Zahnarzttermin verpasst - Ausfallgebühren?

12. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Franzi6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)
Zahnarzttermin verpasst - Ausfallgebühren?

Hallo,
ich habe eine Frage und weiss nicht so richtig wo sie hingehört, also hoffe ich das man mir hier vielleicht etwas weiterhelfen kann.
Also ich hatte einen Zahnarzttermin und habe ihn verschwitzt ;-(
Dumm gelaufen, aber jeder kann doch mal einen Fehler machen. Na ja, am Anfang der Behandlung habe ich unterschrieben, das ich Termine vorher absagen muss, sonst wird die Zeit mir in Rechnung gestellt. Als ich gemerkt habe, das ich den Termin verpasst hab (war noch am gleichen Tag) habe ich gleich da angerufen und mich entschuldigt. Hat natürlich nix genutzt und ich habe jetzt eine Rechnung von 240 Euro (Behandlung hätte 2 Stunden gedauert) am Hals.
Der ZA hatte mich vorher schonmal zur falschen Zeit bestellt, d.h. ich hatte einen Terminzettel und da stand 10 Uhr drauf. Ich bin pünktlich da gewesen und die Schwester sagte mir mein Termin wäre später. Das war wirklich ihr Verschulden. Na ja, ich hatte extra meinen Dienst getauscht und musste den ganzen Tag frei nehmen deswegen. Hat zwar mit meinem Versäumen nix zu tun, aber ich hatte gehofft das die ZAin etwas kulant ist. War wohl nix.
Wie wäre es denn wenn ich im Nachhinein eine Entschuldigung vorweisen kann? Z.B. von meiner Arbeitsstelle einen Zettel o.ä. das ich kurzfristig Dienst tauschen musste? Wäre für jeden Tipp dankbar!

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Und wenn
Zahnärzte Patienten mehr als 1,5 Std. warten lassen ?
RA die Gerichtstermine versäumen ?
Die Handwerker Bauherren
sitzen lassen ?

Was können Patienten, Mandanten Bauherren für
Schadenersatz verlangen ?

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

der Zahnarzt könnte durchaus im Recht sein. Habe schon von ähnlichen Drohungen gehört, nur, dass die das mal wahr machen - - - - - ist für die eigentlich ein Geschäftsrisiko. Wenn sich das rumspricht, könnten viel weniger Patienten kommen.

Andererseits kann ich den ZA verstehen, 2 h Behandlungszeit ist viel!






-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@icecycle

bin nicht 100 pro sicher, aber ich erinner mich mal gelesen zu haben, dass es eine richtlinie gibt, betreffs der wartezeit bei ärzten. wenn diese überschritten ist, deshalb verdienst o.ä. ausfällt, kann man schadensersatz verlangen.

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Franzi6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Also meint ihr ich muss das Geld zahlen? Könnte von meiner Arbeitsstelle eine Bestätigung bekommen, dass ich kurzfristig und dringend Dienst tauschen musste und darum dem ZA nicht absagen konnte.
Also ehrlich mal, ich versteh ja, das es blöd ist, wenn der ZA 2 Stunden nix zu tun hat, andererseits frage ich mich, ob er in der Zeit nix anderes hätte machen können, z.B. Schreibkram o.ä.
Als ich einen falschen Termin von denen bekam und extra dafür frei genommmen hatte, hab ich auch keine REchnung geschrieben...

5x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich würde versuchen, mich mit dem ZA zu einigen. Ansonsten bist du in den Annahmeverzug geraten, und Schadensersatzpflichtig.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vermutlich kommst du mit den 240,- auch noch gut weg, denn es war sicherlich eine aufwändigere Behandlung (Krone?) geplant bei der der Arzt unter Umständen mehr verdient hätte.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Franzi6
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 9x hilfreich)

Wie?????? Wenn ich kurzfristig arbeiten musste (ich arbeite im Krankenhaus!), ist doch nicht mein Verschulden! Und ich hätte den Termin laut Patientenerklärung 2 Arbeitstage vorher absagen müssen! Wie soll das denn gehen! Wenn ich z.B. krank werde, dann weiss ich das doch nicht 2 Tage vorher!!!!! Also ich finde das reichlich unverschämt!

4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

Ich würde mir da mal keine großen Gedanken machen?!
Er hätte Dir >mindestens< rechtzeitig einen Termin zur Nachbesserung/Nacherfüllung geben müssen.
Ich glaube, daß diese Regelung letzten Endes eh' nicht viel Erfolg hätte, rechtlich durchgesetzt zu werden?? :???:
Indem Du Ihn schliesslich angerufen hattest - am selbigen Tage - und bescheid gegeben hattest - hast Du ja deine [...wenn Überhaupt notwendig?] dir möglichen Obliegenheiten erfüllt.
Da er Dir keinen schnellfristigen Termin zur Nachbesserung gegeben hat, wird ihm an der Nachbesserung/Nacherfüllung eurer [unhaltbaren] Vereinbarung wohl nicht allzuviel gelegen sein können?? Vor Gericht wird man ihm eine gewisse Geldgier attestieren müssen - und mit dieser wird er mit seiner Schadenersatzforderung ziemlich dumm ausschaun!
GÄHN! :grins: [...setzt dich in den Lehnstuhl und leg ein süffisantes Lächeln auf]

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" "

-- Editiert von L.E.W. am 13.09.2007 17:59:59

-- Editiert von L.E.W. am 13.09.2007 18:02:56

-- Editiert von L.E.W. am 13.09.2007 18:03:34

-- Editiert von L.E.W. am 13.09.2007 18:05:55

-- Editiert von L.E.W. am 13.09.2007 18:07:00

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

die Vereinbarung dürfte nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksam sein. Ohne Wortlaut etc. lässt sich das natürlich nicht genau sagen.

