Zahlen von Gerichtsvollzieher

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.06.2017 11:52:42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahlen von Gerichtsvollzieher

Folgende Frage,

mein Freund hatte wegen eines Unfalls einen Zahlung von 300 euro zu leisten, ist diesem auch nachgekommmen.

Allerdings wurde der Eingang der Zahlung von den Behörden nicht registrierrt, sodass eine Gerichtsvolllzieherin aus einer ganz anderen Stadt beauftragt wurde, die Zahlung einzufordern.

Ende vom Lied , er soll die Kosten für das Heranziehen der Gerichtsvollzieherin übernehmen.

Ist das legitim ?
Eigentlich ja nicht, da die Zahlung von ihm geleistet wurde und es auch nicht sein Verschulden ist, dass der Eingang der Zahung untergegangen ist.

MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich würde der Gerichtsvollzieherin die Einzahlungsbestätigung zeigen bzw. in Kopie zusenden. Also Kontoauszug, Überweisungsbestätigung, Quittung, ...
Dann würde ich noch prüfen, ob auch alles Korrek war, also Betrag, Verwendungszweck, etc. Die Forderug würde ich dann als unberechtigt zurückweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Auch wichtig: erfolgte die Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist?

Zitat (von Guruhu):
Die Forderug würde ich dann als unberechtigt zurückweisen.
Bringt nur gegenüber einem GV nichts, da er nicht materiel rechtlich prüft.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Die Forderung natürlich ggü. dem "Gläubiger" zurückweisen.

1x Hilfreiche Antwort

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