Zahlung des Hausdarlehens nach Trennung

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Zahlung des Hausdarlehens nach Trennung

Hallo,

ich habe eine Frage zur Zahlung der mtl. Annuitäten eines Kredites für ein gemeinsames Haus nach einer Trennung. Beide gemeinsan einen Darlehensvertrag und leben nun in Trennung. Sie hat ein geregeltes Einkommen und Er ist aktuell arbeitslos hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und Beantragt nun Arbeitslosengeld 2 (Harz 4).
Das Haus wird wahrscheinlich verkauft. Bis zum Verkauf müssen aber die mtl. Annuitäten des Darlehens gezahlt werden. Müssen beiden dies zu gleichen Teilen machen (Er könnte dies aktuell nicht) oder ist dies einkommensabhängig.

Danke und Gruß
ulle


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Ulle,

quote:
Müssen beiden dies zu gleichen Teilen machen (Er könnte dies aktuell nicht) oder ist dies einkommensabhängig.


Der Bank isses egal, wer zahlt. Hauptsache, es wird gezahlt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ulle97
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Loddar,

ja das ist mir auch klar. Der Bank ist das egal wer zahlt. Aber wie ist es im Innenverhältnis. Er ist nicht in der Lage seinen Anteil aufzubringen. Sie wäre es schon.

danke
ulle

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Ulle,

klaro muss er im Innenverhältnis seinen Antei zahlen.

Geht ganz einfach: Er bekommt Trennungsunterhalt, damit ist er wohl leistungsfähig.
Die ARGE wird eh prüfen, ob nach Berücksichtigung der Raten und des SB`s noch Raum dafür verbleibt.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 03.01.2010 21:41

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen