Hallo zusammen!
Ich bin 21 Jahre alt und mir fehlen bereits 2 Zähne. Es handelt sich um die letzten beiden unten links. Das schränkt das Kauen natürlich sehr ein.
Um den Missstand zu beheben, werden mir demnächste 2 Implantate eingesetzt. Diese sind nicht ganz günstig (ca 3000€) und die Kasse übernimmt diese Behandlung nicht.
Der 1. Zahn wurde noch von meiner alten ZÄ gezogen (nach einer Wutzel OP) Dabei hat sie einen Tupfer irgendwie drinnen vergessen und es war allgemein sehr schlimm.
Das war ca vor 1,5 Jahren
Der 2. Zahn (der Hintere) wurde letzten Sommer gezogen. Er war total von Karies zerfressen. Da ich umgezogen bin, habe ich auch eine andere ZÄ aufgesucht.
Mein Problem ist jetzt folgendes:
Ich hatte schon echt lange Zahnfleischbluten aufgrund schlechter Mundhygiene. Das heißt allerdings nicht, dass ich keine Zähne geputzt habe, allerdings nahm ich eine zu weiche Bürste. Ich ging davon aus, dass ich so das Zahnfleisch schonen könne...
Wie ich allerdings jetzt weis (Dank der neues ZÄ) war dies ganz und gar nicht hilfreich. Ich bin der Meinung, die alte Zahnärztin hätte das sehen müssen und mich darauf hinweisen sollen. Den 2. Zahn verlor ich genau desshalb! Wenn sie bei dem 1. Zahn ziehen alles geröntgt hätte, wäre es auch VIEL EHER aufgefallen, dass der 2. Zahn in so einem miserablen Zustand ist!
Mich ärgert es jetzt total, dass ich wegen dieser unzureichenden Behandlung solch einen Ärger habe! Zum einen ist die Behandlung nicht angenehm, zum anderen ist sie sehr kostenintensiv..
Die neue ZÄ meinte auch, dass es hätte vermieden werden können. Wäre der 2. Zahn nicht gezogen worden, hätte man auch viel günstiger eine Brücke einsetzen können.
Kann ich da was machen? Kann ich die Zahnärztin verklagen?
Wie würde ich sowas angehen? Direkt über einen Anwalt? Die Krankenkasse?
Ich bin Student in Sachsen, lebe vom Bafög, wie sieht das mit den Kosten aus?
-----------------
""
Zahnarzt auf Schadensersatz verklagen?
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?
Als erstes wäre zu beweisen, das die alte ZÄ für die schlechter Mundhygiene verantwortlich ist.
Als zweite wäre zu beweisen, das die alte ZÄ die Karies nicht erkannt hat.
Als drittes wäre zu beweisen, das wenn sie beides erkannt hätte, der zweite Zahn erhalten geblieben wäre.
Die Krankenkasse mit ins Boot zu holen, wäre keine schlechte Idee, da die ja auch durch eine eventuelle Fehlbehandlung der ersten ZÄ einen Kostenerstattungsanspruch hätten.
Ansonsten müsste man einen Fachanwalt für Medizinrecht bemühen, der arbeitet aber in der Regel nicht für Prozesskostenhilfe.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ich benutze schon immer eine weiche Zahnbürste und habe überhaupt keine Probleme mit der Mundhygiene! Deshalb die ZÄ verklagen zu wollen, ist sehr sehr weit hergeholt und ich tippe auf völlig erfolglos.
Das einzige, was man ihr vorwerfen kann, wäre evtl. der vergessene Tupfer (es gibt in der Zahnbehandlung allerdings Tupfer, die drin bleiben, weil sie sich selbst zersetzen). Wann und wie wurde der denn wieder ´´gefunden´´? Welche gesundheitlichen Folgen hatte das definitiv?
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten