Guten Morgen,
meine Freundin und ich sind zum 01.04.2015 in eine neue Mietwohnung gezogen. Wir hatten eine Vereinbarung mit unserem Vermieter getroffen, in der er uns zusicherte uns eine Küche für diese neue Wohnung zu besorgen, sonst wären wir nicht eingezogen. Kurze Zeit später kam er auf uns zu und sagte uns er hätte kein Geld dafür und fragte uns ob wir uns eigenständig eine Küche besorgen würden für die er uns die Miete für ein Jahr um 100€ kürzen würde. Sprich 1200€ im ersten Jahr erlassen. Danach würde die Küche zur Mietsache werden. Damit wir Geld für eine Anzahlung der Küche hatten vereinbarten wir mit unserem Vermieter, dass die Aprilmiete ausgelassen und in den folgenden 8 Monaten um 100€ reduziert wird und somit die vorher besprochenen 1200€ zusammenkommen. So ist es dann geschehen, alles gut.
Nun ist der Fall eingetreten, dass das Haus am 29.07.2015 den Besitzer gewechselt hat.
Daraufhin will nun unser ehemaliger Mieter noch 500€ von uns, da aus seiner Sicht erst sieben hundert beglichen wären.
Die Frage die wir uns stellen ist, ob diese Forderung rechtens ist?
Zahlungsforderung vom ehemaligen Mieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Meines Erachtens hätte diese Vereinbarung irgendwie in den Kaufvertrag mit einfließen müssen, wenn der alte Vermieter was von euch verlangt, da die Küche ja Bestandteil der Wohnung, die nun dem neuen Eigentümer gehört, wird bzw. werden soll. Ohne diesen Mietnachlass ist und bleibt es ja eure Küche. Habt ihr das mal mit dem neuen Eigentümer besprochen? Vielleicht einigt er sich ja mit dem alten Eigentümer und der zahlt ihn aus.
Das Ding ist ja, dass wir das Geld für die Küche vorgestreckt haben. Mit dem ehemaligen Vermieter im Vertrag festgehalten wurde, dass er das Geld mittels Mietminderung abstottert. Nun sind aber erst 700,- von 1200,- an uns zurückgeflossen.
Deswegen verstehe ich die Forderungen des ehem. Vermieters nicht!
Theoretisch schuldet er uns doch noch 500,- , wenn man es genau nimmt oder nicht?
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Zitat:Deswegen verstehe ich die Forderungen des ehem. Vermieters nicht!
Theoretisch schuldet er uns doch noch 500,- , wenn man es genau nimmt oder nicht?
Würde ich auch so sehen, der Vermieter schuldet noch 500 EUR.
Die Frage wäre nur ob der Ex-Vermieter oder der aktuelle Vermieter, da müsste man mal in die vertragliche Vereinbarung schauen.
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