Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, mein Freund, der bezieht Harz IV und wird auch ab Januar in eine eigene Wohnung ziehen, doch da gibts noch ein Problem, er kann die Kaution von 3 Monats Nettokaltmieten nicht zahlen. Die von seinem Sozialamt hier in Berlin sagen immer sie zahlen keine Kaution, doch wie soll er innerhalb von 4 Wochen, die er noch in der Wohnung von seinem Vater wohnen kann, auftreiben? Sein Vater muss aus der jetztigen Wohnung raus, da gegen ihn eine Räumungsklage läuft.
Also ist er eigentlich drauf angewiesen, dass ihm irgendwie geholfen wird.
Weiß einer zufällig von euch hier was man da machen kann? Es ist nämlich echt dringend, denn er kann nur dann den Mietvertrag unterschreiben, wenn er einen Teil der Kaution zahlen kann. Und er braucht diese Wohnung.
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen. Schöne Weihnachten
Zahlt da Sozialamt auch Kaution?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo Erni,
das würde ich auch so sehen, allerdings wird das auf Darlehensbasis ausgelegt und hiernach in kleinen Beträgen von den monatlichen Regelsätzen abgezogen, ich kenne einen Fall in Bremen, wo das so gehandhabt wurde.
Am Besten ist es, einen schriftlichen Antrag zu stellen und in diesem Antrag die Gründe für die besonderen Umstände darzulegen, die den Wohnungswechsel erforderlich machen. Formal ist für dieses Jahr noch Sozialhilfe zahlbar; es macht also Sinn, den Antrag bald zu stellen. Das ganze nennt sich Hilfe in besonderen Lebenslagen und dient ja als Hilfe zur Selbsthilfe.
Alles Gute!
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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"
Hallo,
schau mal auf die Seiten der Bundesregierung!!
Da steht zu Hartz IV, das bei einem Umzug, den die "Behörde" verlangt die "Kaution" übernommen wird!!!
Aber ziehst du selber um, also ohne Aufforderung, dann mußt du selber zahlen.
Also wer verlangt den Umzug??????
Gruß
Detlev
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Hallo Detlev,
Erni24 schreibt, dass der Vater seines Freundes mit der Räumungsklage konfrontiert ist. Lebt dieser Freund also mit seinem Vater zusammen, verliert er - vermutlich schuldlos - gleichfalls die Wohnung - ist also von Wohnungslosigkeit, ggf. Obdachlosigkeit bedroht - wie ich meine, ist das ein klarer Sonderfall. Solche Notlagen werden auch weiterhin abgewendet, wenn auch unter erschwerten Antrags-Bedingungen und lediglich auf Darlehensbasis!
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Hallo Detlev,
vor Abschluss eines neuen Vertrages solltest Du die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Zur Zusicherung ist dieser nur verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten für die neue Unterkunft angemessen sind.
Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen erforderlich ist ( wie z.B. bei Dir) und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Also, auf zur Kommune, Situation klären und Zusicherung geben lassen - aber schriftlich!
hallo kaution können auch in 3 monatsraten bezahlt werden
da er Hartz IV bezieht muss der Antrag beim Job Cemter gestellt werden, das Sozialamt ist nur bei Grundsicherung oder Obdachlosigkeit zuständig, wenn er keine Möbel hat kann er auch einen Antrag auf Erstausstattung stellen m.f.G Sascha
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