Zahnarzt: Röntgenbild-Herausgabe zweicks zweite Meinung
Hallo,
wem gehört eigentlich ein Röntgenbild? Das wurde doch letztendlich von meiner Kasse gezahlt, oder?
Mein (umzugsbedingt neuer) Zahnarzt hat ein Röntgenbild angefertigt anhand dessen er mir erklärt hat, was man alles in welcher Größenordnung machen lassen müsse. Ich bin etwas skeptisch, weil bei meinem bisherigen Zahnarzt immer mal was "Kleiners" war und nicht gleich so eine Art "Runderneuerung". Ich würde gerne eine zweite Meinung einholen und wollte -um Kosten und Röntgenstrahlen zu vermeiden" das existierende Röntgenbild verwenden.
Mein Zahnarzt will dieses aber nicht herausgeben. Er hat nur angeboten, er könne es einem anderen Zahnarzt mal zuschicken, wenn dieser es wieder zurückschickt. Ich finde aber, es geht ihn nix an, bei wem ich mich noch informiere. Außerdem finde ich das hin und her schicken eher aufwändig.
Lange Rede - kurzer Sinn:
-darf mir mein Zahnarzt das Röntgenbild vorenthalten oder ist er verplichtet, dieser herauszugeben?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Grüße
Sandra.
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von semmrich am 18.09.2008 13:48
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