Zahlung nur ans Inkassounternehmen?

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sechmet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlung nur ans Inkassounternehmen?

Hallo,
ich habe ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen (dachte Vertrag wäre gekündigt aber im Datum verkuckt), bin umgezogen und die Rechnungen kamen nicht mehr an.

Nun habe ich bei Vodafon angerufen, ob ich dort in Raten zahlen könnte, da ich hier gelesen hatte, dass man dem Inkassounternehmen nichts oder nur einen Kleinen Betrag zahlen muss (nicht die 100 Euro die sie immer wollen), wenn man die Schulden beim Unternehmen begleicht.
Diese sagten mir aber, da der Vertrag gekündigt wurde (ihrerseits) und es ans Inkassounternehmen abgegeben wurde, kann man da nichts mehr machen. Ratenzahlung machen sie nur bei bestehenden Verträgen.

Kann man da noch irgendwas machen oder muss ich den Weg übers Inkassounternehmen gehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Kann man da noch irgendwas machen


Klar. Solange keine Abtretung stattgefunden hat, ist Vodafone immer noch Gläubiger. Somit kann man weiterhin zweckgebunden Zahlungen tätigen, die dann auch schuldbefreiend sind. Sinnvollerweise zahlt man dann in einem Schlag die Hauptforderung zzlg. Mahngebühren (ca. 2,- pro Brief) und Zinsen - und gibt das auch so im Verwendungszweck an.
Was das Unternehmen oder das Inkasso sich wünscht, ist in diesem Fall unerheblich.

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#2
 Von 
Sechmet
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also in dem Schreiben stand
"Unsere Kundin, die Firma Vodafone GmbH, hat uns beauftragt, die gegen Sie bestehende Forderung, aus Telekommunikationsdienstleistungen (Mobilfunkvertrag) vom ... einzuziehen."

klingt ja nicht nach einer Abtretung. Also soll ich einfach, mit meiner alten Kunden und Telefonnummer an Vodafone überweisen?
Es sind auch schon Kosten für Schadensersatz auf der letzten Rechnung angegeben.

Und dann schreibe ich dem Inkassounternehmen, dass die Rechnung beglichen wurde und reagiere nicht mehr auf weitere Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens?

Auf der Rechnung stand
"Inkassokosten gem §§ 280 Abs. 2 , 286 , 249 BGB
Geschäftsgeühren Eur 104,00
Auslagenpauschale EUR 20,00"


-- Editiert von Sechmet am 26.06.2017 16:40

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
klingt ja nicht nach einer Abtretung

Nein. Das ist keine Abtretung.

Zitat:
Also soll ich einfach, mit meiner alten Kunden und Telefonnummer an Vodafone überweisen?

Was bezahlt ist, ist bezahlt. Und ja, das ist schuldbefreiend, wenn du das so an Vodafone überweist.

Zitat:
Es sind auch schon Kosten für Schadensersatz auf der letzten Rechnung angegeben.

Prüfe das mal: Üblicherweise erlaubt ist ab Kündigungszeitpunkt die Hälfte der Monatsgebühren bis normalem Vertragsende.

Zitat:
Und dann schreibe ich dem Inkassounternehmen, dass die Rechnung beglichen wurde und reagiere nicht mehr auf weitere Zahlungsaufforderungen des Inkassounternehmens?

Das ist ein möglicher Weg, ja.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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