Zahlungsforderung vom ehemaligen Mieter

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
E.T.1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlungsforderung vom ehemaligen Mieter

Guten Morgen,

meine Freundin und ich sind zum 01.04.2015 in eine neue Mietwohnung gezogen. Wir hatten eine Vereinbarung mit unserem Vermieter getroffen, in der er uns zusicherte uns eine Küche für diese neue Wohnung zu besorgen, sonst wären wir nicht eingezogen. Kurze Zeit später kam er auf uns zu und sagte uns er hätte kein Geld dafür und fragte uns ob wir uns eigenständig eine Küche besorgen würden für die er uns die Miete für ein Jahr um 100€ kürzen würde. Sprich 1200€ im ersten Jahr erlassen. Danach würde die Küche zur Mietsache werden. Damit wir Geld für eine Anzahlung der Küche hatten vereinbarten wir mit unserem Vermieter, dass die Aprilmiete ausgelassen und in den folgenden 8 Monaten um 100€ reduziert wird und somit die vorher besprochenen 1200€ zusammenkommen. So ist es dann geschehen, alles gut.

Nun ist der Fall eingetreten, dass das Haus am 29.07.2015 den Besitzer gewechselt hat.
Daraufhin will nun unser ehemaliger Mieter noch 500€ von uns, da aus seiner Sicht erst sieben hundert beglichen wären.

Die Frage die wir uns stellen ist, ob diese Forderung rechtens ist?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Meines Erachtens hätte diese Vereinbarung irgendwie in den Kaufvertrag mit einfließen müssen, wenn der alte Vermieter was von euch verlangt, da die Küche ja Bestandteil der Wohnung, die nun dem neuen Eigentümer gehört, wird bzw. werden soll. Ohne diesen Mietnachlass ist und bleibt es ja eure Küche. Habt ihr das mal mit dem neuen Eigentümer besprochen? Vielleicht einigt er sich ja mit dem alten Eigentümer und der zahlt ihn aus.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
E.T.1985
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Das Ding ist ja, dass wir das Geld für die Küche vorgestreckt haben. Mit dem ehemaligen Vermieter im Vertrag festgehalten wurde, dass er das Geld mittels Mietminderung abstottert. Nun sind aber erst 700,- von 1200,- an uns zurückgeflossen.

Deswegen verstehe ich die Forderungen des ehem. Vermieters nicht!
Theoretisch schuldet er uns doch noch 500,- , wenn man es genau nimmt oder nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat:
Deswegen verstehe ich die Forderungen des ehem. Vermieters nicht!
Theoretisch schuldet er uns doch noch 500,- , wenn man es genau nimmt oder nicht?

Würde ich auch so sehen, der Vermieter schuldet noch 500 EUR.
Die Frage wäre nur ob der Ex-Vermieter oder der aktuelle Vermieter, da müsste man mal in die vertragliche Vereinbarung schauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen