Zahlungen aus pfändungsfreiem Einkommen in der Privatinsolvenz an den Insolvenzverwalter

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
bantam123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Zahlungen aus pfändungsfreiem Einkommen in der Privatinsolvenz an den Insolvenzverwalter

Angenommen der Schuldner musste aufgrund der Verpflichtungen, welcher dieser nicht nachkommen konnte, in die Privatinsolvenz gehen.

Der Schuldner hat lediglich ein pfändungsfreies Einkommen und auf weiterer Sicht ist nicht mit einer Verbesserung der Einkommenslage zu rechnen.

Die Verfahrenskosten wurden gestundet.

Aber der Schuldner gibt sich reumütig und überweist jeden Monat einen kleinen Betrag, von sagen wir mal 25 Euro, an den bestellten Insolvenzverwalter um zumindest die Verfahrenskosten soweit wie möglich zu tilgen.

Eine solche Zahlung würde bei mehreren Gläubigern keinen Sinn ergeben da damit nicht einmal die Zinsen zu tilgen wären und sich wohl auch kein Gläubiger drauf einlassen würde.


Wäre eine solche Zahlung Ratsam?
oder würden sich damit die Kosten nur erhöhen da es dann ja eine Masse geben würde welche man theoretisch zu verteilen hätte.

Würden überhaupt die Verfahrenskosten damit getilgt werden, zumindest teilweise während der Laufzeit, oder würden zuerst die Gläubiger bedient aufgrund der Stundung?

Oder wäre es Sinnvoller wenn der Schuldner diesen Betrag jeden Monat in die Keksdose steckt und nach Restschuldbefreiung damit die dann anfallenden Verfahrenskosten tilgt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Im Rahmen der Insolvenz legt der Insolvenzverwalter fest was welcher Gläubiger bekommt.
Der Schuldner sollte sich hüten, da einzugreifen und selbst Zahlungen zu leisten, das kann dazu führen, das das ganze Insolvenzverfahren gegen die Wand fährt.



Zitat (von bantam123):
Oder wäre es Sinnvoller wenn der Schuldner diesen Betrag jeden Monat in die Keksdose steckt und nach Restschuldbefreiung damit die dann anfallenden Verfahrenskosten tilgt?

Entweder dafür oder für unvorhergesehene Ausgaben während des Verfahrens.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bantam123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist bekannt das Zahlungen an Gläubiger innerhalb der Privatinsolvenz, aufgrund der Gläubigerbevorzugung, zum versagen der Restschuldbefreiung führen kann beziehungsweise in der Regel auch dazu führt.

Zitat (von bantam123):
Aber der Schuldner gibt sich reumütig und überweist jeden Monat einen kleinen Betrag, von sagen wir mal 25 Euro, an den bestellten Insolvenzverwalter um zumindest die Verfahrenskosten soweit wie möglich zu tilgen.


In der Fragestellung geht es somit nicht um Zahlungen an Gläubiger sondern um Zahlungen an den Insolvenzverwalter.

Signatur:

Aber dieses ist nur meine persönliche Meinung dazu und keine Rechtsberatung.

1x Hilfreiche Antwort

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