Zahnarztpfusch

11. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Zahnarztpfusch

Hallo!

Im Oktober 2007 musste ich wegen starker Zahnschmerzen zum Notdienst in einem Krankenhaus. Der Zahnarzt dort hat den Zahn aufgebohrt, gesagt, der Nerv sei entzündet und hat ihn entfernt. Zum Ende seiner Behandlung sagte er mir,dass ich am nächsten Tag zu meiner Zahnärztin gehen solle und gab mir ein Rezept für ein sehr starkes Schmerzmittel. In der Nacht bekam ich heftig Schmerzen und es stellte sich am nächsten Tag heraus, dass er einen Wurzelkanal gebohrt hat, wo keiner war. Dieser Kanal ist nicht mehr zu schliessen gewesen und ich musste mir den Zahn mit Vollnarkose entfernen lassen.

Nun meine Frage, kann man den Arzt haftbar für solch eine Pfusch machen? Er wusste ganz sicher, dass er was falsch gemacht, hat es mir aber nicht einmal gesagt.

Danke an Euch!

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7 Antworten
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#2
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Röntgenbilder sind vorhanden und unter Vollnarkose, weils der hinterste Backenzahn war und ich starken Würgereiz habe. Da blieb dem Zahnarzt gar nichts anderes übrig.

Ich sage nicht dass ich zwangsläufig klagen will, aber die Sache ist noch viel komplizierter, dazu habe ich noch was bei Inkasso geschrieben!

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#3
 Von 
guest-12330.04.2009 15:37:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Würde das mit deiner Zahnärztin klären die den Zahn gezogen hat. Hat sie doch - oder? Ohne Beweise sonst wohl nix zu machen außer Beschwerde. Aber dafür gibt's kein (Schmerzens-)Geld.
Und was ist das:

quote:
aber die Sache ist noch viel komplizierter, dazu habe ich noch was bei Inkasso geschrieben

Hää, wie, noch komplizierter. Inkasso? Was haben die damit zu tun?

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#4
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Nun, die haben nicht nur den Zahn versaut, sondern dann auch keine Rechnung geschickt. Was mir nicht auffiel. Ok, etwas nachlässig von mir, aber ich hatte echt viel zu tun und muss ja nun keinem nachlaufen, dass er mir eine Rechnung stellt. Jedenfalls bin ich Ende 2007, fast 3 Monate nach der Behandlung umgezogen ohne eine Rechnung erhalten zu haben. Dann hörte ich nichts mehr von der Klinik. Mir viel die fehlende Rechnung auch nicht auf, da ich viele ander Zahnarztrechnungen bekam, weil der Zahn ja heraus operiert werden musste. Ich hatte das ganze eigentlich vergessen und abgeschlossen, bis letzten Oktober, da kam dann vom Amtsgericht ein Mahnverfahren, da ich die Rechnung nicht bezahlt habe. Ja wie denn auch, wenn ich nie eine bekommen habe. Also diese Klinik arbeitet absolut stümperhaft, nicht nur was die ärztliche Betreuung anbetrifft, sondern auch was die Abrechnung anbelangt.

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#5
 Von 
guest-12330.04.2009 15:37:56
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Tja, da ist wohl einiges schief gelaufen. Aber zwischen Zahn-OP und schreiben vom Amtsgericht geht viel Zeit rum. Da müssten eigentlich mehrere Aufforderungen kommen die Rechnung zu bezahlen. Seltsam? Gut, du bist umgezogen. Hast du kein Nachsendeantrag bei der Post gestellt? Und läuft das öfters schlecht mit der Postzustellung?

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#6
 Von 
cassis2008
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, ich hab keinen Nachsendeauftrag gestellt, aus dem einfachen Grund, im Nachbarhaus wohnen Freunde von mir und die Vermieter hätten die Post, wenn welche gekommen wäre, an diese weiter gegeben. Aber es ist nichts mehr gekommen, ich habe extra nachgefragt. Die haben weder eine Rechnung noch Mahnungen geschickt. Das schlimme bei Krankenhäusern ist, dass sie die Rechnungen, zumindest bei uns hier, von der PVS Mosel Saar machen lassen und die hat sich in den letzten 20 Jahren als äußerst unzuverlässig herausgestellt. Leider sitzen die am längeren Hebel und du kommst nicht gegen die an. Ich habe jetzt auch allen Ärzten die Weitergabe meiner Daten an dieses Unternehmen untersagt. Sollte dennoch was kommen geht es ungeöffnet an sie zurück.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Zweitfrau2006
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo cassis2008,

ich glaube kaum, dass Du den Zahnarzt wegen Pfusch belangen kannst. Du schreibst, es war der hintereste Backenzahn. Sofern Dir nicht die Zähne schon fehlen, war es also der Weisheitszahn, oder fallls nicht vorhanden, der davor.

Wenn Du zum Notdienst gehst, muss der Zahnarzt nur die Schmerzbehandlung machen. Er hatte also die Möglichkeit, den Zahn zu ziehen, oder eine Wurzelbehandlung einzuleiten. Er hat das zweite gewählt, Damit die Gase, die bei einer Entzündung entstehen, und den Schmerz verursachen, abgehen können. Die Wurzeln bei den hinternen Backzähnen verlaufen nicht gerade, sind manchmal zweigeteilt usw. Es sollte zwar nicht, kann aber immer mal vorkommen, dass beim Aufbereiten des Kanales die Wurzel verletzt wird. Isr zwar dumm gelaufen für Dich, aber da man nie davon ausgehen kann, dass eine Wurzelbehandlung erfolgreich ist, wirst Du den Zahnarzt nicht belangen können. Die Wurzelbehandlung ist der VERSUCH, den Zahn zu erhalten.

Außerdem erwähnst Du Deinen Würgezreiz......das hat es dem Zahnarzt sicherlich nicht leichter gemacht, an die Wurzel des hintersten Zahnes heranzukommen.

Liebe Grüsse

-- Editiert am 16.04.2009 15:58

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