Folgende Frage,
mein Freund hatte wegen eines Unfalls einen Zahlung von 300 euro zu leisten, ist diesem auch nachgekommmen.
Allerdings wurde der Eingang der Zahlung von den Behörden nicht registrierrt, sodass eine Gerichtsvolllzieherin aus einer ganz anderen Stadt beauftragt wurde, die Zahlung einzufordern.
Ende vom Lied , er soll die Kosten für das Heranziehen der Gerichtsvollzieherin übernehmen.
Ist das legitim ?
Eigentlich ja nicht, da die Zahlung von ihm geleistet wurde und es auch nicht sein Verschulden ist, dass der Eingang der Zahung untergegangen ist.
MfG
Zahlen von Gerichtsvollzieher
28. Juni 2017
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Frage vom 28. Juni 2017 | 11:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlen von Gerichtsvollzieher
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#1
Antwort vom 28. Juni 2017 | 12:20
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Ich würde der Gerichtsvollzieherin die Einzahlungsbestätigung zeigen bzw. in Kopie zusenden. Also Kontoauszug, Überweisungsbestätigung, Quittung, ...
Dann würde ich noch prüfen, ob auch alles Korrek war, also Betrag, Verwendungszweck, etc. Die Forderug würde ich dann als unberechtigt zurückweisen.
#2
Antwort vom 28. Juni 2017 | 12:38
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Auch wichtig: erfolgte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist?
Bringt nur gegenüber einem GV nichts, da er nicht materiel rechtlich prüft.ZitatDie Forderug würde ich dann als unberechtigt zurückweisen. :
Berry
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#3
Antwort vom 28. Juni 2017 | 14:50
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Die Forderung natürlich ggü. dem "Gläubiger" zurückweisen.
Und jetzt?
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