Zahlungsaufforderung ohne Mahnbrief

16. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jan89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zahlungsaufforderung ohne Mahnbrief

Hallo,
ich schildere mal meinen Fall:
Letztes Jahr am 18.11.2013 habe ich mir bei Ebay ein Poster gekauft und dieses inkl. der Versandgebühr direkt per Paypal bezahlt. Noch am selben Tag habe ich dann ein weiteres Poster bei dem selben Verkäufer bestellt. Ich habe daraufhin dem Verkäufer geschrieben, er solle mir eine Zahlungsaufforderung für Paypal schicken, die nicht die Versandgebühren beinhaltet, da ich diese ja bereits bei der ersten Bestellung bezahlt habe (Mail ist leider nicht mehr bei Ebay gespeichert).
Darauf habe ich keine Antwort erhalten und kurze Zeit später kamen beide Poster bei mir an. Ich kann mich nicht erinnern, ob dem Päckchen eine Rechnung beilag oder nicht, aber scheinbar habe ich diese nicht bezahlt, da ich nun rund ein Jahr später ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalten habe. Das Inkassunternehmen Eurotreuhand Inkasso hat mir nun nämlich eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 95,98 geschickt.Die Hauptforderung belief sich auf 6,79. Ausserdem werden eine Nebenforderung in Höhe von 7,90 und Zinsen in Höhe von 1 Cent, 15 Cent und 13 Cent genannt. Die restlichen 81€ sind scheinbar die Kosten des Inkassounternehmens.
In dem ganzen Jahr habe ich weder per Post noch per Ebay eine Mahnung erhalten. Auf Nachfrage bei der Firma schrieb diese, dass sie an meine hinterlegte Emailadresse zwei Mahnung geschickt hat.
Diesen Emailaccount nutze ich ausschliesslich für Ebay und überprüfe ihn deshalb nie. Ich habe nun mal reingeschaut und da es ein Web.de Account ist, der einen begrenzten Speicher hat, waren keine Mails mehr vorhanden.
Die Inakassofirma droht nun mit einem Schufaeintrag, den ich natürlich vermeiden möchte. Ich frage mich, ob es überhaupt rechtlich okay ist ohne eine per Post zugestellte Mahnung mit so einer Forderung zu kommen. Ausserdem finde ich die Summe doch reichlich albern.
Wie kann ich nun vorgehen und dabei sicher sein, dass ich auf keinen Fall einen Schufaeintrage bekomme?

Mit freundlichen Grüßen

Jan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es wurde damals als ein Paket geschickt? Dann würde ich die Hauptforderung, die Zinsen und ggf. 2,50€ für Briefporto bezahlen. Mehr nicht. Direkt an den Händler mit Verwendungszweck "Nur HF + Zinsen + Briefporto". Das Inkasso bekäme von mir einen Dreizeiler "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück mangels Verzug. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien."

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe daraufhin dem Verkäufer geschrieben, er solle mir eine Zahlungsaufforderung für Paypal schicken, <hr size=1 noshade>

Was genau hat Dich daran gehindert dem Verkäufer das Geld zu senden?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jan89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich bezahle normalerweise direkt per Paypal, sowie ich es ja auch mit dem ersten Poster gehandhabt habe. Aus dem Grund kümmere ich mich danach auch nicht mehr um die Zahlung bei Erhalt der Ware.
Ändert das denn etwas an der Lage?
Am 18 ist der Stichtag vom Inkassounternehmen.
Wie würde es denn wenn ich den Rat von Tao befolgen würde weiter laufen?

Grüße

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jan89
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
es tut mir Leid, dass ich mich nun nochmal melden muss, aber ich habe immer noch Fragen.
Ich habe damals die Hauptforderung inkl. Nebenforderung und Zinsen an die Firma direkt bezahlt. Dem Inkassounternehmen habe ich erstmal nichts geschrieben, sondern der Firma gesagt, dass nun damit die Sache für mich eigentlich geklärt ist.
Daraufhin hat sich das Inkassounternehmen mit einem Vergleich bei mir gemeldet und nur noch 50€ verlangt.
Diesen habe ich ignoriert und nun nochmal einen Brief erhalten in dem wie folgt die Forderungen aufgelistet sind.
Hauptforderung: 6,79
Nebenforderung: 7,90
Kosten gemäß dem RVG Mittelgebühr, Nr 2300 VV RVG Auslagenpauschale, Nr 7002 VV RVG: 81,00
4,62 % Zinsen:0,01
4,37% Zinsen: 0,15
4,27% Zinsen: 0,14
4,17% Zinsen: 0,01
Das Gesamt ergibt 96€ und danach kommen noch weil ich scheinbar nicht fristgerecht gezahlt habe.
20 Bonitätsrecherche
Die einfach obendrauf kommen.
Wieder droht man mir mit einer Klage und einem Schufa-Eintrag.

Meine Frage: Kann ich nun einfach abwarten oder muss ich noch etwas machen? Kann ich wirklich einen Schufa-Eintrag bekommen oder kann es zur Klage kommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Bonitätsrecherche ist Blödsinn und nicht erstattungsfähig. Es gibt keinen vernünftigen Grund für so etwas. Schreibe denen doch einfach mal den Dreizeiler von oben, damit verbietet man auch den Schufa-Eintrag und dann sehen, wie die reagieren.

Klage einreichen kann im Prinzip jede, egal. ob das berechtigt ist oder nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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