance sehe die Lieferung durchzusetzen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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