Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor Jahren eine eidesstaatliche Versicherung abgeben müssen und einige Zeit später Bestellungen auf Raten aufgenommen. Die Raten habe ich bislang immer gezahlt.
Ich habe mich dann für eine Privatinsolvenz
entschieden aber die offenen Ratenzahlungen nicht mit angegeben. Diese zahle ich weiter ab.
Muss ich das oder kann dies mit zur Insolvenz?
Ich dachte, dass dies nicht ginge da ich evtl. keinen Ratenkauf während der eidesstaatlichen Versicherung vereinbaren durfte.
Damals habe ich mal gehört, dass man trotzdem Ratenkauf machen kann wenn man immer zahlt. Ansonsten ist es ein Betrug.
Zahle trotz Insolvenz Schulden ab. Muss ich das?
Insolvent und jetzt?
Insolvent und jetzt?
Sämtliche Verbindlichkeiten, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, sind Insolvenzforderung, also auch die Forderung aus dem Ratenkauf. Ob es sich ggf. um einen strafrechtlichen Betrug handelt, ist insoweit unerheblich.
Dadurch, dass auch während des Insolvenzverfahrens weiter Raten gezahlt wurden, wurde einem Insolvenzgläubiger ein Sondervorteil verschafft. Das ist nicht zulässig und kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.
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Ob es sich ggf. um einen strafrechtlichen Betrug handelt, ist insoweit unerheblich.
Also gibt das keine Betrugsanzeige dafür?
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Das ist nicht zulässig und kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.
Wenn das stimmt, ist es aber besser für mich, dass ich still und heimlich die Raten weiter zahle.
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Ach menno ... wie lange läuft die Inso denn schon und wer hat die Beratung gemacht? Normalerweise wird man darauf hingewiesen sämtliche
Ratenzahlungen sofort
einzustellen !
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Ob es sich ggf. um einen strafrechtlichen Betrug handelt, ist insoweit unerheblich.
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Also gibt das keine Betrugsanzeige dafür?
Das habe ich damit nicht gesagt. Wahrscheinlich kann es sehr wohl zu einer Anzeige kommen. Ob dann auch eine strafrechtliche Verurteilung folgt, hängt vom Einzelfall ab. Ich bin kein Strafrechtsexperte ggf. daher noch mal im Strafrechts-Forum nachfragen.
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Das ist nicht zulässig und kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen.
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Wenn das stimmt, ist es aber besser für mich, dass ich still und heimlich die Raten weiter zahle.
Aber nur so lange, bis die Ratenzahlung auch so rauskommt. Das passiert gar nicht so selten, dass aufeinmal soetwas ans Tageslicht tritt. Aber hier musst du wissen, wie du dich verhalten willst.
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Wenn das stimmt, ist es aber besser für mich, dass ich still und heimlich die Raten weiter zahle.
Schlechte Idee. Fällt spätestens bei einer Prüfung der Kontoauszüge auf. Und dann gibts richtig Streß.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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