Zahnarztrechnung /Prüfung durch Bezirkszahnärztekammer

5. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
khzaubermaus
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahnarztrechnung /Prüfung durch Bezirkszahnärztekammer

Hallo!
Ich habe eine Zahnarztrechnung erhalten. Dort hat es Positionen drauf, wo nicht geleistet worden sind. Von 450 Euro sind - meiner Meinung nach über 100 Euro drauf, wo keine Leistung erfolgte. (Wahrscheinlich wurden die drauf gesetzt, in der Hoffnung, das zahlt die Versicherung - wir sind privat versichert). ich habe die Rechnung mit meinen beanstandeten Punkten an die Bezirkszahnärztekammer zur Prüfung weitergeleitet. Aber der ZA hat noch keine Stellungnahme abgegeben, es ist nun ein Mahnschreiben an ihn raus von der BZKammer. Nun ist aber die Zahlungsfrist ran. Wie verhalte ich mich? Muss ich den vorerst ganzen Betrag zahlen? Denk aber, das "evtl. ungerechtfertigte" Geld seh ich nie wieder oder ist es in Ordnung, wenn ich erstmal einen Teil abziehe und ca. 2/3 der Rechnung zahle? Oder sollte ich erstmal nichts zahlen? Fühle mich dabei aber unwohl. Variante 2 wäre mir die liebste, aber wie sieht es dann aus mit dem Restbetrag (Mahnung usw.)?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

tja das kenne ich nur zu gut *lol* unsere armen Ärzte! ;)

Also erstmal zahlst du nur für Leistungen die du auch beansprucht hast. Der Rest wird rausgekürzt.

Die Ärzte machen gerne Druck in dem sie sofort Mahnungen schicken etc. und hoffen damit das die überhöhte Rechnung gezahlt wird.

Reiche die Rechnung sonst vorab bei deiner privaten Versicherung ein ( oder wie du bei der Kammer ) zur Prüfung was von diesen übernommen wird. Es gibt Positionen die nicht zusammen abrechenbar sind etc... von den Ärzten aber gerne aufgeführt werden.

Sollten noch 20 Mahnungen kommen, verweise darauf, das die Rechnung noch geprüft wird, solange hat sich der Arzt zu gedulden.Nur bei einem Mahnbescheid mußt du Einspruch einlegen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
khzaubermaus
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke! Ich kürze den Betrag und zahle erstmal einen teil und teile das der Rechnungsstelle und dem ZA mit. ;-) Dein Beitrag macht mir jetzt doch etwas Mut...

2x Hilfreiche Antwort

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