Zahle trotz Insolvenz Schulden ab. Muss ich das?

15. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
sealife
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 43x hilfreich)
Zahle trotz Insolvenz Schulden ab. Muss ich das?

Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor Jahren eine eidesstaatliche Versicherung abgeben müssen und einige Zeit später Bestellungen auf Raten aufgenommen. Die Raten habe ich bislang immer gezahlt.
Ich habe mich dann für eine Privatinsolvenz entschieden aber die offenen Ratenzahlungen nicht mit angegeben. Diese zahle ich weiter ab.
Muss ich das oder kann dies mit zur Insolvenz?
Ich dachte, dass dies nicht ginge da ich evtl. keinen Ratenkauf während der eidesstaatlichen Versicherung vereinbaren durfte.
Damals habe ich mal gehört, dass man trotzdem Ratenkauf machen kann wenn man immer zahlt. Ansonsten ist es ein Betrug.

Insolvent und jetzt?

Insolvent und jetzt?

Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Insolvenzrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sämtliche Verbindlichkeiten, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind Insolvenzforderung, also auch die Forderung aus dem Ratenkauf. Ob es sich ggf. um einen strafrechtlichen Betrug handelt, ist insoweit unerheblich.

Dadurch, dass auch während des Insolvenzverfahrens weiter Raten gezahlt wurden, wurde einem Insolvenzgläubiger ein Sondervorteil verschafft. Das ist nicht zulässig und kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sealife
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 43x hilfreich)

quote:
Ob es sich ggf. um einen strafrechtlichen Betrug handelt, ist insoweit unerheblich.


Also gibt das keine Betrugsanzeige dafür?

quote:
Das ist nicht zulässig und kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.



Wenn das stimmt, ist es aber besser für mich, dass ich still und heimlich die Raten weiter zahle.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Ach menno ... wie lange läuft die Inso denn schon und wer hat die Beratung gemacht? Normalerweise wird man darauf hingewiesen sämtliche Ratenzahlungen sofort einzustellen !


-----------------
"Barmherzigkeit gegenüber Wölfen, ist UNRECHT gegen Schafe !"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Ob es sich ggf. um einen strafrechtlichen Betrug handelt, ist insoweit unerheblich.
--------------------------------------------------------------------------------


Also gibt das keine Betrugsanzeige dafür?


Das habe ich damit nicht gesagt. Wahrscheinlich kann es sehr wohl zu einer Anzeige kommen. Ob dann auch eine strafrechtliche Verurteilung folgt, hängt vom Einzelfall ab. Ich bin kein Strafrechtsexperte ggf. daher noch mal im Strafrechts-Forum nachfragen.

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Das ist nicht zulässig und kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.

--------------------------------------------------------------------------------


Wenn das stimmt, ist es aber besser für mich, dass ich still und heimlich die Raten weiter zahle.



Aber nur so lange, bis die Ratenzahlung auch so rauskommt. Das passiert gar nicht so selten, dass aufeinmal soetwas ans Tageslicht tritt. Aber hier musst du wissen, wie du dich verhalten willst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wenn das stimmt, ist es aber besser für mich, dass ich still und heimlich die Raten weiter zahle.

Schlechte Idee. Fällt spätestens bei einer Prüfung der Kontoauszüge auf. Und dann gibts richtig Streß.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.297 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen