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Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?

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Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?

Hallo,

kurz worum es geht.

Mein Vater ist kein Vater mehr, seit etwa 1986. Da hatte er uns 4 Kinder im, weit unter volljährigen Alter im
Stich gelassen. 1988 hatte sich meine, 1993 verstorbene Mutter scheiden lassen.
Wir Kinder sind im Heim aufgewachsen. Mein Vater kam mal alle halbe Jahre zu Besuch. Wenn überhaupt.
Seit 1996 lebe ich allein, bin direkt mit 18 und meiner Lehre ausgezogen.
Seitdem arbeite ich auch in der gleichen Firma. Bin nicht wirklich finanziell gut bestückt aber es reicht für´s Leben.
Jetzt ist mein Vater wohl im Pflegeheim und das Sozialamt (mein Vater bekam wohl nur noch Hartz 4) hat meinen Bruder angeschrieben und wird auch mich jetzt die Tage anschreiben.

Jetzt frag ich mich überhaupt, ab wie viel Euro netto im Monat muß ich zahlen und muß ich überhaupt zahlen, dafür, dass mein Vater eigentlich ein fremder Mann ist, den ich als Kind nur schlecht in Erinnerung habe?!

Ich danke schon mal für Antworten.




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von plasticmoon77 am 06.07.2011 18:34
Status: Frischling (5 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Hier sind zwei Sachen zu unterscheiden. Einmal, ob es Dir zumutbar ist, für den Vater zu zahlen. Unter gewissen Voraussetzungen ist es das nämlich nicht.

Die zweite Sache ist, ob Du überhaupt zahlungsfähig bist. Ich meine, bereinigt stehen Dir netto 1400 € zur Verfügung. Erst wenn die da sind, kann man überhaupt in Anspruch genommen werden. Um was das Netto-Einkommen zu bereingen ist, das ist eine ganze Menge mehr als im Familienrecht. Aber ehe man hier groß rechnet, hast Du überhaupt so viel netto?

wirdwerden

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von wirdwerden am 06.07.2011 18:38
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Hallo und danke erstmal für die Antwort!

Man sagte mir, es wäre Sozialrecht, weil das Sozialmat anfragte...
Sorry, wenn ich jetzt falsch gelandet bin.

Was heißt, wenn der Lohn bereinigt ist?

Also da ich Lohn habe, variert es zwischen 1.400 - und 1500 Euro netto.
Dann habe ich eine kleine Wohnung, die WM ca. 520 Euro kostet, zahle jeden Monat 250 Euro für einen Kleinstwagen ab, habe natürlich noch Sprit zu bezahlen, um zum Job zu kommen usw...
Mein einziges Hobby ist ein kleiner Schwarm Wellensittiche, die mit Tierarzt-Kosten etwa 150 Euro im Monat kosten.
Im Grunde bleibt mir fast nichts über.

Und ganz ehrlich, wer meine Mutter in jungen Jahren belogen, betrogen, geschlagen und sonst was hat, der hat es nicht verdient. Sorry. Ist aber so.
Mit uns Kindern ist man ja auch nicht anders umgegangen.
Ich bin 33 und habe seit 1986 keinen Vater mehr. Im Erwachsenenalter haben wir uns zufällig mal getroffen, da wollte er mir sogar dumm kommen und mir eine verpassen...

Ich sehe es einfach nicht ein, für so einen Menschen zu zahlen, nur weil ich den gleichen Nachnamen trage.

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von plasticmoon77 am 06.07.2011 18:48
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Nun ja, bei dem Gehalt lohnt doch die ganze Aufregung nicht. Du kannst dieses Gehalt bereinigen um berufsbedingte Aufwendungen, und dann bist Du schon unter der Linie, ab welcher man anfangen könnte über Unterhalt nachzudenken.

wirdwerden

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von wirdwerden am 06.07.2011 20:32
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Wird denn Urlaubs-und Weihnachtsgeld auch mit im Durchschnitt einbezogen? Das wäre dann ja noch ein wenig was, was den Durchschnitt heben würde...

Danke auf jeden Fall für die Hilfe!

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von plasticmoon77 am 06.07.2011 20:49
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Ja, Urlaubs-und Weihnachtsgeld wird in den Durchschnitt mit einbezogen. Allerdings wird dein Einkommen auch um berufsbedingte Ausgaben bereinigt, mindestens um 5%, ggf. aber auch mehr in Abhängigkeit davon, wie viel Kilometer du zur Arbeit fährst. Dein Selbstbehalt beträgt allerdings nicht 1400,00 EUR sondern 1500,00 EUR.

Davon unabhängig dürfte, da du im Heim aufgewachsen bist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Anspruch verwirkt sein, so dass du unabhängig von deinem Einkommen keinen Unterhalt schuldest.


von Borion am 06.07.2011 21:33
Status: Philosoph (577 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Wie oft wurde bislang ein Unterhaltsanspruch des pflegebedürftigen Vaters abgelehnt von Familiengerichten, weil der Vater die Kinder nach der Trennung von der Kindsmutter nur noch alle halbe Jahre besucht hat?

Eher geschieht das, wenn der Kindsvater sein Kind mal verklagt hatte ohne hinreichenden Grund und so, sagt das BGB irgendwo.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."


von Gerd aus Berlin am 07.07.2011 05:14
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
@ Gerd, mal ausnahmsweise mal nicht einer Ansicht. Der Vater meiner Kinder nimmt Grundsicherung in Anspruch. Da er seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen war, er also erhebliche Schulden bei den Kindern hatte, kein Kontakt (Kontakt bewußt vom Vater abgebrochen), wurde Entschieden, dass die Kinder nicht zahlen mussten. Auch ich wurde nicht in Anspruch genommen bzw. gewann vor ca 4 Jahren das Verfahhren, welches das Sozialamt angeleiert hatte. War gar nicht so schwer, diese Verfahren zu gewinnen.

Das geht schon, insbesondere dann, wenn sich das Elternteil gegenüber den Kindern oder nahen Verwandten der Kinder strafbar gemacht hat.

wirdwerden

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-- Editiert am 07.07.2011 07:33


von wirdwerden am 07.07.2011 07:27
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Ich habe nicht behauptet, dass eine Störung der familiären Beziehungen alleine ausreicht. Nur wenn diese Störung nachhaltig ist, und das liegt mit Sicherheit vor, wenn strafbare Handlungen gegenüber dem Kind oder einem nahen Angehörigen des Kindes geschehen sind, dann ist von einer schweren Verfehlung auszugehen.

Aber, die Frage stellt sich hier doch gar nicht, weil das Kind einfach zu wenig verdient.

wirdwerden

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von wirdwerden am 07.07.2011 10:41
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Danke für die bisherigen Antworten.
Ich mag so gerade eben die Grenze schrabben, damit ich nicht zahlen muß.

Aber da gibt es ja noch meine Schwester und mein Bruder. Mein Bruder ist auch ledig und alleine wohnend, und er verdient etwa 200 Euro mehr, als ich.
Was ist mit ihm?

Und generell, ich möchte mich nicht vor dem Sozialamt "nackig machen müssen". Das sehe ich auch einfach aus Prinzip nicht ein.
Denn selbst, wenn ich grenzwertig verdiene, dann würde das Sozialamt jedes Jahr kommen und wissen wollen, ob ich nun mehr verdiene.
Ich finde es geht das Amt generell nichts an.
Denn mein Erzeuger ist schon zig Jahre nicht mehr mein Vater.

Werd wohl, sobald ich das Schreiben auch erhalten habe, sofort den Anwalt kontaktieren.

Habe ich eine gute Chance, dass das Amt erst gar nicht das Recht hat, mich auszufragen?

Nochmal kurz zur Erinnerung:
- Mit 9 Jahren fing mein Vater an, neben uns, auch die Mutter zu schlagen.

-Meine Mutter kam dann mit uns Kindern bei einer Freundin unter. Für ein paar Wochen.

-Dann Flucht in einen Ort 300 km weit vom Vater weg.

-An all dem zerbrach meine Mutter, wurde starke Alkoholikerin und konnte sich nicht mehr um uns Kinder kümmern.

-Das Jugendamt holte uns Kinder weg, wir kamen ins Heim, bis zur Volljährigkeit. Mein Vater ließ sich bis dahin nicht einmal im Heim, bei uns Kindern blicken.

-Meine Mutter starb 1993 an Alkohol, Kummer und Sorgen.

-Dann mein Erzeuger selten mal ins Heim, um uns Kinder zu sehen. Ich war da auch schon nicht grün mit ihm.

-Mit 18 bin aus dem Heim, in meine Lehre.
Ich hatte dann vielleicht mal zufälligen Kontakt mit meinem Erzeuger, da meine Schwester besser mit meinem Vater klar kam.
Mit 21 Jahren wollte mir mein Vater sogar eine rein hauen... Weil ich ihn an meine Mutter erinnerte.

-Seitdem bin ich meinem Vater endgültig aus dem Weg gegangen, was bei über 300 km Entfernung auch kein Problem ist. Bin inzwischen 33 Jahre alt.


Und nun, warum bitte sollte ich für so einen Menschen zahlen?




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-- Editiert am 07.07.2011 17:43

-- Editiert am 07.07.2011 17:44


von plasticmoon77 am 07.07.2011 17:39
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Zahlen für meinen pflegebedürftigen Vater?
Es ist wesentlich einfacher, die finanzielle Lage offen zu legen, als den anderen Weg zu gehen. Ausserdem hat das Amt ein Wahlrecht, d.h., es kann entscheiden, an wen es sich wendet.

Also, leg sauber dar, wie es Dir geht, und Du hast Ruhe!

wirdwerden

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von wirdwerden am 07.07.2011 19:07
Status: Tao (8129 Beiträge)
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