Wenn der Zahnarzt die Behandlung jetzt halt was später macht, hat der wohl keinen Schaden (wenn er nicht besondere Ausgaben für den geplatzten Termin hatte, die er beim zweiten Mal wiederholen muss).

Ich würde da noch mal anrufen und den Grund der Absage noch mal erklären. Eigentlich sollte der doch an einer Einigung interessiert sein, der verdient ja noch weiter Geld an dir, wenn du zu ihm gehst.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sorry,
das Betreiben einer Zahnarztpraxis kostet Geld. (Löhne der Mitarbeiter, Strom, etc)
Diese Kosten fallen immer an. Deswegen ist der Zahnarzt auch darauf aus, seinen Terminplan zu füllen. Und da ist es dann doch sehr unfähr, wenn grad bei einem Langen Termin der Kunde nicht erscheint, und dann alle 2 Std däumchen drehen. Dieser Termin wird dann nun ein 2 mal beanraumt. Und nun die Frage. Was würdet ihr sagen, wenn euch Euer Arbeitgeber vorschlägt, doppelt so lange für das selbe Geld zu arbeiten. Und wenn dein Arbeitgeber umdisponiert, dann musst du dem halt sagen; sry geht nicht, oder sie übernehmen den Schadensersatz vom Zahnarzt.
Ich finde es nur fair, daß einen Ausfall der bezahlt, der ihn verursacht, und das nicht wieder auf die Allgemeinheit umgewälzt wird.

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

@ Lifeguard:

...dann soll der Zahnarzt einmal nachvollziehen, wieso er nicht in der Lage gewesen sein konnte, zu dieser Zeit den nächsten Patienten zu bedienen. Wenn er das kann [...was ich für ziemlich Unwahrscheinlich halte] könnte er vielleicht mit seiner > S C H A D E N < ersatzforderung erfolg haben!!!

:grins:

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...dann soll der Zahnarzt einmal nachvollziehen, wieso er nicht in der Lage gewesen sein konnte, zu dieser Zeit den nächsten Patienten zu bedienen...

Den Patienten, welchen er dann 2 Stunden später bestellte :???:

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Denke hier auch, dass wenn eine derartige Vereinbarung schon ausdrücklich unterschrieben wurde, der ZA gute Karten hätte, damit durchzukommen.

Einigt Euch auf einen Betrag!

Mit § 309 Nr. 6 kommen wir nicht weiter, da hier ja wohl keine Vertragsstrafe, sondern Schadensersatz geltend gemacht wird.

Natürlich trifft ihn eine Schadensminderungspflicht, aber ich würde nicht darauf hoffen, das dies Die hier etwas bringt.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

@ L.E.W

Die Zahnärzte die ich kenne haben kein volles Wartezimmer, wenn sie eine 2 Std behandlung angesetzt haben.
Oder bist du bereit 2 Std zu warten, um dann behandelt zu werden?
Es könnte sein, daß ein Notfall reingekommen ist; was jedoch eher selten passiert.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

...mein Zahnarzt [überwiegend Privatpatienten] würde sich den eigenen Kundenkreis zerstören, wenn er sowas auch nur ansatzweise versuchen würde. Ich kann mich erinnern, daß ich schon öfters, weil ich teilweise eine Stunde früher da war, vorher drankam, weil es immer wieder vorkommt, daß der eine oder andere kurzfristig abspringt. Das gehört auch zu dem >normalen< Geschäftsgebahren eines Freiberuflers. Wenn aber der Zahnarzt eh' nix taugt, dann wird er wohl auf solche seltsamen und unüblichen Gepflogenheiten angewiesen sein, wenn er sonst nichts verdient. Aber ob so einer vor Gericht damit durchkäme - halte ich für ziemlich fragwürdig!?

:) [Ein Taucher der nicht taucht - taucht nichts]

Übrigens - das Wort >Patient<, also der Erduldende, bedeutet nicht daß man alles hinnehmen muß! ;)

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
no1
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich glaube, der Begriff "Schaden" ist hier nicht ganz klar. Schaden heißt, dass der Zahnarzt jetzt weniger Geld hat, als wenn der Patient gekommen wäre. Wenn aber der Patient jetzt einen neuen Termin wahrnimmt, dann hat der Arzt am Ende des Jahres genauso viel Geld auf dem Konto wie sonst auch. Oder ist der so vollgebucht, dass er durch den fehlgeschlagenen Termin einem anderen Patienten vollständig abgesagt hat? Das dürfte wohl kaum der Fall gewesen sein.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

reveree no1:

...quand je le disais???

:respekt:

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go447799-83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich glaube das der Zahnarzt im recht ist aber ich das einmal der zettel falsch war finde ich das ******* von denen das sie dir kein Geld gegeben haben weil das ist ja das selbe. Und er sagte ja die Zeit in eine Rechnung umwandeln ?! Ich hätte kein Vertrauen zu denen mehr und würde den Zahnarzt wechseln ;)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von go447799-83):
Also ich glaube das der Zahnarzt im recht ist aber ich das einmal der zettel falsch war finde ich das ******* von denen das sie dir kein Geld gegeben haben weil das ist ja das selbe. Und er sagte ja die Zeit in eine Rechnung umwandeln ?! Ich hätte kein Vertrauen zu denen mehr und würde den Zahnarzt wechseln

Und dafür muss man einen fast zehn Jahre alten Thread wieder rauskramen?
Der Zahnarzt ist doch bestimmt eh schon in Rente... :bang:
Was soll so ein Blödsinn, sich hier anzumelden und Uralt-Threads auszugraben?
Ich verstehs nicht.
@Mods: Bitte schließen.
Danke.

Ich empfehle mich.

-- Editiert von Seb_Weniger am 16.08.2016 12:17

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