Zahn kaputt nach belegtem Brot vom Bäcker ?

5. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)
Zahn kaputt nach belegtem Brot vom Bäcker ?

Guten Tag,hab mir gestern ein belegtes Brot beim Bäcker geholt. Während des Essens krachte es furchtbar laut, ich hatte auf irgendetwas gebissen, was ich vor Schreck aber runter schluckte.Mein 1.Backenzahn neben dem Eckzahn - also Sichtbereich war inclusive Füllung bis auf die Wurzel durchgebrochen.Mein Zahnarzt meinte nur, daß dies kein Korn der Welt schaffen würde, es muss etwas anderes im Brot oder im Belag gewesen sein. Da ich unter einer Blutgerinnungsstörung leide, musste die Charite verständigt werden, ich musste mit Medikamenten im Wert von über 400,-€ versorgt werden, um den Zahn ziehen zu können.es handelt sich um einen vor Jahren wurzelbehandelten Zahn.Mein Zahnarzt zog die eine Hälfte des zerbrochenen Zahnes, die andere Seite - im Sichtbereich ,versucht er zu erhalten.Es ist aber ungewiss, ob nicht auch das andere Teil entfernt werden muss.Das bedeutet dann wiederum die teuren Medikamente und die Gefahr von Komplikationen ( Blutungen....)
Kann ich den Bäcker zur Verantwortung ziehen oder ist das ein aussichtsloses Unterfangen? Ich kann ja an sich nichts beweisen,
hätte mir ja auch bei anderer Gelegenheit passieren können.
Vielleicht können Sie mir einen Rat geben.Ich möchte heute auf jeden Fall in den Bäckerladen gehen, und dem Filialleiter den Vorfall melden, es kann ja durchaus sein, dass da noch vieles, bis hin zum Zahnersatz auf mich zu kommt....
Vielen Dank für Ihren Rat und freundliche Grüße....

Wer den Schaden hat...?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16926 Beiträge, 5884x hilfreich)

Und was möchtest du dem Bäcker melden????
Wenn du etwas fordern möchtest, dann musst du deine Forderung auch belegen können und Beweise dafür erbringen. Kannst du das?
Falls nicht, dann spar dir den Weg zum Bäcker wegen der Reklamation.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Ich kann ja an sich nichts beweisen,


Das ist der Knackpunkt. Ohne Beweise keine Chance, einen Anspruch durchzusetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat:
...hab mir gestern ein belegtes Brot beim Bäcker geholt.


Etwas eklig, aber der Beweiß dürfte noch im Darm sein, falls Sie noch keinen Stuhlgang hatten......
Nur fraglich, wie Sie das nachträglich mit dem Bäcker in Verbindung bringen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schw.H.
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 82x hilfreich)

Vielen Dank, Ja-da wird man wohl nichts machen können....hab ich mir schon gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

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