Zahnarzt: Röntgenbild-Herausgabe zweicks zweite Meinung
Hallo,wem gehört eigentlich ein Röntgenbild? Das wurde doch letztendlich von meiner Kasse gezahlt, oder?Mein (umzugsbedingt neuer) Zahnarzt hat ein Röntgenbild angefertigt anhand dessen er mir erklärt hat, was man alles in welcher Größenordnung machen lassen müsse. Ich bin etwas skeptisch, weil bei meinem bisherigen Zahnarzt immer mal was "Kleiners" war und nicht gleich so eine Art "Runderneuerung". Ich würde gerne eine zweite Meinung einholen und wollte -um Kosten und Röntgenstrahlen zu vermeiden" das existierende Röntgenbild verwenden.Mein Zahnarzt will dieses aber nicht herausgeben. Er hat nur angeboten, er könne es einem anderen Zahnarzt mal zuschicken, wenn dieser es wieder zurückschickt. Ich finde aber, es geht ihn nix an, bei wem ich mich noch informiere. Außerdem finde ich das hin und her schicken eher aufwändig.Lange Rede - kurzer Sinn: -darf mir mein Zahnarzt das Röntgenbild vorenthalten oder ist er verplichtet, dieser herauszugeben?Vielen Dank schon mal im Voraus.Grüße Sandra.
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Röntgenbilder sind Eigentum des Arztes, er muss sie aber leihweise anderen Ärzten überlassen. Ihr könnt euch aber einen kostenpflichtigen Abzug machen lassen, wenn der Arzt nicht den Namen des anderen Zahnarztes erfahren soll.
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also der arzt handelt in Ihrem Auftrag (§ 611 BGB), da muss er insbesondere wenn er alles gezahlt bekommen hat auch alle Infos rausrücken. Es dient ja Ihnen.
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hast du die Bilder bezahlt? (Privatpatient)? Dann wäre es eindeutig kein Problem.sonst:Ein Recht auf Akteneinsicht in deine Krankenakte hast du. Die Kosten müßtest du aber übernehmen.
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für das Anschauen dürfen auch keine Kosten entstehen, du hast ja das Recht deine Akte zu sichtigen, nur wenn du Abzüge haben willst werden Kosten entstehen.