Hallo,
ich bin vor kurzem in eine Metropole gezogen. Der Erstbesuch eines Zahnarztes zerstörte mir einen Zahn der fast 30 Jahre Amalgamgefüllt OK war. Andere Zahnätzte die ich nun angefragt habe, behandeln NUR nach einer "professionellen Zahnreinigung".
IGEL lässt grüssen ....
Alles in allem ist mein Vertrauen hier gerade etwas am Boden. Zumal die letzte Zahnreinigung, auf Ausführung und verwendeter Technik mich hier freundschaftliche 300€ gekostet hat....
Per Internet suchte ich einen neuen Zahnarzt.
Beim Besuch wurden mehrere Bilder von meinen Zähnen gemacht. Die Aussage des Zahnarztes, da muss eine Komplett restaurierung her. Da wäre ja nur rumgeflickt worden ...
Brücken und Kronen müssten raus, Zähne mit grossen Füllungen müssten überkront werden.
Andere Meinungen der letzten 5 Jahre waren eher das meine Zähne OK sind. Es wurde in den letzten knapp 30 Jahren kaum gebohrt. Jedes Jahr war ich bei einer prof. Zahnreinigung.
Also machte er nichts (also auch nicht warum ich da war) sondern machte nur Bilder und nahm die Zähne auf.
Er sagte das ich mir bei einem anderen Zahnarzt eine 2. Meinung einholen soll. Das würde ich gern, allerdings doch lieber dort wo ich aufgewachsen bin. Da das aber mehrere Hundert KM von hier ist und mir mein besagter Zahn langsam Probleme macht, bat ich den Zahnarzt um die Bilder (ich bin bei einer PKV) um sie per Mail an einen mir bekannten ZA meines Vertrauens zu senden. Das aber verweigert der ZA.
Habe ich wie bei Röntgenbildern, das Recht auf diese (von mir bezahlten) Bilder? Schliesslich handelt es sich nicht um Kunst oder etwas besonders Schützenswertes.
Danke
-- Editiert iiyama am 16.03.2014 15:19
-- Editiert iiyama am 16.03.2014 15:48
Zahnarzt, Anspruch auf gemachte Bilder?
16. März 2014
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2014 | 15:10
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 21x hilfreich)
Zahnarzt, Anspruch auf gemachte Bilder?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 16. März 2014 | 16:10
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 21x hilfreich)
Vielen Dank.
das ist eine Aussage!
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#3
Antwort vom 13. Juni 2014 | 10:29
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 36x hilfreich)
Wenn der ZA es aber trotzdem noch weiter Verweigert die Unterlagen raus zu geben, was kann man dann machen? So was wie den Abschnitt der Rechtsverfassung raus suchen oder so?
Grüße
-----------------
-- Editiert Moderator am 13.06.2014 15:16
#4
Antwort vom 13. Juni 2014 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
den Abschnitt der Rechtsverfassung raus suchen
Wenn jemand stur ist, hilft es in der Regel wenig, dann "§xy ABCG" zu sagen. Da muß man dann notfalls auf Herausgabe klagen.
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""
#5
Antwort vom 13. Juni 2014 | 13:19
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Habe ich wie bei Röntgenbildern, das Recht auf diese (von mir bezahlten) Bilder? Schliesslich handelt es sich nicht um Kunst oder etwas besonders Schützenswertes.
Ja, da hast du einen Rechtsanspruch. Das ist recht neu im BGB, wohl Vielen noch unbekannt:
§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
Normal liegen ja alle bildgebenden Verfahren digitalisiert vor.
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