Hallo liebe Community,
folgendes Problem:
Bei der Ausführung unserer Arbeiten bei BVH 1 wurden im nachhinein Schäden festgestellt. Ob wir oder der Auftraggeber diese Schäden verursacht hat befindet sich noch in Klärung. Wir haben bereits bei einem Gespräch unsere Seite dagelegt und Gründe dafür genannt, warum dieser Schaden nicht auf unsere Arbeit zurückzuführen ist. Der Auftraggeber ist momentan dabei das "intern" zu klären.
Jedoch wurden uns nun von unserer Rechnung ein gewisser Teil einbehalten. Darf unser Auftraggeber denn einfach ohne geklärte Schuldfrage von uns Geld einbehalten? Der einbehaltene Betrag richtet sich nach dem Angebot einer Fremdfirma um den Schaden zu beheben. In unserem Vertrag ist auch ein üblicher Sicherheitseinbehalt vereinbart, der diese Summe locker decken würde.
Nun kam es durch diesen Einbehalt aus Sicht des Auftraggebers zu einer Überzahlung unsererseits. Diese Überzahlung wurde uns ohne Ankündigung bei BVH 2 bei Rechnungsstellung abgezogen. Ist das zulässig, da es sich um verschiedene Aufträge handelt?
Zahlungseinbehalt wegen ungeklärtem Mangel
29. Juni 2017
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Frage vom 29. Juni 2017 | 11:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlungseinbehalt wegen ungeklärtem Mangel
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#1
Antwort vom 29. Juni 2017 | 18:13
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatDarf unser Auftraggeber denn einfach ohne geklärte Schuldfrage von uns Geld einbehalten? :
Klar doch je nach dem um was es geht, wurde unter Umständen die Leistung nicht erbracht.
ZitatIn unserem Vertrag ist auch ein üblicher Sicherheitseinbehalt vereinbart, der diese Summe locker decken würde. :
Der ist doch für verdeckte oder spätere Mängel gedacht, wenn welche auftreten.
Zitat. Diese Überzahlung wurde uns ohne Ankündigung bei BVH 2 bei Rechnungsstellung abgezogen. Ist das zulässig, da es sich um verschiedene Aufträge handelt? :
Es ist doch in beiden Fällen der gleiche Auftragnehmer?
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