Zahlungsaufforderung einer "Teilanspruchs"

26. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Seelene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlungsaufforderung einer "Teilanspruchs"


Hallo!

Ich habe heute einen Brief vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt, in dem steht, dass ich innerhalb von 2 Wochen einen Teilanspruchs von 201€ zu begleichen habe.

Die Schulden sind aus einem Telekomvertrag(Von 2002), bzw. angeblich über dessen Hardware. Vor ca. 2 Monaten hatte mich Schneller Inkasso angeschrieben, dass ich nach 604 Euro wegen eines Telekom-Vertrages zu zahlen habe. Nach Rücksprache mit der Telekom bzw. Seiler&Kollegen, haben die mir mitgeteilt, dass ich keine Offenen Forderungen mehr bestehen und auch nie bestanden! Daraufhin habe ich schneller inkasso angerufen und die haben mir bestätigt das dieser Vorgang offensichtlich auch tituliert sei. Ich habe sie dann gebeten - leider nicht schriftlich -, dass sie mir einen bereinigte Forderungsaufstellung zukommen lassen sollen. D.h. bereinigt von den verjährten Zinsen und von den Kontoführungsgebühren. Aber - keine Reaktion.

Nun aber dieses Schreiben vom Gerichtsvollzieher.

Nun meine Frage:

Wenn ich diesen Teilanspruch jetzt begleiche, ist das eine komplette Bereinigung der Schulden?

Ich meine, ich habe schon vieles über solche Inkasso -Unternehmen gehört, ist das Geld dann futsch und diue machen Ständig Terror deswegen?

wenn ich das nicht zahlen kann, soll ich eine Vermogensauskunft geben. Und die drohen mir mit Haftbefehl?!

Und, lohnt es sich hier nun zum Anwalt zu gehen?

Na ja...mich macht das gerade irgendwie fertig und weiß jetzt nicht so recht wie ich damit umgehen soll...

Vielleicht weiß eibner von euch ja Rat.

Vielen Dank schonmal! :-)


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Vorweg:
Grundsätzlich sollten Sie ausschl. SCHRIFTLICH kommunizieren!!!

quote:
Wenn ich diesen Teilanspruch jetzt begleiche, ist das eine komplette Bereinigung der Schulden?


Hat der GV den Begriff "Teilforderung" verwendet?


quote:
wenn ich das nicht zahlen kann, soll ich eine Vermogensauskunft geben. Und die drohen mir mit Haftbefehl?!


HB nur dann, wenn Sie die VMA nicht abgeben. Dies ist die übliche Vorgehensweise.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seelene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!
Nein, er hat nicht den Begriff "Teilforderung", sondern "Teilanspruch" verwendet.

Wie ist denn das mit den Zinsen. Welchen wären jetzt verjährt? Wenn die Gesamtschuld bei 604 Euro liegt, und die Verjährungsfristen bei 3 Jahren zu sein schein bzw. kann es ja auch fast 4 Jahre sein, wenn die schulden am 01.01 waren(richtig verstanden?), dann dürfte da doch eigentlich gar nicht eine so hohe Summe zustande kommen, oder? Oder habeich das jetzt irgendwie falsch verstanden?

Also meine Vorgehensweise wäre wie folgt:

- Gerichtsvollzieher anrufen/schreiben und eine Fristverlängerung beantragen
- Schneller anwschriben und nach Kopie des Titels verlangen und eine bereinigte Schuldenaufstellung
- und dann bezahlen

Wäre das die richtieg Vorgehensweise?

Und jaaa...ich sollte das schriftlich machen..irgendwie war ich da wohl etwas naiv. Die war bei schneller Inkasso aber auch echt unfreundlich! Sie meinte auch, dass sie nicht dazu verpflichtet sei, mit eine Kopie des Titels zukommen zu lassen - stimmt das?

Lieben Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Die Sachaufklärung sollte nun erst einmal über den Gerichtsvollzieher gehen. Ebenso die Bereinigung um die verjährten Zinsen. Dem Gerichtsvollzieher liegt der Titel vor, ansonsten würde er nicht tätig werden. Das heißt: Bei ihm kann man den Titel einsehen (bzw. sich eine Kopie geben lassen) und dann schauen.

Das Problem ist erst einmal die Frage, ob da alles korrekt abgelaufen ist, ob der Titel korrekt zugestellt wurde seinerzeit, ob man dort damals gewohnt hat oder gerade nicht.

Nicht selten passiert es, dass man bei uralten Forderungen den Schuldner nicht findet und dann irgendjemanden, der zufällig den gleichen Namen hat, auftreibt und zur Kasse bittet. Ob so ein Fall bei dir vorliegt, keine Ahnung.
Falls es Merkwürdigkeiten mit dem Titel gibt, könnte ein Anwalt hier helfen. Falls formal alles in Ordnung ist, ist ein Anwalt eigentlich nur ausgeworfenes Geld.

Ich würde vorab den Anwalt anschreiben. Ihn bitten, zuerst alle verjährten Anteile, insbesondere Zinsen, zu streichen. Dann würde ich ihn um Vorlage einer Kopie des Titels bitten und um Aufschub bis man das mit dem ausstellenden Gericht geklärt hat, da man bis heute keine Kenntnis von irgendeinem Titel hat und vermutet, dass der nie korrekt zugestellt worden war. Mehr erst mal nicht.
Dazu den GV fragen, ob er eine Original-Vollmacht mit deinem Namen drauf vorliegen hat bzw. die Legitimität des Inkassos überprüft hat.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.09.2014 19:22

-- Editiert mepeisen am 26.09.2014 19:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

quote:
Nein, er hat nicht den Begriff "Teilforderung", sondern "Teilanspruch" verwendet.



Also wird vermutlich auch noch der Rest eingefordert!

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