>Zahlungsansprüche
Hat der Schlüsseldienst das Schloss eigentlich inspiziert? Gab es besondere Schwierigkeiten, ein solches Schloss zu öffnen? Alarmanlagen etc.?
Wenn der Schlüsseldienst kommt, hat er durch die Anfahrt Kosten, die er - wenn er beauftragt wurde zu kommen, auch auf den Auftraggeber abwälzen kann. Normen gibt es meines Wissens nicht, aber als Richtwert könnte man den Satz nehmen, den das Finanzamt bereit ist, steuermindernd anzusetzen. Das sind 30 Cent pro Kilometer.
Wenn der Schlüsseldienst also damit wirbt, direkt am Ort zu sein, kann er auch keine andere Anfahrt geltend machen.
Definitiv würde ich
nicht eine "Stornogebühr" bezahlen. Die ist schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil erstens ein Auftrag nicht zustande gekommen ist und zweitens dem Schlüsseldienst kein weiterer Schaden entsteht, wenn er zwar kommt, aber die Tür nicht öffnet.
Also: Wenn der Mann insgesamt (hin und zurück) 20 Km gefahren ist, kann er 20 x 0,30 € = 6,-- € als Fahrtkosten verlangen.
Die würde ich unter (schriftlichem) Hinweis darauf, dass keine Dienstleistung außer der Anfahrt in Anspruch genommen wurde und dass auch kein weiterer Auftrag erteilt wurde, der hätte storniert werden können, bezahlen. Mehr nicht.
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von fridolin501 am 19.03.2010 10:06
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